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Montabaur

Seite 22

Heilberscheid

Nikolausfeier

Unser Jagdpächter, Herr Betzinger, lädt alle Heilberscheider Kinder bis 14 Jahre im Anschluß an die TYeibjagdam06.12.1987 um 17.30 Uhr zu einer kleinen Nikolausfeier zur Gaststätte Bau­mann ein.

Dort werden die Kinder vom Nikolaus beschert.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Nentershausen öffentliche Bekanntmachung

über die Änderung der Rechtslage betreffend alle vor dem

1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleitete Pläne und sonstigen baurechtlichen Vorschriften nach früherem Recht der Ortsgemeinde Nentershausen.

Gemäß § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Bundesgesetzblatt 1986 I. S. 2263 ff.) sind Mängel der Abwägung aller vor dem

1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleiteten Pläne und sonstige baurechtliche Vorschriften nach früherem Recht unbe­achtlich, wenn die Mängel nicht innerhalb von 7 Jahren nach dem 1.7.1987, d.h. bis zum 30.6.1994, schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden.

Der Sachverhalt, der den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nentershausen, 26.11.1987 Perne, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen fin­det am

Donnerstag, 10. Dezember 1987 um 19.30 Uhr in der Thrnhalle statt.

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitz«

2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan- entwurf »Ortsmitte«

3. Beratungund Beschlußf assungüber die Erteilung des Ein­vernehmens gern. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zu einer Be­freiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im Strichen«

4. Vorstellung der Ausführungsplanung für den Bau der Tlumhalle

6. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1986 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1986

6. Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts­plan/die Haushaltssatzung 1988

7. Verschiedenes

6431 Nentershausen, 1.12.1987 Perne, Ort sbürgermeister

Niedererbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 20.11.1987

Fällungs- und Wirtschaftsplan 1988 beschlossen Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat dem von der Forst­verwaltung erstellten und in der Sitzung erläuterten Fällungs­und Wirtschaftsplan 1988. Gemäß den Vorausberechnungen werden im Forstwirtschaftsjahr 1988 Gesamteinnahmen von 122.590,- DM und Gesamtausgaben von 154.840,- DM erwar­tet. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 690 fm angesetzt und teilt sich wie folgt auf:

110 fm Eiche, 425 fm Buche, 70 fm Fichte, 85 fm Kiefer.

Bezüglich der im vorgelegten Planwerk enthaltenen Waldwege­baumaßnahmen wurde angemerkt, daß deren Ausführung von gesonderten Ratsentscheidungen abhängig gemacht werden solL Der Rat will dadurch sicherstellen, daß Waldwegebaumaß­nahmen nur zur Ausführung gelangen, sofern in Aussicht ge­stellte Zuschußmittel auch ausgezahlt werden.

Auftrag zur Fertigstellung der Straßenbeleuchtung J

baugebiet »Am Hehlberg« erteilt.

Durch einstimmigen Beschluß erteilte der Ortsgemejn^ dem Elektrobetrieb der Stadt Montabaur den Auftragzurl tigstellung der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet Hehlberg«. Der Auftrag umfaßt die Aufstellung insgesamt! Leuchten ein Tteil der Arbeiten ist bereits ausgeführt - <w V Samtkostenaufwand beträgt ca. 16.000,- DM.

Änderung des Bebauungsplanes Hofacker-Mtthlstttck

schlossen

Einstimmig unter Ausschluß der befangenen Ratsmit traf der Rat folgende Entscheidung:

1 . Der Bebauungsplan »Hofacker-Mühlstück« wird wief&

geändert:

Die bebaubare Fläche der nördlich und östlich der Hil ackerstraße gelegenen Grundstücke wird zur Hofs Straße hin um einen Meter erweitert; der Abstand zwia überbaubarer Grundstücksfläche und der im Plan aug] wiesenen öffentlichen Verkehrsfläche beträgt somiti Meter.

2. Der in der Sitzung vorgelegten Änderungsplanung \ zugestimmt.

3. Auf eine Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugeset] buch soll verzichtet werden, da sich die Planänderung j das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentl auswirkt.

4. Die Verwaltung erhielt den Auftrag die Planoffa durchzuführen um den TYäger öffentlicher Belange ( genheit zur Stellungnahme zu geben.

Weitere Entscheidungen des Rates Gegenstand weiterer Entscheidungen in öffentlicher Sitzui war unter anderem:

a) dem Antrag von Anliegern der Bahnhofsstraße zur Er-J gänzung der Straßenbeleuchtung wurde entsprochen

b) bezüglich der Weiterführung der D orfemeuerung \ beschlossen, unter Hinzuziehung eines Architekten t führungspläne und Detailplanungen zu erstellen

c) in das Investitionsprogramm der Gemeinde-diesesv faßt die über einen Planungszeitraum von fünf Jahren j voraussichtlich zur Ausführung gelangenden Maßnah-j men - sollen folgende Vorhaben aufgenommen werden: j Außenrenovierung der Schule, Umgestaltung des Schuf hofes, Erwerb von Hausgrundstücken, Ausbau der 1 telstraße, Ausbau der Brückenstraße und Ausbau der | Born Straße.

öl- und Gasheizungsanlagen werden überprüft

Wie uns der Bezirksschornsteinfegermeister Großmitteilt,» den ab Januar 1988 alle öl- und Gasheizungen in unserem C überprüft. Es wird um Beachtung gebeten.

Zey, Ortsbürgermeister

Nomborn

öffentliche Bekanntmachung

über die Änderung der Rechtslage betreffend alle vor i

1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstig städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz so gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleitete Pläne« sonstigen baurechtlichen Vorschriften nach früherem Recht j Ortsgemeinde Nombom.

Gemäß § 244 Aba 2 des Baugesetzbuches (Bundesgesetzb 1986 I. S. 2263 ff.) sind Mängel der Abwägung aller vor d

1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonsti städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz s gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleiteten Pläne sonstige baurechtliche Vorschriften nach früherem Recht uni achtlich, wenn die Mängel nicht innerhalb von 7 Jahren nf dem 1.7.1987, cLh. bis zum 30.6.1994, schriftlich gegenüber^ Ortsgemeinde geltend gemacht werden.

Der Sachverhalt, der den Mangel begründen soll, ist da Nombom, 26.11.1987 Brach, Ortsbürgermeister

öl- und Gasheizungsanlagen werden überprüft

Wie uns der Bezirksschomsteinf egermeister Groß mitteilt, * den ab Januar 1988 alle öl- und Gasheizungen in unsere® <| überprüft. Es wird um Beachtung gebeten.

Brach, Ortsbürgerm.