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Montabaur

Seite 18

Nr,

Wann und wo?

Samstag, 20. Februar 1988, morgens von 8.0 bis 10.00 Uhr im Feuer wehrgerätehuas.

Ausflug

Für unseren Ausflug an Pfingsten, und zwar 21. Mai bis 23. Mai 88 nach Rückolz im Allgäu sind noch einige Plätze frei Für pas­sive Mitglieder und deren Ehefrauen benötigen wir bei Über­nachtung und Frühstück einen Unkostenbeitrag von 100,- DM pro Person. Für Nichtmitglieder beträgt der Unkostenbeitrag von 144,- DM pro Person.

Anmeldungen können bei einer Anmeldegebühr von 60,00 DM pro Person bei Karl Jokisch, Gerhard Hassel oder Waldemar Nink bis 10.3.88 erfolgen.

Kirmesburschen 1988

Am Rosenmontag, dem 16.2.1988 treffen sich die Kirmesbur­schen 1988 um 16.00 Uhr im Gasthaus »Zum Erbachtal«.

Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten, da einige Entschei­dungen zu treffen sind.

Gruppe Mutter und Kind in Niedererbach Wir möchten alle Mütter mit ihren Kindern (Alter bis 6 Jahre) herzlich zu unserer neuen Mutter- und Kindgruppe einladen. Es wäre schön, Sie begrüßen zu können. Wir freuen uns über Anre­gungen und Ideen.

Wo: Im Pfarrheim, Niedererbach

Warm: Jeden Mittwoch von 10.00 -11.00 Uhr.

Für Fragen stehen zur Verfügung: Evi Bay, Tbl 600, Eva Kehr, Tbl. 8286.

Nomborn

Hallo Kinder

Die »Nombomer Schrammel« lädt Euchrecht herzlich am Fast­nachtsonntag, dem 14. Februar 1988 zum Kinderzug ein. Zug­aufstellung an der Schule um 14.11 Uhr. Nach dem Kinderzug findet im Gasthaus »Zu den Linden« der Kinderball statt. Es spielt die Band »Tbp Secret«. Wir wünschen Euch und allen Ein­wohnern von Nomborn viel Spaß an der Freud an den tollen Th- gen.

Freiwillige Feuerwehr Nomborn Am Dienstag, dem 2.3.1988 beginnt ein Erste Hilfe Lehrgang um 20.00 Uhr im Gemeindehaus.

Interessenten können sich ab sofort bei Wehrführer Reinhard fink anmelden.

Die Feuerwehrmänner, die diesen Lehrgang noch zu Ergänzung des Thippmannlehrganges brauchen, bitten wir daran teilzu­nehmen.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Nomborn e.V.

Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Freitag, dem 29.2.1988, um 20.16 Uhr im Gasthaus Beck statt. Da Neu­wahlen anstehen, bitten wir um rege Beteiligung.

ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert

Am Rosenmonag keine Sprechstunde

Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters fallen am Montag, dem 16.2.1988 aus.

Hübinger, Ortsbürgermeister

Oberelbert

Überprüfung der öl- und Gasheizungen in unserer Gemeinde Wie uns der zu unserem Bereich zuständige Bezirksschomstein- feger, Herr Solbach, mitteilt, werden im Monat März 1988 in un­serer Gemeinde alle Ölgasheizungen überprüft. Die Besitzer ei­ner Öl- und Gasheizung werden gebeten (im eigenen Interesse) sich diesen Tbrmin vorzumerken.

Weyand, Ortsbürgermeister

Welschneudorf öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Welschneudo

über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Hm lung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträi ! , 1 17. Jan. 1988.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. Dez. 1987im] men des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung vo 12.1986 (BGBl. I. S. 2263) LV.m. § 24 der Gemeindeordnu Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S,' BS 2020-1), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit kanntgemacht wird:

§1

Erhebung des Erschließungsbeitrages (1) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Au. .. für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließt) beitrage nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und dieser Satzung.

Art und Umfang der Erschließungsanlagen und des Erschließungsaufwandes (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand

1. für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, ij ge und Plätze

bis zu einer Straßen!« (Fahrbahnen, eins Standspuren, Radwege,Gel Schutz- und Randstreifen]

a) Wochenendhausgebieten Campingplatzgebieten

b) Kleinsiedlungsgebieten bei einseitiger Bebaubarkeit

c) Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Mischgebieten,

Ferienhausgebieten aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,8 1(1

bei einseitiger Bebaubarkeit II

bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 0,8 bis 1,0 li bei einseitiger Bebaubarkeit li

cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6

d) Kerngebieten, Gewerbegebieten und sonstigen Sondergebieten im Sinne des § 11 der Baimutzungsverordnung aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0 bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 bis 2,0 dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 2,0

e) Industriegebieten aa) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 bb) mit einer Baumassenzahl über 3,0 bis 6,0 cc) mit einer Baumassenzahl über 6,0

Erschließt die Erschließungsanlage Gebiete mit uni

eher Ausnutzung, so gilt die größere Breite; für die Gi

chenzahl gelten die Regelungen des § 6 (3) entsprechend]

2. Für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tateäi

Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Ve

anlagen innerhalb der Baugebiete (z.B. Fußwege, Wo!

§ 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)

3. für die nicht zum Ausbau bestimmten Sammelstraßffll

(2) Nr. 3 BauGB)

4. Für Parkflächen,

a) die Bestandteile der Verkehrsanlage im Sinne vonNtj Nr. 3 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 5 m

b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 bis Nr. 3 Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Sätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Ei notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnuni

sich nach § 6 (3) ergebenden Geschoßflächen.

6. Für Grünanlagen,

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von 1 2 3 4 * 6 Nr. 3 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von4fflj

b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 bis Nr. 3 Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Sätzen innerhalb der Baugebiete zu deren E: notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechm liegenden Grundstücksflächen nach § 5 (2).