itabaur
Seite 26
Nr.-8/88
Görgeshausen
Bühne frei der Görgeshäüser Narretei , diesjährige Gemeinschaftssitznng der Ortsvereine findet j29. Jan. 1988 in der Löwensteinhalle statt. Die Bevölkerung Iherzlich eingeladen.
Heilberscheid
TMH Heilberscheid
iit bitten wir alle Akteure sowie Helfer die an der dies jähri- r Kamevalsveranstaltung der Dorfvereine teilnehmen, fol- ^de Ibrmine zur Kenntnis zu nehmen: tdem Aufbau der Bühne wird am Samstag, dem 23.1.1988 ab 00 Uhr begonnen, da hierfür einige kräftige Leute benötigt [•den, bitten wir einige Freiwillige sich an diesem Tag in der ststätte Baumann einzufinden.
L Generalprobe findet am 27.1.88 um 20.00 Uhr statt. Die eidliche Kamevalsveranstaltung findet am Samstag, dem 1.1988 ab 20.00 Uhr statt.
MGV Waldeslust Heilberscheid gere diesjährige JahreshauptVersammlung findet am Frei- f dem 22.1.87 um 20 Uhr im Vereinslokal »Zur Waldschänke« *tt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Nentershausen
MUhnenclub Klatschmohn, Nentershausen Närrischer Möhnenfahrplan astag, den 30.1.1988
11 Uhr in der TUrahalle Kürung unserer Obermöhn mit Pro- lerstag, den 11.2.1988
11 Uhr Umzug der Obermöhnen mit ihren Möhnenunterta- | durchs Dorf
11 Uhr Traditioneller Möhnenball mit Progr amm. iiesen Veranstaltungen laden wir schon jetzt das närrische : von Nentershausen und Umgebung recht herzlich ein.
Kirchenchor »Cäcilia« Nentershausen Närrischer Familienabend
iserem närrischen Familienabend laden wir alle Mitglieder {ihren Partnern recht herzlich für Samstag, 23. Januar, 20.11 r in die Thrahalle in Nentershausen ein.
: das leibliche Wohl und Unterhaltung ist bestens gesorgt, rische Kostümierung ist erwünscht.
Nomborn
Freiwillige Feuerwehr Nombom igfür die Männer der Gruppe 1 ist am Samstag, dem 23. Ja- ■ um 16.30 Uhr.
Obst- und Gartenbauverein Nomborn Organisch düngen
[kennzeichnende Wirksamkeit der organischen Dünger ist Verbesserung der Bodenstruktur und damit die Erhöhung {Bodenfruchtbarkeit selbst.
Jegensatz zu den Mineraldüngern, die lediglich chemische rsalze auf direktem Wege der Pflanze zuführen, fügt sich der lische Dünger« in seiner Ganzheit den Lebensprozessen |Bodens ein.
/ielfalt der unterirdischen Kleinlebewelt bis hin zum Regen- i kommt in regsame Tätigkeit. Diese für einen guten Gar- [)oden so überaus wichtigen Bodentiere verarbeiten zusam- mit Pilzen und Bakterien die dargebotenen organischen [stanzen zu Humus und wandeln gleichzeitig die organisch idenen Nährstoffe in pflanzen verfügbare Formen um. Aus i so verlebendigten Boden holt sich die Pflanze, ganz nach larf, die ihr zum Wachstum und zur Reifung notwendigen Isteine.
per Dünger ist sowohl für den Hausgarten als auch für Obst- I Ziergehölze sowie Blumen bestens geeignet. jObst- und Gartenbau verein will durch einen frühzeitigen nelbezug den Düngekauf kostengünstig beeinflussen und fchzeitig durch einen finanziellen Zuschuß an seine Mitglie- Ve Nutzung von organischem-Dünger anregen und fördern, leine überschlägliche Mengenermittlung können 100 g/qm «setzt werden.
ende handelsübliche folienverpackte Einheiten sind erhält-
k-g, 12.5 kg, 25,0 kg und 50.0 kg.
MB ress ierte Mitglieder können ihre Bestellung bis zum {11988 bei Herrn Alwin Breuer auf geben.
ELBERTGEMEINDEN
Oberelbert
Ausfall der BUrgermeistersprechstunde
Wegen dienstlicher Verhinderung fällt die Sprechstunde am Dienstag, dem 26. Januar aus. Ich bitte um Beachtung! Oberelbert, den 15.1.1988 Weyand, Ortsbürgermeister
Oberelbert
öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Festerling« der Ortsgemeinde Oberelbert für die Grundstücke Flur 2, Flurstücke 39,40,63,62,37,36,66,67 gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 23.10.1987 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Festerling« gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß die Abstandsfläche im Bereich der Fußwege zwischen »Jagdhausstraße« und »Zum Wiesengrund«, Flurstücke Nr. 38 und 64, zwischen Baugrenze und Grundstücksgrenze von 5,00 m auf 3,00 m verringert wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.
Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, B auamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweitenmg Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführtwird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

