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Nr. 8/88

Neue Bemessungswerte der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 1988

jjLafldesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Spey- teilt mit, daß seit dem 1. Januar 1988 folgende Bemessunge- in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten:

tätlicher Mindestbeitrag für

»willig Versicherte. 96,-DM

tätlicher Mindestbeitrag für

ßicherungspflichtige Selbständige. 82,- DM

tätlicher Höchstbeitrag

ff ohl für freiwillig Versicherte als

!ch für Selbständige. 1.122,-DM

jjelbeitrag für versicherungspflich-

»selbständige Handwerker. 671,- DM

er Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und »Angestellten beträgt 1988 weiterhin 18,7 Prozent. Die Bei- egsmessungs grenze in der Rentenversicherung der Arbeiter f Angestellten ist auf monatlich 6.000,- DM (jährlich lOOOrDM) angehoben worden.

[ratung:

rbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachbearbeiter L Schrupp, Rathaus-Altbau, ILStock, Zimmer 21, Iblefon: [602/126.164, möglichst nach vorheriger 'Ibrminvereinba-

mg.

Uber hinaus bietet die Bundesversicherungsanstalt für An- fctellte, Berlin, sowie die Landesversicherungsanstalt Eeinland-Pfalz, Speyer, einen weitergehenden Beratungsser­ie, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation, [t dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vor- fcache unmittelbar Informationen abgerufen werden, i Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungs- llaufkonto »geklärt« ist.

Ilten Sie bisher noch keinen »Versicherungsverlauf« von Ih- h Rentenversicherungsträger erhalten haben, so ist davon ezugehen, daß eineKontenklärungnochnicht erfolgt ist. Den trag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandsge- lindeverwraltung- Versicherungsamt- Der zuständige Sachbe- leiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschaffung Bender Nachweise behilflich.

Kicherte, die das 56. Lebensjahr vollendet haben und deren nicherungskonto geklärt ist, erhalten unmittelbar bei Ihrer spräche eine Rentenberechnung.

Ilten Sie selbst nicht vorsprechen können, können die Aus- ifte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus linden des D atenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage er Vollmacht unbedingt erforderlich.

Bsgilt auch für Ehegatten! lechtage:

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:

jedem 1. Montag im Monat, von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr -16.00 Uhr.

Bandesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

er Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 Uhr bis OUhr und von 13.30 Uhr -16.30 Uhr. erbandsgemeindeverwaltung Montabaur Versicheren gs-

Ptags - freitags von 08.00 -12.30 Uhr, dienstags zusätzlich 16.00 18.00 Uhr.

BdieNachmittagssprechstunden wollen Sie bitte einen Ibr- I vereinbaren. (TfeL Verbandsgemeindeverwaltung Monta-

Jr, 02602/126.154).

Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer torchgeführt.

I Fremdenverkehrsförderung ist I Wirtschaftsförderung

Btar lieferten mehr als 1 Mio Brötchen an den größten Be- K in der Verbandsgemeinde Montabaur udenverkehrsförderung ist Wirtschaftsförderung und da- Vgleich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Im eld der bevorstehenden Sommerurlaubssaison weist die Bandagememde Montabaur, Referat für Fremdenverkehr Wirtschaftsförderung, auf die wirtschaftlichen Auswir- Ken des Fremdenverkehrs auf Handel, Handwerk, Gewerbe deren Beschäftigte hin. Von einem florierenden Fremden- »Sgewerbe, unterstützt durch die vielseitigen fremden- «irsfördemden Aktivitäten der Verbandsgemeinde Mon- W des Fremdenverkehrsvereins Westerwald eV., den Vtas-und Verschönerungsvereinen und den Ortsgemeinden «eren nicht nur Hotels, Pensionen oder Ferienhausinhaber,

anhand eines konkreten Beispiels gezeigt wird. Ca. 15 Völlzeit- kräfteund 26 auf Stundenbasis an gestellte Mitarbeiter beschäf­tigt das Familienferiendorf Hübingen, mit 214 Betten größter touristischer Betrieb in der Verbandsgemeinde Montabaur, seit Gründung im Jahre 1968. Jährliche Uberaachtungszahlen um die 35.000 erfordern diesen umfangreichen Personaleinsatz, der sich in der Bilanz des Wirtschaftsjahres 1986 nach den von Man­fred Hilger, Leiter der Ferienstätte, zur Verfügung gestellten Zahlen mit einer Bruttolohnsumme von ca. 500.000 DM nieder­schlägt. Dies bedeutet die Zahlung von Löhnen und Gehältern seit Bestehen des Familienferiendorfes im Jahre 1968 von in- sges. 7,6 Mio DM, die an die zu 95 % aus den umliegenden Ge­meinden Hübingen, Gackenbach und Horbach kommenden Mitarbeiter ausgezahlt wurden.

Daß auch das Handwerk unmittelbar am Fremdenverkehr ver­dient, zeigen z.Zt. anfallende Investitionsausgaben von 2,9 Mio DM. An diesen Kosten beteiligt sich der TVäger der Ferienstätte, das Familienferiendorf Hübingen aV. mit Hilfe der Diözese Lim­burg sowie das Bundesministerium für F amilie , Jugend, Frauen und Gesundheit und das Land Rheinland-Pfalz zu je 1/3. Dienot- wendigen Arbeiten zur Sanierungder Dachflächen, dem Einbau neuer Fenster, der Schaffung behindertengerechter Bäder, der Anschaffung zusätzlicher Einbauküchen und der Erstellung weiterer Freizeiteinrichtungen werden fast ausschließlich von Handwerksbetrieben aus der näheren Umgebung ausgeführt. Ein in 1986 errichtete Waschhaus mit Freizeiträumen schlug mit ca. 900.000 DM zu Bucha

80 % dieser Summe verblieb innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur, da auch in diesem Falle bis auf wenige Ausnahmen die Aufträge an heimische Handwerksbetriebe vergeben werden konnten. 34.000 DM erhielten Betriebe für dringende Instand­setzungsarbeiten im Bilanzjahr 1986.

Der Lebensmittelhandel, alle Zulieferer der Ferienstätte liegen im 30-km-Radius, konnte 1986 Zahlungen des Feriendorfes für Lebensmittellieferungen in Höhe von 175.0000,- DM verbu­chen. Beispielhaft sei hier eine interessante Zahl genannt. Die Bäcker der Nachbargemeinden lieferten in 19 Jähren über 1 Mio Brötchen an diese eine Fremdenverkehrseinrichtung im südli­chen KreisteiL

An Versorgungsunternehmen zahlte das Familienferiendorf Hübingen in 1986 einen Gesamtbetrag von ca 195.000,- DM. Auf den Strombezug entfielen ca 175.000,- DM und auf den Frischwasserbezugund die Abwasserbeseitigung 26.000,- DM.

Neben den Gewerbetreibenden, die direkte wirtschaftliche Be­ziehungen, z.B. durch die Lieferung von Waren, zum Fremden­verkehrs gewerbe unterhalten oder den Beschäftigten in diesen Betrieben kann die gesamte Wirtschaft Einnahmeverbesserun­gen durch einen lebhaften Fremdenverkehr verbuchen.

Viele Urlauber decken z.B. den persönlichen Bedarf an Kleidung oder Freizeitartikeln während eines Ferienaufenthaltes beim Einzelhandel am Urlaubsort, wobei in dieser Zeit vielfach groß­zügiger mit den finanziellen Mitteln umgegangen wird. Selbstverpfleger in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen kaufen beim nahegelegenen Bäcker oder Metzger, nutzen die Angebote der Gastronomie oder tanken ihren Kraftstoff bei ei­ner ortsansässigen Tankstelle usw., usw...

Der Fremdenverkehr ist ein nicht zu unterschätzender Wirt­schaftsfaktor. Das Fremdenverkehrsgewerbe muß daher ge­meinsam mit den öffentlichen Institutionen bemüht sein, die Werbung und die Fremdenverkehrsinfrastruktur weiterhin zu verbessern.

Die Bewohner einer Fremdenverkehrsregion können diese Ar­beit unterstützen, indem sie die Gäste auch als ihre Gäste be­trachten.

Aufgeschlossenheit und Freundlichkeit der Bürgerinnen und Bürger gegenüber unseren Urlaubsgästen sind Bestandteile ei­ner wirksamen Gästebetreuung.

Mancher Gast wird dann gerne wiederkommen.

Abfuhr grüne Wertstofftonne im Monat März 88

Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hin gewiesen, daß im gesamten Kreisgebiet ab Dienstag, dem 1.3.1988 bis Montag, den 7.3.1988, an den jeweiligen Abfuhrta­gen nur die grünen Wertstoff tonnen entleert werden.

Es wird darum gebeten, in die grünen Gefäße tatsächlich nur Altpapier, d.h. Zeitungen, Zeitschriften, alte Bücher und Hefte, Werbeschriften, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpapier, Kalen­derblätter, Papierverpackungen jeder Art, wie zJ3. Soßenpäck­chen, Zahnpasta-, The- und Käseschachteln, Mehl-, Zucker- und