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Nr. 51/87

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jicht über -dieVsftizung disörtsgemeinderates, Ruppach- jl(ihausen vom30.11.1987. ... . .

Lftrag zum Bau einer Wendemöglichkeit im Ortsteil Goldhau* (erteilt

jeits in der vorangegangenen Ratssitzung legte der Ortsge- pinderat auf Empfehlung des Bauausschusses die Ausfüh- imgsart für eine Wfendemöglichkeit im Ortsteil Goldhausen jerhalb dem Anwesen Kirchem fest. Unter diesen Vorgaben jrtie alsdann eine Ausschreibung durchgeführt. Mit der Aus- ng der Arbeiten wurde die mindestbietende Firma beauf-

rbeitung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Epamin - Steinheck« beschlossen

jjt Blick darauf, daß der Bebauungsplan »D amm Steinheck« ieits Anfang der 60er Jahre erstellt wurde, und dieser nach gütigen Gesichtspunkten überdimensionierte öffentliche Ver- irsflächen beinhaltet, beschloß der Rat, ein Planungsbüro t der Überarbeitung des Bebauungsplanes zu beauftragen ^besondere im Hinblick auf eine Reduzierung der öffentlichen lirkehrsflächen auf das notwendige Mindestmaß.

|ßt den Planungsarbeiten wurde die Verbandsgemeindeverwal- jagMontabaur beauftragt. Die von einem Ratsmitglied unter­leiteten Vorschläge sollen Berücksichtigung finden bei der zu allenden Änderungsplanung.

bußrichtlinien für Jugendf reizeiten, Jugendlagem etc. er­weitert

lief Vorschlag der Verwaltung beschloß der. Rat, die Richtlinien r die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten, Ju- adlager, Jugendfahrten imd Studienfahrten in der Weise zu nzen, daß künftig auch Kirchengemeinden j|ls zuschußwür- i Einrichtimgen anerkannt wenden. Bislang iörientierten |ithdie genannten Richtlinien hinsichtlich der Förderungswür- jkeit an der Regelung, daß nur die Gruppierungen bezu- tÜußt werden, die einem auf Landesebene als förderungswür- g anerkannten Jugendverband angehörten. Neben den kirch- i Jugendverbänden mit ihren Gliedgemeinschaften gibt es (doch auch Jugendfreizeitmaßnahmen der örtlichen mrchen- neinden, die nicht unter der Federführung bestimmter aner- nter Jugendverbände durchgeführt werden (z.B. Meßdiener- Izeiten, Schulendtage, Sommerlager etc.) Da diese Maßnah- a ebenso wie die Maßnahmen organisierter Jugendverbände ^nter pädagogischen Gesichtspunkten vorbereitet und duich- pführt werden, und oft auch die Teilnahme von Jugendlichen jcderer Konfessionen üblich ist, wurde aus Gründen der Gleich- ihandlung empfohlen, auch solche Maßnahmen nach den vor wähnten Richtlinien finanziell zu fördern. Diesem Vorschlag bloß sich der Rat einstimmig an.

Verloren - gefunden

[inzelschlüssel in einem braunen Mäppchen im Gemärkungs- reich gefunden.

i'Verlierer k ann sich den Fundgegenstand bei der Gemeinde- iswaltung abholen, lerdinand, Ortsbürgermeister

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TuS Ahrbach 1921 e.V. a kommenden Wochenende kommt es zu folgenden fußballe- i Aktivitäten: tamerstag, 17.12.87

|M0 Uhr I. Mannschaft: TUS Ahrbach SV Marienrachdorf stag, 1912 87

. J Uhr C-Jugend: JSG NiederahdÖ. - JSG Ahrbach |S.OO Uhr B-Jugend: JSG Nauort/S. JSG Ahrbach

fcantag, 20.12.87

* 1.00 Uhr II. Mannschaft T\iS Ahrbach - TUS Niederahr. -

dem findet am 19/20.12.87 das bereits traditionelle r d- und Damenfußballturnier mit internationaler Beteili- |fe(Mannschaften aus Ungarn, Belgien, Frankreich) statt, feies internationale Timier findet in den beiden Großraum- Hallen im Schulzentrum Montabaur statt, und zwar am aistag und Sonntag.

Tora-und Sportverein 192T Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

An diesem Wochenende findet folgendes Spiel statt:

Herren Samstag, 19.12.1987

17.00 Uhr TV Urmitz IV - TiS Ahrbach.

Spielort: Sporthalle, Sportzentrum Urmitz/Rhein. Treffpunkt: Vogelsanghalle Heiligenroth um 16.30 Uhr.

Boden

Adventsfeier der Senioren

Alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Boden sind am Sonntag, dem 20.12.1987 zu einer kleinen Adventsfeier mit Kaf­fee und Kuchen in die Ahrbachhalle ein geladen. Der Beginn ist auf 15.00 Uhr angesetzt. Wenn jemand wünscht, abgeholt zu werden, möchte er sich bitte an Herrn Willibald Schäfer, TbL 8900 oder an ein anderes Mitglied des Pfarrgemeinderates wen­den.

Heiligenroth

SV Heiligenroth Vorschau: Sonntag, 20.12.1987 12.00 Uhr Siershahn II - Heiligenroth II 14.00 Uhr Heiligenroth I - Hundsangen II.

Im letzten Spiel vor der Winterpause trifft unsere I. Mannschaft auf eigenem Platz auf die M arm Schaft aus Hundsangen II.

Es kommt damit zu einem weiteren SpitzenspieL Zuschauer sind recht herzlich eingeladen.

Eitelborn

Straßenreinigung, Schneerfiumung und Streuung bei Glatteis ist geboten

Aus gegebenem Anlaß darf ich auf die Ortssatzung der Gemein­de über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze - die auch die Schneeräum- und Streupflicht beinhaltet, verweisen.

Hier ein Auszug aus dieser Satzung

§ 8 Umfang der Reinigungspflicht

(1) Die Verpflichteten haben in der ganzen Ausdehnung ihrer Grundstücke den Bürgersteig, die Straßenrinne, evtL Seiten­gräben, die Einflußöffnungen der Straßenkanäle und die Fahr­bahn bis zu ihrer Mitte an allen Werktagen vor Sonn- und Feier­tagen zu reinigen. Die Gemeindeverwaltung kann die Reim­gun gspflicht allgemein auf andere Wochentage ausdehnen und aus besonderen Anlässen auch für Einzelfälle anordnen. Außergewöhnliche, insbesondere verkehrsgefährdende Verun­reinigungen sind, imabhängig von den üblichen Reinigungszei­ten, sofort zu beseitigen, ölspuren mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen.

(2) In der Zeit vom 1. Mai bis 31. August darf die Reinigung nicht vor 18.00 Uhr, vom 1. September bis 30. April nicht vor 16.00 Uhr begonnen werden. Sie muß bei Eintritt der Dunkelheit beendet sein.

(3) Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat müssen sofort nach Beendigung des Kehren s von der Straße entfernt, und sie dürfen nicht in die Kanalschächte oder offene Abzugsgräben geschüt­tet werden.

(4) Bei trockenem und frostfreiem Wetter ist die zu reinigende Fläche vor dem Kehren so ausreichend zu besprengen, daß Staubaufwirbeln vermieden wird.

§ 9 Schneeräumung

Die Reinigungspflicht umfaßt auch die Schneeräumung, und zwar sind die Bürgersteige und die Fahrbahn vom Schnee freizu- halte. Der Schnee kann an den Fahrbahnrändern gelagert wer­den; Straßenrinnen und Kanaleinlässe sind freizuhalten. Bei Ihuwetter ist für freien Abzug des Wassers in den Rinnen und Kanaleinläufen zu sorgen.

§ § 10 Streupflicht bei Glatteis und Schneeglätte (1) Die Straßenreinigungspflicht schließt die Verpflichtung ein, bei Glatteis und Schneeglätte nüt Sand oder anderen abstump­fenden Stoffen zu streuen. Die Verpflichtung der Straßenanlie­gererstreckt sich nur auf die Sicherungdes Fußgängerverkehrs. Zu diesem Zweck sind die Bürgersteige, und soweit solche nicht

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