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Montabaur

Seite 22

Nr. 1/88 Mont

Große Kappensitzung in der Vogelsanghalle Heiligenroth Liebe Mitbürgeriimen und Mitbürger!

Am Samstag, 30.01.1988, um 20.11 Uhr findet die diesjährige große Kappensitzung des Vereinsrings in der Vogels anghaÜe statt.

Seit Wochen und Monaten wird geprobt, so daß auch in diesem J ahr wieder ein gutes Programm gesichert ist, und der Präsi­dent mit seinem Elferat einziehen kann.

Die Sitzungder Kinderfindet am Sonntag, 31.01. um 14.00 Uhr statt.

Auch hier ist wieder für ein Tbp-Programm gesorgt, an dem auch Erwachsene ihre Freude haben werden. Schauen Sie doch einmal rein, der Eintritt ist kostenlos.

Der Kartenvorverkauf beginnt am Samstag, 16.01. um 9.00 Uhr imZbV-Raum der Vogelsanghalle. Aber auchnoch danach, in der Woche vom 16.01. bis 20.01. können Karten beim Kassierer des Vereinsringes, Herrn Helmut Ortseifen erstanden werden, TbL 2908.

Ihre Ortsvereine

Männergesangverein »Hoffnung«

Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich zur Tbilnah­me an unserer Jahreshauptversammlung

am Donnerstag, 14. Januar 1988, 20.00 Uhr, im Vereinslokal Theo Neuroth,

eingeladen.

Eine gesondere Einladung mit der Tagesordnung geht jedem Mitglied zu.

Noch ein Hinweis für unsere Sänger:

Die wöchentliche Chorprobe findet ie immer um 19.00 Uhr statt.

Neuhäusel

öffentliche Bekanntmachung Bürgerversammlung

AUGST

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pf alz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) (BS 2020-1) jähr lieh einzuberufendeBürgerversammlungfindet in der Ortsgemeinde Neuhäusel am Mittwoch, 20. Januar 1988, um 20.00 Uhr in der Gaststätte Fries statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Thilnahme an der Bürger Versammlung eingeladen.

Neuhäusel/Montabaur, 4.1.1988

Ortsgemeinde Neuhäusel Verbandsgemeinde Montabaur Hümmerich, Ortsbürgermeister Dr. Possei Dölken,

Simmern

Bericht über die Sitzung des Orts­gemeinderates Simmern vom 18.12.1987

Vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung be­sichtigte der Ortsgemeinderat gemeinsam mit dem I. Beigeord­neten der Verbandsgemeinde, Herrn Reusch, die im Bau befind­liche zentrale Kläranlage am Zusammenfluß des Seifen- und Wambaches. Der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Reusch erläuterte dem Rat vor Ort Einzelheiten über das Geneh­migungsverfahren, die B aukosten, über den Klärungsprozeß in­nerhalb der drei Ibiche und anderes. Abschließend wurde noch zur Kenntnis gegeben, daß mit der Fertigstellung der Anlage im Frühjahr 1988 zu rechnen ist.

Im Anschluß an die Ortsbesichtigung tagte der Rat in öffentli­cher Sitzung, um zunächst über den Abschluß eines verwal­tungsrechtlichen Vertrages zwischen der Verbands gemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Simmern zur Regelung des Aufwendungsersatzes bei Inanspruchnahme des Bauamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei technischen

Sonderleistungen zu entscheiden. Ortsbürgermeister Schnei- g der erläuterte den im Entwurf von der Verwaltung vorgelegten 7' Vertrag und verwies auf beigefügte Kostenvergleiche, die beleg- g' ten, daß sich nach wie vor die Inanspruchnahme der Verbands- Xntri gemein de Verwaltung für technische Sonderleistung als kosten- .

günstige Alternative darstellt. Es wurde auch dargelegt, daß bei Zustimmung zu diesem Vertrag für die Gemeinde keine generel- Halbl le Verpflichtung besteht zur Inanspruchnahme des Bauamtes Am 1 der Verbandsgemeindevarwaltung. Es ist auch weiterhin mög- Halbt lieh, private Architektur- und Ingenieurbüros zu beauftraen. jhmg Nach weiteren ergänzenden Ausführungen durch den I. Beige- mGV ordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Reusch, erklärte der ^m k Rat seine einstimmige Zustimmung zum Abschluß des v. g. Ver- <jet jj

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Die Notwendigkeit zum Abschluß dieses Vertrages ergab sich ren A durch den Erlaß des neuen Kommunalabgabengesetzes. Nach herzli dieser Gesetzesänderung stellte sich der Sachverhalt wie folgt Stifte dar 1988,

In der Vergangenheit hatte die Verbandsgemeinde Montabaur von den Ortsgemeinden ihres Zuständigkeitsbereichs aufgrund einer im J ahre 1973 verabschiedeten Gebührensatzung Verwal­tungsgebühren erhoben, wenn das Bauamt der Verwaltung zu­gunsten einer Ortsgemeinde technische Sonderleistungen er­brachte (z. B. Planung und B auleitung beim B au von Gemeinde­straßen).

Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung und des Kom­munalabgabengesetzes wurde es nun notwendig, die bisherige Satzung durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag zu erset­zen. Die seinerzeit geltende Gebührensatzung basierte auf da Gebührenordnung für Architekten (GOA), die zwischenzeitlich durch die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurlei­stungen (HOAI) ersetzt wurde Inhaltlich ändert sich gegen­über dem bisherigen Verfahren kaum etwas. Die von der Verwal­tung in Rechnung gestellten Aufwendungen werden nur gering­fügig erhöht (seit 1973 wurde keine Anpassung der Entgelte mehr vorgenommen, obwohl die Personalkosten durch allgemei- ne tarifliche Erhöhungen mehrfach gestiegen sind).

Als letzter Tagesordnungspunkt, der eine Entscheidung des Ra­tes abverlangte, stand noch die Beratung und Beschlußfassung über den Fällungs- und Wirtschaftsplan 1988 an. Als sachkun­diger Berater nahm hierzu Revierförster Kern an der Sitzungteil und berichtete dem Rat zunächst über das endgültige Forstbe­triebsergebnis im Forstwirtschaftsjahr 1986. Die abschließen­den Berechnungen führten zu dem Ergebnis, daß dieses mit ei­nem Fehlbetrag von 1.102,-DM abschloß. Auch bei Gegenüber­stellung der Einnahmen und Ausgaben für das Forstwirt­schaftsjahr 1987 ergibt sich nach den Erläuterungen von Re­vierförster Kern ein Fehlbetrag.

Dieser begründet sich dadurch, daß eingeschlagenes Holz noch nicht restlos veräußert werden konnte. Es lagere noch Holz im Werte von ca. 10.000,- DM im Gemeindewald. Bei dessen Ver­kauf müßten Rückekosten in Abzug gebracht werden.

Zu dem den Ratsmitgliedern schriftlich vor gelegten Fällungs- und Wirtschaftsplan 1988, der Gesamteinnahmen von 24.500,- DM und Gesamtausgaben von 27.336,-DM auswies, merkte da Revier beamte noch an, daß der mit insgesamt 280 fm festgeleg­te Holzeinschlag nur dann erfolge, wenn auch eine entsprechen­de Nachfrage zum Ankauf des Holzes bestehe Dies könne ge­genwärtig aufgrund der schlechten Holzmarktlage noch nicht beurteilt werden. Ein letzter Hinweis bezog sich darauf, daß da Preis für Brennholz im Forstwirtschaftsjahr 1988 66,-DM je

Raummeter beträgt.

Nach Kenntnissen dieser Informationen verabschiedete da Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplan durch einstimmi­gen Beschluß.

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Eitelborn

Westerwaldverein Eitelborn e. V.

Zur Mitgliedervers amml ung am Freitag, dem 22.1.1988, 20.00 Uhr, im Westerwälder Hof in Eitelborn werden alle Vereinsmit­glieder eingeladen.

Tagesordnung:

1. Eröffnung

2. Rechenschaftsberichte

3. Bericht der Kassenprüfer

4. Aussprache und Entlastung des Vorstandes

5. Wahlen sämtlicher Vorstandsmitglieder

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