Montabaur
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Fortsetzung der Bereitschaftsdienste Zahnärzte
Rosenmontag, 15.2.1988
ZA. Lockenvitz, Hindenburgstr. 2, Hachenburg . 02662/3726 Dr. Eisei, Bismarckstr. 32, Bad Marienberg .... 02661/6244 Dr. Kramann, Westerwaldstr. 4, Höhr-Grenzh. . . 02624/2437 ZA. Miiksch, Gerichtsstr. 4, Montabaur. 02602/17026
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Fraktionsaitzung der FWG Herbst Die nächste Sitzung der Fraktion der FWG Herbst findet am Donnerstag, dem 18.2.88 um 19.00 Uhr im Sitzungsraum der Gemeinde statt. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Heiligenroth
Preismaskenball in Heiligenroth Am Rosenmontag veranstaltet der Mandolinenverein Heiligenroth seinen traditionellen Preismaskenball im Saale Neuroth. Für St immun g und Unterhaltung sorgt die Kapelle »Die San- ny‘s«. Auf die schönsten Masken warten folgende Preise:
1. Preis 100,00 DM, 2. Preis 70,00 DM, 3. Preis 30,00 DM, sowie weitere schöne Sachpreise.
Jahreshauptversammlung des Frauenchores Heiligenroth Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Frauenchores Heiligenroth findet am Dienstag, dem 1. März 1988, um 20.30 Uhr (im Anschluß an die Chorprobe) im Gasthaus Neuroth statt.
U.a. stehen Neuwahlen des Vorstandes an.
Der Jugendvorstand informiert Der neue Jugendvorstand lädt alle Jugendlichen ab 14 Jahren zur Fastnachtsfete am 13.2.1988 tim 19.00 Uhr in den Jugendraum ein.
Wer Lust und Laune hat, k ann ja mal vorbeischauen, natürlich verkleidet.
Außerdem findet ab sofort wieder jeden Montag der Jugendtreff statt. Er beginnt um 19.00 Uhr, alle Jugendlichen sind herzlich willkommen.
Darüber hinaus werden auch die Filmabende wieder eingerichtet werden. Die jeweiligen Tbrmine werden rechtzeitig bekanntgegeben.
AUGST
Eitelborn Kath. Kindergarten Eitelborn
Wir bitten um Anmeldung aller Kinder, die bis zum 30.6. dieses J ahres 3 J ahre alt werden und den Kindergarten besuchen wollen.
Anmeldungen bitte persönlich oder telefonisch bis zum Ende dieses Monats (nachmittags zwischen 13.00 und 16.00 Uhr). Tbl. 02620/8542.
Neuhäusel
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am
Donnerstag, dem 18. Februar 1988, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Tfeil) über die Sitzung des Rates am 03.12.1987
2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Dorfmitte«
3. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1986 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1986
4. Beratung und Beschlußfassungüber den Erlaß einer Hi desteuersatzung
5. Genehmigung über- bz w. außerplanmäßiger Ausgaben] das Haushaltsjahr 1987
6. Beratung und Beschlußfassung Uber die Aufstellung, Plakattafeln
7. Beratungund Beschlußfassungüber die Befestigung^ Tbilfläche des Gemeindegrundstückes oberhalb des Dg und Festplatzes
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher' über die Sitzung des Rates am 03.12.1987
2. Verschiedenes
5411 Neuhäusel, 8.2.88
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Simmern
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 01.02.19
Haushaltsrechnung 1986 beschlossen und Entlastung i Im Dezember 1987 tagte der Rechnungsprüfungsausschuij Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeinde Montabaur. Dem Ausschuß wurde dabei Gelegenheit; sichtnahme in die Kassen- und Rechnungsbelege gegeben. D vollzogene Prüfung, die sich auf die ordnungsgemäße Aui. rungder Haushalts- und Kassengeschäfte bezog, führtezuij nen Beanstandungen. Daraufhin wurde die Je'
1986 abgeschlossen und dem Rat zur Beschlußfassung v legt. Einstimmigwurde diese Jahresrechnungin der Sit 01.02.1988 befürwortet. Darüber hinaus wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bita meister und dem Beigeordneten der Verbandsgemeinde fürij Haushaltsjahr 1986 die Entlastung zu erteilen.
Erlaß einer Hundesteuersatzung beschlossen Dem Ortsgemeinderat wurde dargelegt, daß bislang diel bung der Hundesteuer landesgesetzlich geregelt war. 1 sprechende Landesgesetz war jedoch zum 31.12.1987 1 Kraft gesetzt worden. Zugleich wurden die Gemeinden e tigt, durch eine Satzung die Voraussetzungen für die veitete) hebung der Hundesteuer zu schaffen.
Abgesehen von dem Steueraufkommen besteht nach Aul sung der Verwaltung auch aus ordnungspolitischen Gri kein Anlaß die Hundesteuer abzuschaffen. Mit der ErM sollen die Hundehaltung und die damit verbundenen 1 gungen und Gefahren für die Allgemeinheit eingedämmti den. Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurl^ sprach im wesentlichen der Mustersatzung, die das Min um des Innern und für Sport herausgegeben hat. DieseSat wiederum greift auf die Regelungen des bislang gültigen Hui Steuergesetzes zurück. Der Rat arbeiete eine Änderung infl Satzungsentwurf ein und erklärte daran anschließend seine^ stimmige Zustimmungzum Erlaß der genannten Satzung !) über hinaus wurde beschlossen, die Höhe der Hundestewrj die Zukunft wie folgt festzusetzen:
Für den 1. Hund 50,- DM, für den 2. Hund 75,- DM, fürjt weiteren Hund 100,- DM.
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt nach wie vorimSj men der Verabschiedung der Haushaltssatzung.
Neue satzungsmäßige Regelungen für das Friedhofs 1
getroffen
In drei nacheinander anstehenden Tagesordnungspunkte^ schied der Rat über
a) den Erlaß einer neuen Friedhofssatzung
b) den Erlaß einer neuen Friedhofsgebührensatzung
c) die Anlegung von Grabfgeldero mit besonderen Gestalte Vorschriften
Zu diesen Tagesordnungspunkten legte die Verwaltungu reiches Informationsmaterial sowie im Entwurf gefertigte^ zungen vor. Zur Friedhofssatzung wurde angemerkt, derzeit geltende Fassung aus dem Jahr 1975 entstammt ne Neufassung erforderlich ist um die satzungsrechtlicM lung sowohl der derzeitigen Rechtslage als auch dem seit Jij praktizierten Verfahren auf dem Friedhof anzupassen. & sentliche Änderung bestehe lediglich darin, daß künftige großen und Gestaltimgs Vorschriften nicht mehr in der Sr sondern in Belegungsplänen festgesetzt würden.

