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Montabaur

Seite 18

Nr. 61 /87

Abschluß eines verwaltungsrechtlichen Vertrages mit der Ver­bandsgemeinde Montabaur zugestimmt Einstimmigbefürwortet wurde vom Rat der Abschluß eines ver­waltungsrechtlichen Vertrages zwischen der Verbandsgemein- de und der Gemeinde Welschneudorf über den Aufwendungser­satz bei Inanspruchnahme des Bauamtes der Verbandsgemein- deverwaltungfür technische Sonderleistungen. DieNotWendig­keit zum Abschluß eines solchen Vertrages ergab sich gleichfalls aufgrund des Erlasses des neuen Kommunalabgabengesetzes. Der Sachverhalt stellt sich danach wie folgt dar In der Vergangenheit hat die Verbandsgemeinde Montabaur von den Orts gemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches auf­grund einer im Jahre 1973 verabschiedeten Gebührensatzung Verwaltungsgebühren erhoben, wenn das Bauamt der Verwal­tung zugunsten einer Ortsgemeinde technische Sonderleistun­gen erbracht hat (z. B. Planung und Bauleitung beim Bau van Gemeindestraßen). Aufgrund einer Änderung der Gemeinde- ordnungund des Kommun alabgabengesetzes ist es nun notwen­dig, die bisherige Satzung durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag zu ersetzen. Die seinerzeit geltende Gebührensatzung basierte auf der Gebührenordnung für Architekten (GOA), die zwischenzeitlich durch die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ersetzt wurde.

Inhaltlich ändert sich gegenüber dem bisherigen Verfahren kaum etwas. Die von der Verbandsgemeindeverwaltungin Rech­nung gestellten Aufwendungssätze werden lediglich geringfü­gig erhöht, weil seit 1973 keine Änderung der Entgelte mehr vorgenommen wurde, obwohl die Personalkosten seitdem durch allgemeine Tariferhöhungen mehrfach gestiegen sind.

Zu dem vorgelegten Vertragsentwurf erklärte der Rat lediglich den Vorbehalt, daß die Konditionen, zu welchem mit der Ge­meinde abgerechnet wird, durch einen angemessenen Nachlaß verbessert werden sollten.

Neue Erschließungsbeitragssatzung beschlossen Auch die Notwendigkeit zum Erlaß einer neuen Erschließungs­beitragssatzung begründete sich durch Gesetzesänderungen. Hierzu wurde seitens der Verwaltung dargelegt, daß durch das Inkrafttreten des Baugesetzbuches (dieses löst das bis dahin gültige Bundesbaugesetz ab) eine Überarbeitung der gemeindli­chen Erschließungsbeitragssatzung erforderlich wurde Zur besseren Übersicht wurde statt einer Änderungssatzung dar Erlaß einer insgesamt neu überarbeiteten Erschließungsbei- tragssatzung empfohlen. Der Rat folgte durch einstimmigen Beschluß dieser Empfehlung und verabschiedete eine neue Er­schließungsbeitragssatzung. Diese wird inhaltlich nach Vorla­ge bei der Kreisverwaltung und Ausfertigung durch den Orts­bürgermeister in einer der nachfolgenden Ausgaben des Wo­chenblattes zur Kenntnis gegeben.

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Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für 1987 Ab sofort können die Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Jahr 1987 bei der Gemeindeverwaltung während der Dienstzeit in Empfang genommen werden.

SG Elbert

Am kommenden Sonntag, dem 20.12.87, bestreitet unsere 1. Mannschaft ihr letztes Meisterschaftsspiel im Jahr 1987. Sie trifft um 14.00 Uhr in Ransbach-Baumbach auf die dortige II. Mannschaft. Das Spiel findet in Ransbach statt.

Niederelbert

Hallo MöhnenI

Am Montag, dem 4.1.1988, treffen sich alle aktiven Möhnen um 20 Uhr in der Gastwirtschaft KeuL

MGV »Hoffnung« Niederelbert

In diesem Jahr findet keine Gesangstunde mehr statt. Wir tref­fen uns wieder im neuen Jahr, am Freitag, dem 8.1.88, wie ge­wohnt um 20.46 Uhr im Vereinslokal KeuL

Oberelbert

SV Oberelbert - Abt. Tischtennis

In der Zeit vom 23.12.87 bis 06.01.88 finden keine Übungsstun­den statt. Erstes 'Draining im neuen Jahr 1988 ist am Mittwoch, dem 6.1.88, zur gewohnten Zeit.

Welschneudorf

SV 1920 Welacbneudorf e. V. - Abt. Seniorenfußball Am Sonntag, 20.12.87, findet unser letztes Spiel der Vorrunde 87/88 statt. Als Gastmannschaft erwarten wir die Kickers aus Görgeshausen. Anstoß 14 Uhr auf dem Sportplatz in Welsch­neudarf. Zuschauer sind herzlich willkommen.

0ELBACHHÖHEN

HoUer

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Dienstag, 22. Dezember 1987,19.00 Uhr im Feuerwehigerätehaus statt.

ijSffentliche Sitzung:

1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1986 sowie die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1986

2. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Möbeln für das Gemeindezimmer

3. Beratung und Beschlußfassung über die künftige Rege­lung hinsichtlich der Gratulation zu Altersjubiläen

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Personalangelegenheit

2. Verschiedenes

6431 Holler, 11.12.1987 Molsbergsr, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Zu dm* aa. Sitzung wird zum zweiten M ale mit unveränderter Th- gesordnung eingeladen, da der Rat in der Sitzung am08.12.1987 beschlußunfähig war.

Gern. $ 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder in der Sitzung am 22.12.87 im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit des Rates unbeachtlich.

Untershausen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen vom 10.12.1987

Haushai tsüberschreitungen genehmigt Nachdem in zwei vorangegangenen Sitzungen wegen aus der Sicht des Rates offenstehender Fragen die Genehmigungen zu verschiedenen Haushaltsüberschreit ungen für das Haushalts­jahr 1986 versagt wurden, erklärte der Rat nun in seiner jüng­sten Sitzung am 10.12.1987 seine Zustimmung zur Leistung von Haushaltsüberschreitungen bei acht Einzelpositioen mit ei­nem Gesamtvolumen von 29.222,60 DM. Diese im Haushalts­jahr 1986 verursachten Mehrausgaben bezogen sich u.a. auf zu­sätzliche Dienstbezüge für Arbeiter, für Arbeiten auf dem Friedhof, Schneeräumung, Unterhaltung der Anlagen etc., zu­sätzlichen Mittelaufwand für Waldwegebaumaßnahmen, die Aufarbeitung von Windwurfflächen im gemeindlichen Forst, den Ausbau der Fußwege »In der Delle«, die Anschaffung eins Friedhof sglockeund letztlich die Neugestaltung des Gemeinde­hauses.

Ein Haushaltsausgleich ist nach Mitteilung der Verwaltung ge­währleistet durch Gewerbesteuermehreinnahmen sowie Kosteneinsparungen im Vermögenshaushalt. Hauahaltarochnung 1986 beschlossen und Entlastung erteilt Im November 1986 tagte der Ortsgemeinderat in nichtöffentli­cher Sitzung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich dort von der ordnungsgemäßen Ausfüh­rung der Haushalts- und Kassengeschäfte für das Jahr 1986 zu überzeugen. Dem Rat wurden hierzu die erforderlichen Kassen- und Rechnungsbelege offengelegt. Die Prüfung wurde mit dem Bemerken abgeschlossen, daß keine Gründe zu Beanstandun­gen vorliegend Daraufhin wurde von der Verbandsgemeindever* waltung die Jahresrechnung 1986 abgeschlosen und zur Sit­zung am 10.12.1987 vorgelegt. Unter Ausschluß des Ortsbur­germeisters und der Ortsbeigeordneten - diese waren wegen Son- aerinteresse gehindert an der Beratung und Beschlußfassung mitzuwirken - erklärte der Rat seine Zustimmung zur Jahres* rechnung und erteilte darüber hinaus dem Ortsbürgermeister.