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Nr. 51/87
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jicht über -dieVsftizung dis ‘örtsgemeinderates, Ruppach- jl(ihausen vom30.11.1987. ... . .
Lftrag zum Bau einer Wendemöglichkeit im Ortsteil Goldhau* (erteilt
jeits in der vorangegangenen Ratssitzung legte der Ortsge- pinderat auf Empfehlung des Bauausschusses die Ausfüh- imgsart für eine Wfendemöglichkeit im Ortsteil Goldhausen ■jerhalb dem Anwesen Kirchem fest. Unter diesen Vorgaben jrtie alsdann eine Ausschreibung durchgeführt. Mit der Aus- • ng der Arbeiten wurde die mindestbietende Firma beauf-
rbeitung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Epamin - Steinheck« beschlossen
jjt Blick darauf, daß der Bebauungsplan »D amm • Steinheck« ieits Anfang der 60er Jahre erstellt wurde, und dieser nach gütigen Gesichtspunkten überdimensionierte öffentliche Ver- irsflächen beinhaltet, beschloß der Rat, ein Planungsbüro t der Überarbeitung des Bebauungsplanes zu beauftragen ^besondere im Hinblick auf eine Reduzierung der öffentlichen lirkehrsflächen auf das notwendige Mindestmaß.
|ßt den Planungsarbeiten wurde die Verbandsgemeindeverwal- jagMontabaur beauftragt. Die von einem Ratsmitglied unterleiteten Vorschläge sollen Berücksichtigung finden bei der zu allenden Änderungsplanung.
bußrichtlinien für Jugendf reizeiten, Jugendlagem etc. erweitert
lief Vorschlag der Verwaltung beschloß der. Rat, die Richtlinien r die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten, Ju- adlager, Jugendfahrten imd Studienfahrten in der Weise zu nzen, daß künftig auch Kirchengemeinden j|ls zuschußwür- i Einrichtimgen anerkannt wenden. Bislang iörientierten |ithdie genannten Richtlinien hinsichtlich der Förderungswür- jkeit an der Regelung, daß nur die Gruppierungen bezu- tÜußt werden, die einem auf Landesebene als förderungswür- g anerkannten Jugendverband angehörten. Neben den kirch- i Jugendverbänden mit ihren Gliedgemeinschaften gibt es (doch auch Jugendfreizeitmaßnahmen der örtlichen mrchen- neinden, die nicht unter der Federführung bestimmter aner- nter Jugendverbände durchgeführt werden (z.B. Meßdiener- Izeiten, Schulendtage, Sommerlager etc.) Da diese Maßnah- a ebenso wie die Maßnahmen organisierter Jugendverbände ^nter pädagogischen Gesichtspunkten vorbereitet und duich- pführt werden, und oft auch die Teilnahme von Jugendlichen jcderer Konfessionen üblich ist, wurde aus Gründen der Gleich- ihandlung empfohlen, auch solche Maßnahmen nach den vor wähnten Richtlinien finanziell zu fördern. Diesem Vorschlag bloß sich der Rat einstimmig an.
Verloren - gefunden
[inzelschlüssel in einem braunen Mäppchen im Gemärkungs- reich gefunden.
i'Verlierer k ann sich den Fundgegenstand bei der Gemeinde- iswaltung abholen, lerdinand, Ortsbürgermeister
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'was-«HZ4tK*wo
TuS Ahrbach 1921 e.V. a kommenden Wochenende kommt es zu folgenden fußballe- i Aktivitäten: tamerstag, 17.12.87
|M0 Uhr I. Mannschaft: TUS Ahrbach • SV Marienrachdorf stag, 1912 87
. J Uhr C-Jugend: JSG NiederahdÖ. - JSG Ahrbach |S.OO Uhr B-Jugend: JSG Nauort/S. • JSG Ahrbach
fcantag, 20.12.87
* 1.00 Uhr II. Mannschaft T\iS Ahrbach - TUS Niederahr. ■ - —
dem findet am 19/20.12.87 das bereits traditionelle r d- und Damenfußballturnier mit internationaler Beteili- |fe(Mannschaften aus Ungarn, Belgien, Frankreich) statt, “feies internationale Timier findet in den beiden Großraum- Hallen im Schulzentrum Montabaur statt, und zwar am aistag und Sonntag.
Tora-und Sportverein 192T Ahrbach e.V.
Abteilung Handball
An diesem Wochenende findet folgendes Spiel statt:
Herren Samstag, 19.12.1987
17.00 Uhr TV Urmitz IV - TiS Ahrbach.
Spielort: Sporthalle, Sportzentrum Urmitz/Rhein. Treffpunkt: Vogelsanghalle Heiligenroth um 16.30 Uhr.
Boden
Adventsfeier der Senioren
Alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Boden sind am Sonntag, dem 20.12.1987 zu einer kleinen Adventsfeier mit Kaffee und Kuchen in die Ahrbachhalle ein geladen. Der Beginn ist auf 15.00 Uhr angesetzt. Wenn jemand wünscht, abgeholt zu werden, möchte er sich bitte an Herrn Willibald Schäfer, TbL 8900 oder an ein anderes Mitglied des Pfarrgemeinderates wenden.
Heiligenroth
SV Heiligenroth Vorschau: Sonntag, 20.12.1987 12.00 Uhr Siershahn II - Heiligenroth II 14.00 Uhr Heiligenroth I - Hundsangen II.
Im letzten Spiel vor der Winterpause trifft unsere I. Mannschaft auf eigenem Platz auf die M arm Schaft aus Hundsangen II.
Es kommt damit zu einem weiteren SpitzenspieL Zuschauer sind recht herzlich eingeladen.
Eitelborn
Straßenreinigung, Schneerfiumung und Streuung bei Glatteis ist geboten
Aus gegebenem Anlaß darf ich auf die Ortssatzung der Gemeinde über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze - die auch die Schneeräum- und Streupflicht beinhaltet, verweisen.
Hier ein Auszug aus dieser Satzung
§ 8 Umfang der Reinigungspflicht
(1) Die Verpflichteten haben in der ganzen Ausdehnung ihrer Grundstücke den Bürgersteig, die Straßenrinne, evtL Seitengräben, die Einflußöffnungen der Straßenkanäle und die Fahrbahn bis zu ihrer Mitte an allen Werktagen vor Sonn- und Feiertagen zu reinigen. Die Gemeindeverwaltung kann die Reimgun gspflicht allgemein auf andere Wochentage ausdehnen und aus besonderen Anlässen auch für Einzelfälle anordnen. Außergewöhnliche, insbesondere verkehrsgefährdende Verunreinigungen sind, imabhängig von den üblichen Reinigungszeiten, sofort zu beseitigen, ölspuren mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen.
(2) In der Zeit vom 1. Mai bis 31. August darf die Reinigung nicht vor 18.00 Uhr, vom 1. September bis 30. April nicht vor 16.00 Uhr begonnen werden. Sie muß bei Eintritt der Dunkelheit beendet sein.
(3) Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat müssen sofort nach Beendigung des Kehren s von der Straße entfernt, und sie dürfen nicht in die Kanalschächte oder offene Abzugsgräben geschüttet werden.
(4) Bei trockenem und frostfreiem Wetter ist die zu reinigende Fläche vor dem Kehren so ausreichend zu besprengen, daß Staubaufwirbeln vermieden wird.
§ 9 Schneeräumung
Die Reinigungspflicht umfaßt auch die Schneeräumung, und zwar sind die Bürgersteige und die Fahrbahn vom Schnee freizu- halte. Der Schnee kann an den Fahrbahnrändern gelagert werden; Straßenrinnen und Kanaleinlässe sind freizuhalten. Bei Ihuwetter ist für freien Abzug des Wassers in den Rinnen und Kanaleinläufen zu sorgen.
§ § 10 Streupflicht bei Glatteis und Schneeglätte (1) Die Straßenreinigungspflicht schließt die Verpflichtung ein, bei Glatteis und Schneeglätte nüt Sand oder anderen abstumpfenden Stoffen zu streuen. Die Verpflichtung der Straßenanliegererstreckt sich nur auf die Sicherungdes Fußgängerverkehrs. Zu diesem Zweck sind die Bürgersteige, und soweit solche nicht
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