Montabaur
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Nr. 1/88
Öftentl Bekanntmachungen
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt die Sanierung des Ibmhaliendaches an der Schule Niederelbert öffentlich aus.
Zur Ausführung gelangen:
D achdecker arbeiten ca 1.000 qm Schieferdeckung ca 1.000 qm Dämmung
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 10,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 600 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Ausschlußfrist: 5. Januar 1988.
Ihr min für die Abgabe des Angebotes ist
Mittwoch, 20. Januar 1988,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
6430 Montabaur, 18. Dezember 1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 1988 der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen
In seiner Sitzung vom 16. Dezember 1987 beschloß der Verbandsgemeinderat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1988.
Über die Stellungnahmen der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen zum Haushaltsplan 1988berichteten wir in der Wochenblattausgabe Nr. 52/53 vom 25.12.1987.
Einen weiteren Einblick in den Haushalt und dessen Entwicklung sollen die nachfolgenden Grafiken/Übersichten und Erläuterungen geben.
Überblick Uber die Entwicklung dee Haushaltssolls vom Haushaltsjahr 1986:
Hausha1t
V986 I f987 1 1988
Haushaltssoll in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen
Verwaltungshaushalt Veränderung in v.H.
Vermögenshausha1t Veränderung in v.H.
1 7.230-997,-'- DM + 6,13 %
5.705.806,— DM - 7,92 %
17.952.000,-- DM + 4,19 %
4.011.350,-- DM 29,70 %
19.070.400,— DM + 6,23 %
4.582.900,— DM + 14,25 %
Gesamthaushalt Veränderung in v.H.
22.936.803,-- DM + 2,43 %
21.963.350,-- DM 4,25 %
23-653.300,-- DM + 7,69 %
Die nächste Abbildung zeigt die Entwicklung von 1982 an.
Für 1988 betragen die Gesamteinnahmen- u. ausgaben 23.653.300 DM. Sie liegen damit um 1.689.950DM (= 7,70 vJI.) Uber den Vergleichszahlen von 1987.
Die Finanzzuweisungen, Steuern und Umlagen sind die wichtigsten Säulen auf der Einnahmeseite des Verwaltungs ha us hal tes. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Vergnügungssteuer — 52.000 DM (1987 — 52.000 DM)
Schlüsselzuweisungan = 2.901.000 DM (1987 = 3.257.000 DM)
Verbandsgemeindeumlage = 8.741.400 DM (1987 = 7.820.540 DM).
Für die Berechnung der Verbandsgemeindeumlage wurde ein unveränderlicher Umlagesatz von 34 v.H. zu Grunde gelegt. Die Berechnungsgrundlagen für die VG-Umlage stellen sich im Vergleich mit dem Vorjahr wie folgt dar:
Umlagegrundlagen 1987 =. 23.000.846 DM
Umlagegrundlagen 1988 =. 25.710.080 DM.
Anstieg der Umlagegrundlagen . 2.709.234 DM = 11,78 %.
Der Anstieg der Umlagegrundlagen beruht zum größten Tbil auf kräftigen Zuwachsraten des Gewerbesteueraufkommens bei Stadt und Ortsgemeinden. Die VG-Umlage beläuft sich auf rd. 8,7 Mill. DM (+ 11,78 % gegenüber 1987).
Bei der zweitenEinnahmegruppe handelt es sich überwiegendum Benutzungsgebühren des Hallen- und Freibades, Verwaltungsgebühren im Bereich Standesamt, Ordnungsverwaltung, Tbilnehmergebühren der VHS sowie um Gebühreneinnahmen der Bauverwaltung für erbrachte Dienstleistungen.
Die Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr beruhen u.a. auf den höheren Verwaltungsgebühren für die Ausstellung der neuen Bundespersonalausweise und der Reisepässe. Den Einnahmen für die Austeilung der Ausweise stehen allerdings Ausgaben in gleicher Höhe entgegen.
Die Zuweisungen, Zuschüsse und Erstattungen betragen 6.177.097 DM. Sie liegen mit 400.408 DM erheblich über den Ansätzen des Vorjahres.
Bei den Erstattungen (6.124.597 DM) handelt es sich größtenteils um keine »echten« Einnahmen der Verbandsgemeinde, sondern um Ausgleichsleistungen für Ausgaben, die die Verbandsgemeinde in gleicher Höhe erbringt.
Hierunter fallen z.B.:
Erstattung im Bereich der Sozialleistungen, Verwaltungskostenbeiträge und Lohnkostenerstattungen, Erstattungen der Arbeitsverwaltung für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Kostenerstattung für die Volkszählung.

