Montabaur
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Nr. 61 /87
Abschluß eines verwaltungsrechtlichen Vertrages mit der Verbandsgemeinde Montabaur zugestimmt Einstimmigbefürwortet wurde vom Rat der Abschluß eines verwaltungsrechtlichen Vertrages zwischen der Verbandsgemein- de und der Gemeinde Welschneudorf über den Aufwendungsersatz bei Inanspruchnahme des Bauamtes der Verbandsgemein- deverwaltungfür technische Sonderleistungen. DieNotWendigkeit zum Abschluß eines solchen Vertrages ergab sich gleichfalls aufgrund des Erlasses des neuen Kommunalabgabengesetzes. Der Sachverhalt stellt sich danach wie folgt dar In der Vergangenheit hat die Verbandsgemeinde Montabaur von den Orts gemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches aufgrund einer im Jahre 1973 verabschiedeten Gebührensatzung Verwaltungsgebühren erhoben, wenn das Bauamt der Verwaltung zugunsten einer Ortsgemeinde technische Sonderleistungen erbracht hat (z. B. Planung und Bauleitung beim Bau van Gemeindestraßen). Aufgrund einer Änderung der Gemeinde- ordnungund des Kommun alabgabengesetzes ist es nun notwendig, die bisherige Satzung durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag zu ersetzen. Die seinerzeit geltende Gebührensatzung basierte auf der Gebührenordnung für Architekten (GOA), die zwischenzeitlich durch die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ersetzt wurde.
Inhaltlich ändert sich gegenüber dem bisherigen Verfahren kaum etwas. Die von der Verbandsgemeindeverwaltungin Rechnung gestellten Aufwendungssätze werden lediglich geringfügig erhöht, weil seit 1973 keine Änderung der Entgelte mehr vorgenommen wurde, obwohl die Personalkosten seitdem durch allgemeine Tariferhöhungen mehrfach gestiegen sind.
Zu dem vorgelegten Vertragsentwurf erklärte der Rat lediglich den Vorbehalt, daß die Konditionen, zu welchem mit der Gemeinde abgerechnet wird, durch einen angemessenen Nachlaß verbessert werden sollten.
Neue Erschließungsbeitragssatzung beschlossen Auch die Notwendigkeit zum Erlaß einer neuen Erschließungsbeitragssatzung begründete sich durch Gesetzesänderungen. Hierzu wurde seitens der Verwaltung dargelegt, daß durch das Inkrafttreten des Baugesetzbuches (dieses löst das bis dahin gültige Bundesbaugesetz ab) eine Überarbeitung der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung erforderlich wurde Zur besseren Übersicht wurde statt einer Änderungssatzung dar Erlaß einer insgesamt neu überarbeiteten Erschließungsbei- tragssatzung empfohlen. Der Rat folgte durch einstimmigen Beschluß dieser Empfehlung und verabschiedete eine neue Erschließungsbeitragssatzung. Diese wird inhaltlich nach Vorlage bei der Kreisverwaltung und Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister in einer der nachfolgenden Ausgaben des Wochenblattes zur Kenntnis gegeben.
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Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für 1987 Ab sofort können die Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Jahr 1987 bei der Gemeindeverwaltung während der Dienstzeit in Empfang genommen werden.
SG Elbert
Am kommenden Sonntag, dem 20.12.87, bestreitet unsere 1. Mannschaft ihr letztes Meisterschaftsspiel im Jahr 1987. Sie trifft um 14.00 Uhr in Ransbach-Baumbach auf die dortige II. Mannschaft. Das Spiel findet in Ransbach statt.
Niederelbert
Hallo MöhnenI
Am Montag, dem 4.1.1988, treffen sich alle aktiven Möhnen um 20 Uhr in der Gastwirtschaft KeuL
MGV »Hoffnung« Niederelbert
In diesem Jahr findet keine Gesangstunde mehr statt. Wir treffen uns wieder im neuen Jahr, am Freitag, dem 8.1.88, wie gewohnt um 20.46 Uhr im Vereinslokal KeuL
Oberelbert
SV Oberelbert - Abt. Tischtennis
In der Zeit vom 23.12.87 bis 06.01.88 finden keine Übungsstunden statt. Erstes 'Draining im neuen Jahr 1988 ist am Mittwoch, dem 6.1.88, zur gewohnten Zeit.
Welschneudorf
SV 1920 Welacbneudorf e. V. - Abt. Seniorenfußball Am Sonntag, 20.12.87, findet unser letztes Spiel der Vorrunde 87/88 statt. Als Gastmannschaft erwarten wir die Kickers aus Görgeshausen. Anstoß 14 Uhr auf dem Sportplatz in Welschneudarf. Zuschauer sind herzlich willkommen.
0ELBACHHÖHEN
HoUer
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Dienstag, 22. Dezember 1987,19.00 Uhr im Feuerwehigerätehaus statt.
ijSffentliche Sitzung:
1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1986 sowie die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1986
2. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Möbeln für das Gemeindezimmer
3. Beratung und Beschlußfassung über die künftige Regelung hinsichtlich der Gratulation zu Altersjubiläen
4. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Personalangelegenheit
2. Verschiedenes
6431 Holler, 11.12.1987 Molsbergsr, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Zu dm* aa. Sitzung wird zum zweiten M ale mit unveränderter Th- gesordnung eingeladen, da der Rat in der Sitzung am08.12.1987 beschlußunfähig war.
Gern. $ 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder in der Sitzung am 22.12.87 im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit des Rates unbeachtlich.
Untershausen
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen vom 10.12.1987
Haushai tsüberschreitungen genehmigt Nachdem in zwei vorangegangenen Sitzungen wegen aus der Sicht des Rates offenstehender Fragen die Genehmigungen zu verschiedenen Haushaltsüberschreit ungen für das Haushaltsjahr 1986 versagt wurden, erklärte der Rat nun in seiner jüngsten Sitzung am 10.12.1987 seine Zustimmung zur Leistung von Haushaltsüberschreitungen bei acht Einzelpositioen mit einem Gesamtvolumen von 29.222,60 DM. Diese im Haushaltsjahr 1986 verursachten Mehrausgaben bezogen sich u.a. auf zusätzliche Dienstbezüge für Arbeiter, für Arbeiten auf dem Friedhof, Schneeräumung, Unterhaltung der Anlagen etc., zusätzlichen Mittelaufwand für Waldwegebaumaßnahmen, die Aufarbeitung von Windwurfflächen im gemeindlichen Forst, den Ausbau der Fußwege »In der Delle«, die Anschaffung eins Friedhof sglockeund letztlich die Neugestaltung des Gemeindehauses.
Ein Haushaltsausgleich ist nach Mitteilung der Verwaltung gewährleistet durch Gewerbesteuermehreinnahmen sowie Kosteneinsparungen im Vermögenshaushalt. Hauahaltarochnung 1986 beschlossen und Entlastung erteilt Im November 1986 tagte der Ortsgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich dort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte für das Jahr 1986 zu überzeugen. Dem Rat wurden hierzu die erforderlichen Kassen- und Rechnungsbelege offengelegt. Die Prüfung wurde mit dem Bemerken abgeschlossen, daß keine Gründe zu Beanstandungen vorliegend Daraufhin wurde von der Verbandsgemeindever* waltung die Jahresrechnung 1986 abgeschlosen und zur Sitzung am 10.12.1987 vorgelegt. Unter Ausschluß des Ortsburgermeisters und der Ortsbeigeordneten - diese waren wegen Son- aerinteresse gehindert an der Beratung und Beschlußfassung mitzuwirken - erklärte der Rat seine Zustimmung zur Jahres* rechnung und erteilte darüber hinaus dem Ortsbürgermeister.

