I.Knn tabaur
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Nr. 51/87
L. bis spätestens 1.1.1988 schriftlich dem 1. Vorsitzenden,
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I Herrn
Günter Bast, Lilienstr. 6, Montabaur-Eschelbach be-
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ianntgegeben werden
Familienabend am 30.01.1988
.p er Familienabend des MGV wird am 30.01.1988 stattfinden. I piekirchliche Feier des Blasiusfestes jedoch erst am03.02.1988. I Weihnachtsfeier in Horressen
I pie LHB-Bewegung und AW Montabaur laden alle Mitglieder I ^ Freunde zu einer Weihnachtsfeier im kath. Gemeindehaus Ijj Horressen ein. Tfermin: Sonntag, 20.12.1987,16.00 Uhr. Gäste 1 ind herzlich willkommen. Die Bewirtung ist frei
Heiligenroth
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 08.12.1987
■Weitere Entscheidungen zur Änderung und Erweiterung des I Bebauungsplanes »Industriegebiet« getroffen.
] Im Beisein des zuständigen Sachbearbeiters der Verbandsge- Imeindevrwaltung Montabaur Herrn Jung, hatte der Ortsge- I meinderat über eine Vielzahl von Bedenken und Anregungen im I Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung zur Änderung [und Erweiterung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« zu I tatscheiden. Über die Bedenken und Anregungen wurde jeweils lim Einzelfall entschieden mit dem Ergebnis, daß diese zum Tbil | in die weitere Planung übernommen bzw. zurückgewiesen wur- n. Zur Fortführung des Verfahrens wurde daran anschließend [vom Rat die Zustimmungzu dem Planentwurf, der die Änderun- i und Erweiterungen des Bebauungsplanes beinhaltet, erlklärt, des weiteren wurde die Offenlage der Planunterlagen so- I wie des Grünordnungs- und landschaftspflegerischen Begleit- I planes beschlossen.
[Inhalt der Änderungs- und Erweiterungsplanung sind:
|l. Verbreiterung de B 255
Schaffung einer kreuzungsfreien Zu- und Abfahrt von der B 255/auf die B 256 von/zur K 152 Neugestaltung des Kreuzungspunktes B 255/K152 Neugestaltung des Knotenpunktes B 265/BAB-Zubringer- Wegfall der Funktion einer Erschließungsstraße des Industriegebietes
Wegfall des Wendehammers am Ende der Industriestraße und Fortführung der Industriestraße mit Anbindung an die K 152
Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der B 265 mit Unterführung und Anbindung an die Industriestraße Ausweisung einer Verkehrsfläche zwischen der Industriestraße und Gebäuden der Autobahndienststellen zur Anbindung dieser Grundstücke
Anordnung und Einleitung des Baulandumlegungsver- fahrens für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfes »Industriegebiet Änderung und Erweiterung« beschlossen Umnach Abschluß des Bebauungsplan Verfahrens eine Bodenordnung zu erreichen wurde vom Rat bereits jetzt für das bereits vorerwähnte Plangebiet die Anordnung und Einleitungdes Umlegungsverfahrens beschlossen. Mit der Ausführung des Verfahrens wurde der Umlegungsausschuß betraut.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Bahnlinie Montabaur-Limburg; im Osten und Süden durch die Bundesautobahn A 3 und im Westen durch die Bundesstraße 255 mit Tfeilen der Autobahnauffahrt Köln bis zur Bahnlinie Die von diesem Umlegungsverfahren betroffenen Grundstücke werden durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung im einzelnen noch aufgeführt.
Zuschußgewährung zur Unterstützung des Fonds für Partnerschaft beschlossen
Die CDU-Fraktion teilte in einem an den Ortsgemeinderat gerichteten Antrag mit, daß nach einem ersten Besuch von
Vertretern der Ortsvereine sowie des Ortsbürgermeisters in der französischen Gemeinde Epineuil auf Beschluß des Vereins- rings ein Fonds eingerichtet werden soll, der zur Finanzierung für Gästebewirtung, Reisen nach Frankreich etc, die im Zusammenhang mit der Begründung einer Gemeindepartnerschaft stehen, Verwendung finden sollen. In dem von der CDU- Fraktion vorgelegten Antrag wurde der Vorschlagunterbreitet, erstmals im Haushalt 1988 einen Zuschuß für diesen Fonds bereitzustellen, unter dem Gesichtspunkt, daß damit eine Bezuschussung zu Einzelmaßnahmen entfalle Mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltungentsprach der Rat diesem Antrag und bewilligte für das J ahr 1988 einen Zuschuß von 1.200,- DM.
Ruppach-Goldhausen Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 30.11.1987
Abschluß eines verwaltungsrechtlichen Vertrages mit der Var- bandsgemeinde Montabaur zugestimmt.
Nach Sachvortrag durch Bauingenieur Wolf, Verbandsgemein- de Montabaur, erklärte der Ort sgemeinderat seine einstimmige Zustimmung zum Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde über den Aufwendungsersatz bei Inanspruchnahme des Bauamtes der Verbandsgemein- deverwaltung für technische Sanderleistungen. Den von der Verwaltungvorgelegten Unterlagen sowie dem S achvortrag von Bauingenieur Wölf,konnte der Rat entnehmen, daß sichdieNot- wendigkeit zum Abschluß eines solchen Vertrages ergab, durch den Erlaß des neuen Kommunalabgabengesetzes. Nach dieser Gesetzesänderung stellte sich der Sachverhalt wie folgt dar
In der Vergangenheit hatte die Verbandsgemeinde Montabaur von den Ortsgemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches aufgrund einer im Jahre 1973 verabschiedeten Gebührensatzung Verwaltungsgebühren erhoben, wenn das Bauamt der Verwaltung zugunsten einer Ortsgemeinde technische Sonderleistungen erbrachte (z.b. Planung und Bauleitung beim Bau von Ge- meindeetraßen). Aufgrund einer Änderung der Gemein deord- nungund des Kommunalabgabengesetzes ist es nun notwendig, die bisherige Satzung durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag zu ersetzen. Die seinerzeit geltende Gebührensatzung basierte auf der Gebührenordnung für Architekten (GOA) die zwischenzeitlich durch die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ersetzt wurde.
Inhaltlich ändert sich gegenüber der bisherigen Verfahren kaum etwas. Die von der Verwaltung in Rechnung gestellten Aufwen- dungsesätze werden nur geringfügig erhöht (seit 1973 wurde keine Anpassung der Entgelte mehr vorgenommen, obwohl die Personalkosten seither durch allgemeine Tariferhöhungen mehrfach gestiegen sind).
Zu dem Vertragsentwurf selbst erklärte der Rat, man wünsche eine geringfügige Änderung. Diese nimmt jedoch keinen Einfluß auf die grundlegenden Regelungen des Vertrages.
Gemeindeanteil für Ausbau der Bürgersteige entlang der Berg- und Hauptstraße festgesetzt.
Durch mehrheitlichen Beschluß unter Ausschluß der wegen Sonderinteresse befangenen Ratsmitglieder entschied der Rat, den Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige entlang der K101 (Bergstraße/Hauptstraße) verlaufend von der Einmündung Wegeparzelle 2632/2 bis Einmündung Hochstraße auf 60% festzusetzen. Die Höhe des Gemeindeanteils orientiert sich an der im Rahmen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes vorgenommenen Differenzierung für Straßen mit unterschiedlicher Auslastung. Da es sich bei dem abzurechnenden Straßenzug um eine Durchgangsstraße handelt, wurde der Gemeindeanteil mit 60% hoch festgesetzt.
Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Gewerbegebtetes »Unter dem Dorf« in Auftrag gegeben Dem Rat wurde in der Sitzung das Ergebnis der von der Verwaltung durchgeführten Ausschreibung, die sämtliche Maßnahmen für die weitere Erschließung des Gewerbegebietes »Unter dem Dorf« beinhaltete (Kanal- und Wasserleitungsbau, Elektroinstallation und Straßenbau) zur Kenntnis gegeben.
Der Rat entschied in Absprache mit der Verbandsgemeinde, der insgesamt mindestbietenden Firma den Auftrag zur Ausführung der Straßenbauarbeiten zu erteilen.
(Fortsetzung auf Seite 9!)
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