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Montabaur

Seite 16

Nr. 62/63/«'

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Ara Sonntag, 20. Dezember 1987 ist unser Altbürgermeister

Herr Josef Ortseifen

in die Ewigkeit abberufen worden.

Herr Bürgermeister a.D. Ortseifen stand von 1949 bis 1972 an der Spitze unserer Gemeinde. In der schweren Zeit des Wie­deraufbaus hat er mit Tatkraft, Weitblick und hohem Veran­twortungsbewußtsein die Geschicke der Gemeinde geleitet. Für besondere Verdienste wurde er mit der Freiherr vom Stein-Plakette und der Bundesverdienstmedaille ausge­zeichnet.

Herr Altbürgermeister Ortseifen hat sich um die Gemeinde verdient gemacht.

Sein Name wird einen ehrenvollen Platz in der Geschichte un­serer Gemeinde einnehmen.

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.

Nentershausen, 21.12.1987

Perne, Ortsbürgermeister

Girod

Heiligabend Trompetensolo

Ditmar Birkelbach hat sich erfreulicherweise wieder bereiter­klärt, die Dorfbevölkerung zu Heiligabend mit einem TVompe- tensolozu erfreuen. Es ist vorgesehen, um 19.00 Uhr in Kleinhol­bach (Standort an der Kapelle) etwa 19.16 Uhr unmittelbar nach der Christmette in Girod. (Standort Kirche).

Es wird um Aufmerksamkeit gebeten.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Großholbach

Holzversteigerung

Am Samstag, 2. Januar 1988 findet in der Wolfertsheck um 10.00 Uhr eine Versteigerung von Buchen-Brennholz statt.

Gemeindebücherei

Wer interessiert sich für die Betreuung der Gemeindebücherei? Bitte beim I. Ortsbeigeordneten Röthar melden.

Heilberscheid

öffentliche Bekanntmachung

Uber die Änderung der Rechtslage betreffend alle vor dem 1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes Ubergeleiteten Pläne und sonstigen baurechtlichen Vorschriften nach früherem Recht der Ortsgemeinde Heilberscheid.

Gemäß § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Bundesgesetzblatt 1986 I S. 2263 ff) sind Mängel der Abwägung aller vor dem 1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleiteten Pläne und sonstige baurechtliche Vorschriften nach früherem Recht unbe­achtlich, wenn die Mängel nicht innerhalb von 7 Jahren nach dem 1.7.1987, d.h.bis zum 30.6.1994, schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden.

Der Sachverhalt, der den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Heilberscheid, 18.12.1987 Reichwein, Ortsbürgermeister

Heilberscheid

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 14 . 12.1987

Fällungs- und Wirtschaftsplan 1988 beschlossen Im Beisein des zuständigen Revierbeamten, Forstamtmann Keller entschied der Ortsgemeinderat über den Fällungs- und Wirtschaftsplan mit dem Sonderwegeplan für das Forstwirt­schaftsjahr 1988. Nachdem der Rat von den sachkundigen Er­läuterungen des Forstbeamten Kenntnis genommen hatte,

stimmte dieser den vorliegenden Planwerken einaHt^mj-

Die Berechnungen der Forst verwaltung schließen im Fällung und Wirtschaftsplan 1988 mit Gesamteinnahmen va 166.160,- DM und Gesamtausgaben von 179.160,- DM ah £ wird mithin gegenwärtig davon ausgegangen, daß 1988ein Fe betrag von 13.000,-DM entsteht. Der Holzeinschlag wurde n insgesamt 1136 fm angesetzt und umfaßt den Einschlag von 160 fm Eiche, 610 fm Buchet 396 fm Fichte, 80 fm Kiefer. Haushaltsrechnung 1988 beschlossen und Entlastung erteil« Nachdem der Ortsgemeinderat in einer nichtöffentlichen Sit zung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Mont) baur Kassen- und Rechnungsbelege des Haushaltsjahr^ jgg eingesehen und sich von der ordnungsgemäßen Ausführung Haushalts- und Kassengeschäfte überzeugt hatte diese 1 Prüfung führte zu keinen Beanstandungen - schloß die Ja_ rechnungl986 ab und legte diese dem Rat zur Beschlußfassung vor. Unter Ausschluß des Ortsbürgermeisters sowie des 1 .1 beigeordneten stimmte der Rat der J ahresrechnungemstir_ zu und erteilte darüber hinaus dem Ortsbürgermeister, Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und dem Beig. __ ten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1986 die Ent lastung.

Gewährung von Zuschüssen

Jeweils einstimmigentsprach der Rat den Zuschußanträgen c Hauptschule Nentershausen sowie der Grundschule Heilb_ scheid zur finanziellen Unterstützung für Schullandheim«) fenthalte bzw. eine Schulewanderung im Jahr 1988. Zum Srh M 1 andheimaufenthalt wird ergänzend zu dem nach Rieht festgesetzten Zuschußbetrag (7,- DM pro Kind und Thg) als f willige Leistung der Gemeinde jeweils nochmals ein Betrag\ 26,- DM pro Kind ausbezahlt.

Weitere Entscheidungen des Rates Einer anteiligen Finanzierung für eine Grabenverrohrung in c Gemarkung Heilberscheid stimmte der Rat zu. Der gemeind che Kostenaufwand beträgt ca. 700,- DM. Weitere Kostent für diese Maßnahmen sind die Gemeinden Eppenrod und Is bach als Mitbenutzer des Grabens.

Letztlich stimmte der Rat noch einstimmig der Anbringung e nes Holzgeländers am Grottenaufgang zu.

Nentershausen Räumung eines Grabfeldes

Für das Reihen-und Wahlgrabfeld Block IV + IVa ist die 1 frist bzw. Nutzungszeit nach der Friedhofssatzung abgelau Da bereits einige Grabstellen auf diesem Grabfeld eingeebne wurden, wirkt sich dieser verbleibende Tbilbereich störend < den Gesamteindruck des Friedhofs aus.

Damit dieseFläche insgesamt wieder in einen Zustand gebrach werden kann, der dem Gestaltungszustand des übrigen Frie hofs entspricht, wird hiermit die Räumung des Grabfeldes t ordnet.

Die Angeörigen sind berechtigt, in der Zeit vom 16.1.19881 16.04.1988 Grabgedenkzeichen, Einfassungen und Grab schmuck selbst zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, f die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der ( gemeinde Nentershausen über.

Folgende Grabstätten sind für die Einebnung vorgesehen: Block IV

Reihe A Grab-Nr. 1/2 Joh. Karl u. Magareta Noll

Grab Nr. 7 Johann Opper

Grab Nr. 8 Anna Beck

Grab Nr. 9/10 Peter Wilh. und Susanna Keul

Grab Nr. 14 Josef Kullmann

Grab Nr. 16/17 Simon und Anna Maria Reifenscheidt Grab Nr. 18/19 Kaspar und Helene Hannappel Grab Nr. 20 Anna Maria Petri Grab Nr. 23/24 Emil und Anna Brach Reihe B

Grab Nr. 30 Anna Meudt

Grab nr. 31/32 Johann und Maia Helena Diedert

Grab Nr. 34/36 Johann und Kath. Schwarz

Grab Nr. 37 Johann Schlicht

Grab Nr. 41/42 Jakob und Magd. Heibel

Grab Nr. 46/47 Anton und Elisabeth Rausch

Reihe C

Grab Nr. 62/53 Adam und Dorothea Acht

Grab Nr. 64 Hedwig Ohly

Grab Nr. 66 Adam Kaiser

Grab Nr. 67/68 Johann und Regina Holzenthal

Grab Nr. 61/62 Jakob und Elisabeth Acht