Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 14

AUGST

Eitelborn

Aus der Arbeit des Rates

Entlastung für das Haushaltsjahr 1986 erteilt Zu keinen Beanstandungen führte die von den Mitgliedern des Rechnungs-Prüfungsausschusses durchgeführte Überprüfung der J ahresrechnung für 1986 - so der Vorsitzende des Ausschus­ses, der lediglich einige Anmerkungen zu machen hatte D arauf hin erteilte der Rat - bei einer Gegenstimme dem Bürger­meister, dem Ortsbürgermeister, sowie den Beigeordneten Ent­lastung.

Kirchstaße und Höhenweg werden abgerechnet 40% bei der Kirchstraße (hiebei spielte die größere verkehr liehe Frequentierung der Straße als Zuwegung zur G artenstraße und der hieran liegenden Einrichtungen wie Kirche, Kindergarten usw. eine bedeutende Rolle) beträgt der Anteil der Gemeinde am Erschließungsaufwand. Dies beschloß der Rat einstimmig.

Im Gegensatz hierzu war die Meinungsbildung bei der Festset­zung des Anteils am Erschließungsaufwand beim Höhenweg unterschiedlich.

Mehrheitlich entschied sich der Rat alsdann für eine Abrech­nung zu 30 % für die Gemeinde und 70 % für die Anlieger.

Bebauungsplan »Maiheckelchen« als Satzung beschlossen Rein formeller Art war der Beschluß über die Änderung des Be­bauungsplanteils »Maiheckelchen« als Satzung.

Eine Diskussion konnte unterbleiben, da der vorliegende Plan in mehreren Sitzungen vorweg beraten wurde

Baulandumlegungsausschuß gewählt Folgende Mitglieder wurden in den Baulandumlegungsaus­schuß der Gemeinde gewählt:

Obervermessungsrat Hachenberg, Katasteramt Montabaur, Vermessungsrätin Heidger-Grüne Katasteramt Diez, Richter Flüteotte, Eitelbora, Rechtsanwalt Metternich- Eitelborn, die Ratsmitglieder Helmut Stein und Udo Schäfer.

Der Rat wählte diese Mitglieder einstimmig.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 03.12.1987

Fällungs- und Wirtschaftsplan 1988 Nach einleitenden Ausführungen des Ortsbürgermeisters er­läuterte der für den Gemeindewald Neuhäusel zuständige Re­vierbeamte zunächst das Forstbetriebsergebnis für das Forst­wirtschaftsjahr 1986 und berichtete sodann über die bisherigen Ergebnisse des Jahres 1987. Die Ratsmitglieder nahmen mit Befriedigung zur Kenntnis, daß trotz hoher Aufwendungen sich der für das Forst Wirtschaftsjahr 1986 ergebende Fehlbetrag in Grenzen hält und günstiger als erwartet ausfällt.

Der Fällungs- und Wirtschaftsplan 1988 für den Gemeindewald Neuhäusel wurde sodann von dem Revierbeamten vorgetragen und in den einzelnen Positionen ausführlich erläutert. Hiernach ist im Forstwirtschaftsjahr 1988 ein Holzeinschlag vorgesehen, der sich wie folgt zusammensetzt:

20 fm Eiche, 230 fm Buche, 110 fm Fichte, 30 fm Kiefer. Nach der Beratung wurde der Fällungs- und Wirtschaftsplan 1988 einstimmig vom Rat beschlossen. Der Plan sieht Gesamt­einnahmen in Höhe von 36.500,- DM und Gesamtausgaben von 34.900,- DM vor. Namens des Rates sprach der Ortsbürgermei­ster dem Revier beamten seinen D ank dafür aus, daß er trotz der immer schwieriger werdenden Situation auf dem Holzmarkt dank seines persönlichen Einsatzes und seiner erkannt sparsa­men Wirtschaftsführung wiederum recht erfreuliche Betriebs­ergebnisse hat erreichen können.

Gestattungsvertrag mit der KEVAG Der Rat erhielt Kenntnis von dem Vorhaben der Deutschen Bun­despost, von der Vermittlungsstelle aus Kabelrohre und Fern- meldekabel über gemeindliche Wege in der Binnwiese bis zur vorhandenen Kabelrohrtrasse südöstlich von Eitelborn zu ver­legen. Er wurde weiter über den Inhalt des von der Deutschen

Nr. 62/63/ft]

Bundespost übersandten Gestattungsvertrages und insbesö^

dee über die von der Deutschen Bundespost zu zahlendeEtL Schädigung sowie über die vorgesehenen Vereinbarung» ^ , ^ Verlegung der Fernmeldeanlagen für den Fall info rmier t <m diese Anlagen z.B. die sinnvolle und wirtschaftlich angebracht! Nutzung der in Anspruch genommenen Flächen verhindern? Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Abscl des vorliegdenden Gestattungsvertrages zu und ermächb den Ortsbürgermeister zur Unterzeichnung des Vertr ags Einleitung eines En teign ungsverf ahrens beschlossen Der Rat wurde über den Stand des Grunderwerbs im Bereich Bebauungsplanes »Spiel- und Sportzentrum« infor mier t dem Hinweis, daß ein auswärtiger Grundstückseigent ümer ,

in einem früheren Enteignungsverfahren in diesem Bereich fi

gelegten Kaufpreis nicht akzeptiert und die Verhandlungen ihm als gescheitert angesehen werden müssen. Es wird dazu ter vargetragen, daß die Gemeinde in dem früheren Eni nungsverfahren den Grundstückseigentümern gegenüber 1 gegenkommen gezeigt und sich zu einem für diese Eigentü günstigen Preis bereitgefunden hat. Es sei aber jetzt m>ht _ zunehmen, wenn der besagte Eigentümer für sich nunmehr nen höheren Kaufpreis herausschlagen wolle. Die Zahlung v< Kaufpreisen in unterschiedlicher Höhe könne nicht in Betr kommen und im Interesse der Gleichbehandlung müsse an in dem früheren Enteignungsverfahren festgelegten Kauft festgehalten werden. Da der Grundstückseigentümer die Vc Schläge der Verwaltung nicht akzeptiere, bleibe der Gemein« keine andere Wahl, als gegen ihn ein Enteignungsverfahren die Wege zu leiten.

Nach Aussprache beschloß der Ortsgemeinderat, gegen Grundstückseigentümer ein Enteignungsverfahren ten.

iannt<

In we

liufGi ni Ipunkt Gerne: iümi

Zwrisc und di wi lAugi

ten Oi Diam

Vereir

Errichtung einer Garage für das neue Gememdefahrzeng Eingangs der Erörterungen rief der Ortsbürgermeister in Eri nerung, daß bereits bei den Beratungen über den Kauf eines m en Gemeindefahrzeugs die Frage der Errichtung einer weiten Garage angeschnitten worden ist. Er informierte den Rat i dann über die vor dieser Sitzung im Bauausschuß stattgefuni ne Aussprache im Zusammenhang mit der Errichtung einerC rage und deren Ergebnis. Er teilte mit, daß der Bauausschi nach Beratungund Abwägung verschiedener Möglichkeiten wie nach Anhörung der Gemeindearbeiter empfohlen hat, d Garage für das neue Gemeindefahrzeug am Friedhof gegenüb der bereits bestehenden Schleppergarage zu errichten.

Der Rat wurde weiter über die Empfehlungen des B auausschu ses in bezug auf die Größe und Ausstattung des neuen Gebäud unterrichtet.

In der folgenden Diskussion wurden unterschiedliche Auffasu gen über den Standort der neu zu errichtenden Garage vorgetr gen und von einigen Ratsmitgliedem Kritik an dem vom Ba ausschuß vorgeschlagenen Standort geübt. TVotz mehrmalig Aufforderung waren diese Ratsmitglieder aber nicht in der L ge, zu dem kritisierten Standort Gegenvorschläge zur Disku sion zu stellen. Der Ortsgemeinderat schloß sich nach Beeni gung der Aussprache den Vorschlägen des Bauausschusses und f aßte den Beschluß, die neue G ar age am Friedhof gegenübl der bereits bestehenden Schleppergarage in einer Länge von lSliind vt m und einer Beite von 10 m zu errichten. N ach dem Beschluß d Rates soll das Bauamt der VerbandsgemeindeverwaltungMi tabaur mit der Fertigung einer Entwurfsplanung und beau tragt werden, die der Rat alsdann nochmals beraten will.

Geschwindigkeitsvermindernde Maßnahmen für den Wb schaftsweg »Auf der Haid«

Der Ortsgemeinderat erhielt eingangs Kenntnis von den Ber tungen im Bauausschuß über Maßnahmen zur Vermindere der Geschwindigkeit der den Wirtschaftsweg befahrend* Kraftfahrzeuge und zur Verbesserung des Schutzes der Kind auf dem Spielplatz im Neubaugebiet »Auf der Haid«. Der Ort

AmM

«terw

haupt

erweit

Freiw

bürgermeister führte dazu aus, angesichts der bedauerliche jj e j g

Tatsache, daß eine_ _ w _

Beschilderungerfahrungsgemäß nicht den gewünschten Erfo bringe, sei der Bauausschuß zu der Empfehlung gelangt, ai dem Wirtschaftsweg in Höhe der Stichstraße C eine Querrim mittels in Beton verlegten Pflastersteinen anzulegen, die d Kraftfahrer zu einer erheblichen Reduzierung der Geschwind! keit zwingt.

Nach der Empfehlung des Bauausschusses soll auf diese Qu* SC Si

rinne durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen ff* den.

Nach Aussprache stimmte der Ortsgemeinderat der Empfe lung des Bauausschusses zu und beschloß die Anlage einer

AmS

kündi

Wirt:

dort«

schaf

wald« AlleV lieh z

mütli

Dies

1988

Allel

Nahe