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Montabaur

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- Neugestaltung des Kreuzungspunktes B 255/K 152

- Schaffung einer Zu- und Abfahrt von der B 255/auf die B 265 von/zur K 162

- Neugestaltung des Knotenpunktes B 255/Autobahnzubringer

- Schließung der Zu-Abfahrt Industriestraße zum Autobahnzubringer

- Wegfall des Wendehammers am Ende der Industriestraße und Fortführung der Industriestraße mit Anbindung an die K is

- Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der B 266 und Anbindung an die Industriestraße

-- Ausweisung einer Verkehrsfläche zwischen der Industriestraße und den Grundstücken der Autobahndienststellen (Rastli ehern. Polizeistation)

- Erweiterung des Plangebietes nördlich der K 162 unter Ausweisung einer gewerblichen Baufläche

- Erweiterung des Plangebietes um Tbilstücke der B 266

- Anpassung des Bebauungsplanes an die geltende Baunutzungsverordnung

- geänderte Tfextfestsetzung zur Einhaltung nicht überbaubarer Grundstücksflächen.

Der Ortsgemeinderat hat gleichzeitig den Beschluß gefaßt, für den Erweiterungsbereich einen Grünordnungsplan zu erstelle^ integrierter Bestandteil des Bebauungsplanes wird.

Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist auch ein landschaftspflegerischer Begleitplan für den Bereich der B 255/K l{j, -Der Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes einschließlich Ihxtfestsetzungen und Begründung -Entwurf des Grünordnungs- und landschaftspflegerischen Begleitplanes liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 22. Februar 1988 bis 22. März 1988 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montaaur, während 4 Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von iji 12.46) Uhr und 13.30 -18.30 Uhr (sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Heiligenroth während der ortsüblii Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsg Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Industriegebiet« einschließlich der Planerweiterungumfaßt -grob dargestellt-Gn stücke und Verkehrsflächen zwischen

der K 152 im Norden, - der BAB A 3 im Osten und Süden, - der B 256 im Westen, zudem Flächen nördlich der K 152.

Der Geltungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich Heiligenroth, 05.02.1988 Zerfas, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Heiligenroth

Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung »Industriegebiet««

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