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Montabaur

Seite 16

Nr. 60/a

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Nach eingehender Beratung faßte dar Rat folgenden Beschluß:

Der Ortsgemeinderat genehmigt den in der Sitzung am 27.11.1987 vorliegenden Fällungs- und Wirtschaftsplan 1988 mit dem£

derwegeplan, der Gesamteinnahmen in Höhe von. 78.250,-Qj

und Gesamtausgaben in Höhe von 72.938 |-q2

sowie einen Holzeinschlag von 40 fm Eiche, 250 fm Buche, 471 fm Fichte, 65 fm Kiefer vorsieht.

Somit sieht der Fällungs- und Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 1988 einen Holzeinschlag von insgesamt 816 fau Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben lassen im Forstwirtschaftsjahr 1988 einen Überschuß von 5.812,- DM <

Kadenbach

öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1967 vom

7.12.1987

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) folgen­de Nachtragshaushaltssatzungbeschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 30.11.1987 hiermit bekanntgemacht wird:

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­planes einschließlich der Nachträge

erhöht vermindert gegenüber auf nunmehr um DM bisher DM DM festges.

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 53.000 -,- 877.000 930.000

die Ausgaben 53.000 - 877.000 980.000

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen - 318.000 1.394.000 1.076.000

die Ausgaben - 818.000 1.394.000 1.076.000

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite wird von bisher 98.600-DM auf. 0,-DM.

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Ka­denbach für das Haushaltsjahr 1987 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erho­ben.

5430 Montabaur, den 30.11.1987

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Auftrags:

(S.)Meckel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.12.1987 bis 23.12.1987 während der all g e m einen Dienst stun­den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Kadenbach, den 7.12.1987 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.) Karbach, Ortsbürgermeister Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeardnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).

Simmern

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Freitag, 18. Dezember 1987 um 15.15 Uhr statt. Treffpunkt: Zentrale Kläranlage WammbachtaL

Tagesordnung:

I. Ortsbesichtigung:

Besichtigung der zentralen Kläranlage Wammbachtal - Er rang im Beisein des I. Beigeordneten der Verbandst Herrn Reusch.

Im Anschluß an die Ortsbesichtigung wird gegen 17.00 Uhr d Ratssitzung im Gasthaus Hilpisch fortgesetzt.

II. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß i_ verwaltungsrechtlichen Vertrages zwischen der Verband gemeinde Montabaur und den ihr zugehörigen Ortag mein den über den Aufwendungsersatz bei Inanspruc me des Bauamtes der Verbandsgemeindeverwaltung i technische Sanderleistungen

3. Beratung und Beschlußfassung über den Fällung» \ Wirtschaftsplan 3. Verschiedenes 5411 Simmern, 8.12.1987 Schneider, Ortsbürgermeister

Bürgerversammlung in Simmern am

14.12.1987

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die diesjährige Bil gerversammlung in der Gemeinde Simmern am Mont) 14.12.1987 um 20.00 Uhr im Hotel Waldhaf stattfindet. Gemäß Tagesordnung werden zunächst der Ortsbil und im Anschluß hinan der I. Beigeordnete der Verband meinde Bericht erstatten über die die Gemeinde betreffend! aktuellen Themen. Der Bericht des I. Beigeordneten der V| bandsgemeinde wird sich dabei auch auf die Inbetrieb der zentralen Kläranlage erstrecken.

Im Anschluß hieran besteht die Möglichkeit zur Diskussion Fragestellung. Alle Bürger und Einwohner unserer Ge sind herzlich zur Teilnahme eingeladan.

Schneider, Ortsbürgermeister

was - A wo

Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Augst Nächste Zusammenkunft am Mittwoch, dem 16. Dez., 19 .| Uhr im Jugendheim des evangL Gemeindehauses Neu Besprechungspunkte:

1. Kartierung Streuobstwiesen (Abschlußbericht)

2. Bachpatenschaft (Entwurf einer Monographie)

3. Amphibien schütz

4. Verschiedenes.

Interessierte Bürger sind h e r zlic h eingeladen.

Eitelbora

Aus der Arbeit des Vereinsrings Eitelborn I

Zur letzten Sitzung im Jahr 1987 trafen sich die Vertreter^ Ortsvereine am 3.12.1987 in der Gaststätte WesterwälderH| Umfangreich war die Tagesordnung, die der Vorsitzende & Ringmitgliedern auf gegeben hatte.

Rot-Kreuz Übernimmt Seniorenbetreuung Einhellige Zustimmung erhielten die Vertreter der Rot-Kf Ortsgruppe Augst ln Eitelbam, als sie ihre Bereitschaft, inj darfsfalle sich der Seniorenbetreuung anzunehmen, chen.

Hierbei liegt die Hauptaufgabe vornehmlich in der I der Kommunikation mit der Verbandsgemeinde mit denS ren unserer Gemeinde anläßlich gemeinsamer Veranstal überörtlicher Art.

Möhnen übernehmen die Herrichtung der Klrmeek« 11{ | Die Tradition wahrend, wird künftig an Kirmes wieder ® 8 ! erkrone« angefertigt, mit der der Kinnesbaum geschmücKy den wird.