Montabaur
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Verbandsgemeinde Montabaur beteiligte sich an Rheinland-Pfalz-Woche in Neu-Isenburg
Werben für Montabaur und Umland als Urlaubs-, Ferien- und Naherholungsziel; unter diesem Motto stand die Beteiligung dJ bandsgemeinde Montabaur an der im Isenburg-Center unter Federführung des Landesfremdenverkehrsverbandes initijj Rheinland-Pfalz-Werbewoche vom 12. bis 16. Januar 1988.
Das Isenburg-Center, ein Einkaufszentrum mit ca. 180 Einzelhandelsgeschäften und mehr als 10.000 täglichen Besuchern fc die aus Rheinland-Pfalz vertretenen Ferienregionen ideale Voraussetzungen, um auf die neuesten Angebote und die reizvolleÜ schaft aufmerksam zu machen.
In Neu-Isenburg - keine 100 km von Montabaur entfernt - und damit im gesamten Großraum Frankfurt, liegen, so der bei d«k bandsgemeindeverwaltung für den Fremdenverkehr zuständige Sachbearbeiter Wilfried Noll, noch erhebliche Potentiale fjj gesamten Westerwald.
Noll sieht sich in seiner Auffasung durch Fragen und Äußerungen interessierter Besucher bestätigt.
Vielfach war zu hören: Das gelbe Schloß von Montabaur, das kennen wir von der Autobahn, aber in Montabaur selbst oder in aaj Westerwälder Orten waren wir noch nie.
Besonders beeindruckt zeigte sich das Publikum, so Wilfried Noll, über die Vielfalt der Angebote'des quasi vor der Haustür lJ den Naherholungsgebietes. Die Montabaurer Fußgängerzone, dargestellt in den farbigen Werbebroschüren oder der naturbel ne Wild- und Freizeitpark in Gackenbach, waren bei vielen Besuchern Anstoß, einen Ausflugin den südlichen Westerwald zupi] und sich mit Informationsmaterial einzudecken.
Als Spezialität des Montabaurer Standes galt der von den Damen der Daubacher Strick- und Spinnstube servierte selbstgeu »Eierkäs « neben Westerwälder Kümmel und Korn und Wein aus Weinähr. Erstmals unterstützten die Strick- und Spinnstube] der Leitung von Frau Karin Loth eine Werbeaktion der Verbandsgemeinde Montabaur.
Mit Neu-Isenburg haben wir nur den Anfang gemacht, so Noll. Gerne möchten wir künftig bei ähnlichen Aktionen auf diese GiJ zurückgreifen.
Die insgesamt positive Resonanz dieser Rheinland-Pfalz-Darstellung sollte imbedingt zu einer Wiederholung solcher Vera tun gen führen. Erste Gespräche mit der Geschäftsleitung des Isenburg-Centers und dem Landesfremdenverkehrsverband sin hingehend bereits geführt.
Offen ti Bekanntmachungen
Bekanntmachung
der Haushaltasatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 vom 20.1.1988
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 11.1.1988 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
festgesetzt.
§2
19.070.400,00
DM
19.070.400,00
DM
4.582.900,00
DM
4.682.900,00
DM
2.024.160,00
DM
1.067.000,00
DM
4.000.000,00
DM
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf ....
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
§3
Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt:
A) Wasserversorgung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 1.300.000,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,00 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf . . 600.000,00 DM
B) Abwasserbeseitigung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 2.000.000,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,00 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf . . 600.000,00 DM
§4
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindungmit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1FAG n.F. erhebt, beträgt
34 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 34 v.H. der Schlüsselzuweisung A 1988 an die
verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montii nach § 8 FAG _
34 v.H. der SchlüsselzuweisungB1988 an die Stadt Montij nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG,|
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet | nach § 28 Abs. 2 FAG.
3. Nachrichtlich:
Umlagegrundlagen 1987 . 23.000.846,00 *
Höhe des Umlagesolls 1987 . 7.820.286,00 1
Umlagegrundlagen 1988 . 26.710.080,00t
Höhe des Umlagesolls 1988 . 8.741.427,0011
§5 r
Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung| den wie folgt festgesetzt:
a) einmalige Beiträge:
- gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelt die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und üt Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeindei tabaur - (Entgeltssatzung)
1. für die Schmutzwasserbeseitigung
1.1 bei Neubaumaßnahmen 4,00 DM je qm GeschoßfläcM
1.2 bei Erneuerungsmaßnahmen 1,60 DM je qm Geschoß!^
2. für die Oberflächenwasserbeseitigung
2.1 bei Neubaumaßnahmen 8,00 DM je qm Abflußflächej
2.2 bei Emeuerungsmaßnahmen 3,20 DM je qm Abflußflj
3. Pauschalbeträge für die zweite und jede weitere Grundst anschlußleitung = 600,00 DM je Anschlußleitung.
b) wiederkehrende Beiträge uqd Benutzungsgebühren
1. wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser
- gemäß § 2 der Entgeltssatzung - 0,27 DM je qm Abflußfläche
2. wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser
- gemäß § 4 der Entgeltssatzung - 28,80 DM je Wohneinheit 09,60 DM je Einwohnergleichwert für Grundstücke, dienkj Wohnzwecken genutzt werden oder nutzbar sind (Bel u.dgl.)
3. Benutzungsgebühr für Schmutzwasser
- gemäß § 4 der Entgeltssatzung -
0,90 DM je cbm gewichtete Schmutzwassermenge
c) Abwasserabgabe für Indirekteinleiter
- gemäß § 6 der Entgeltssatzung - Die Abwasserabgabe für Indirekteinleiter beträgt 0,161 cbm gewichtete Schmutzwassermenge.
d) Beiträge und laufende Kostenanteile für Verkehrs (Straßenbaulastträger)
1. Beiträge
11,50 DM je qm Verkehrsfläche
2. laufende Kostenanteile
1,70 DM je lfm. befestigte Straßen- und Wegestrecke.
II
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 1011 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Far vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) das Investitionsprogra
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