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Nr. 2/88

fc 2/88 ., Montabaur

BUCHFINKENLAND

Horbach

CD

Schluckimpfung Winter 87/88 2.1mpfgang - Der Tfermin für unsere Gemeinde ist am Mittwoch, dem 27.01.1988,16.40 Uhr im Schulgebäude.

Noll, Ortsbürgermeist er

Hübingen

Brennholzbedarf

Für die Bürger der Gemeinde Hübingen ist Brennholz in der Abt. 22 (»Wolfshahn«) eingeschlagen worden.

Auf vielfachen Wunsch soll auch in diesem J ahr auf eine Verstei­gerung verzichtet werden.

Deshalb bitte ich den' Brennholzbedarf beim zuständigen Re­vierförster, Tbl. 06439/1626 anzugeben.

Der Preis beträgt wie im letzten J ahr für Buchenholz 62,00 DM. Henkes, Revierförster

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Kultur- und Heimatverein Liebe Freunde des Karnevals,

hiermit möchte ich alle Mitwirkenden höflich bitten, zu der fest- gelegtne Generalprobe am 15.01.1988 um 19.30 Uhr in der Buch­finkenlandhalle in Hübingen zu erscheinen.

Gackenbach

Achtung!

Die Probezeiten des Kinder- und Jugendchores Gackenbach

sind geändert.

Jugendliche Donnerstag. 16.00 16.30 Uhr

Solosänger Donnerstag. 16.30 -16.40 Uhr

Kinder (ab 6 Jahre) Donnerstag . 16.46 -17.16 Uhr

Erste Probe im neuen Jahr ist der 14. Januar. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

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Horbach

MGV »Cacilia« Horbach

Am Freitag, 16. Januar 88 beginnt die Chorprobedum 18.30 Uhr für dielbnöreundum 19.46 Uhr für die Bässe. Wir bitten um Be­achtung.

Hübingen

Freiw. Feuerwehr Hübingen Alle aktiven Mitglieder und die Vorstandsmitglieder sind zur Aktivenversammlungfür Freitag, 16. Januar 1986,19.00 Uhr ir den Mannschaftsraum des Feuerwehrhauses eingeladen.

U.a. geht es um die Tbrminplanungen 1988. Nach Möglichkeit sollten alle an dieser Sitzung mit anschL gemütL Beisammen­sein teilnehmen.

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Ja

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EISBACHGEMEINDEN

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^ Grundschule Niedererbach - Görgeshausen

I Aus gegebenem Anlaß weise ich nachdrücklich daraufhin, daß ' es während der Vormittage, an denen Unterricht stattfindet, 1 verboten ist, den Schulhof mit Hunden zu betreten.

Großholbach

Sprechstunden

Sprechstunden des Ersten Beigeordneten Röther in Vertretung des Ortsbürgermeisters Metternich bis auf weiteres nach vor­heriger telefonischer Vereinbarung, (6872).

Hunde

Der Gemeindera hätte die Hundesteuer drastisch erhöhen sol­len... meinte ein Mitbürger und beschwerte sich zu Recht über Hundehalter, die ihren Vierbeiner sein Geschäft auf dem Grund­stück des Nachbarn und auf öffentlichen Fußwegen verrichten lassen.

Kaum zu glauben, daß ein besonders rücksichtsloser Zeitgenos­se seinen Hund auf dem Friedhof herumlaufen ließ. Beschwerden über rücksichts- oder gedankenlose Hundehalter nehmen in der letzten Zeit leider wieder zu. Wir appellieren an die Halter, etwas mehr Rücksicht auf Nachbarn und Mitbürger zu nehmen.

Besuch von Ratssitzungen

Die Sitzungen des Gemeinderates sind in der Regel öffentlich. Leider wird aber von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch ge­macht.

Der häufige Einwand, man habe keine Möglichkeit gehabt, sich über diese oder jene Frage der Gemeindepolitik objektiv zu in­formieren, ist daher nicht berechtigt.

Natürlich ist es leichter und bequemer, nachträglich mehr oder weniger sachlich Kritik zu üben. Die Frage, ob das gegenüb« dem Gemeinderat, der sich um Entscheidungen zum Wöhle aller Bürger bemüht, ein faires Verhalten ist, möge sich jeder selbst beantworten.

Gemeindebücherei

Wer hat Interesse an der Betreuung der Gemeindebücherei? Bit­te beim Ersten Beigeordneten Röther melden.

Görgeshausen

Holzversteigerung in Görgeshausen

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die diesjährige Holz­versteigerung am Samstag, 16. Januar 1988 um 10.00 Uhr an der Altendiezer Poststraße in Höhe der Abzweigung des Weges zum Steinbruch stattfindet.

Illen seer, Ortsbürgermeister

Nentershausen öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsge­meinde Nentershausen;

Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugeeetx- buches (BauGB).

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 16.1.1987 beschlossen, im Bereich der Ortsmitte den Bebau­ungsplan »Ortsmitte« aufzustellen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung liegt gern. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

25. Januar 1988 bis 25. Februar 1988 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie diens­tags von 7.30 12.46 Uhr und 13.30 18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Nentershausen wäh­rend der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Nentershausen schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Der Planbereich umfaßt Flächen bzw. Ibilflächen an den Stra­ßen:

- Koblenzer Straße (B 49)

- Hochstraße

- Eppenroder Straße

- Heilberscheider Straße

- Niedererbacher Straße Poststraße -Kirchstraße

-in der Eck.