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Montabaur

Seite 2

Nr.

Ölfentl. Bekanntmachungen

Nachstehende Anmeldetermine werden hiermit bekanntgege­ben:

A) Schulen ftir Lernbehinderte im Weste rwaldkreie

10.12.1987,. 09.00 -11.00 Uhr;

Schulgebäude Bad Marienberg, Nassauische Straße 8, für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Nord­teil der Verbandsgemeinde Rennerod

10.12.1987, . 09.00 -13.00 Uhr

Schulgebäude Hachenburg, Leipziger Straße 12, für den Be­reich der Verbandsgemeinde Hachenburg

09. und 11.12.1987,. 9.00 -11.00 Uhr

Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 131, für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach, Selters und der Ortsgemeinden Neuhäu­sel, Eitelborn, Kadenbach und Simmem

16.12.1987, . 16.00 -19.00 Uhr

16.12.1987,. 07.30 - 09.00 Uhr

Schulgebäude Westerburg, Gebäude des Konrad-Adenauer- Gymnasiums-,

Eingang Königsberger Straße,

für den Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg, den Südteil der Verbandsgemeinde Rennerod und den Nordteil der Ver­bandsgemeinde Wallmerod

16.12.1987,. 7.30 -13.00 Uhr

Schulgebäude Siershahn, Poststraße 16, für den Bereich der Verbandsgemeinden Montabaur - außer den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach und Simmem-, Wirges und den Südteil der Verbandsgemeinde Wall­merod.

B) Schulen fUr Geistigbehinderte im Westerwaldkreis

9. und 10.12.1987 . 8.30 -16.30 Uhr

Schulgebäude Höhn, Neue Schulstraße, für den Bereich der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Ha­chenburg, Rennerod, Wallmerod und Westerburg

14.12.1987 . 8.16-9.00 Uhr

16.-18.12.1987 . 8.16 - 9.00 und 16.00 -16.00 Uhr

Schulgebäude Wirges, Theodor-Heuss-Ring, für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters und Wirges

C) Schule für Sprach behinderte in Hachenburg

14.12. und 21.12.1987 . 9.00 -12.00 Uhr

Schulgebäude Hachenburg, Kantstr., Gebäude der Haupt­schule,

für den Bereich der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Ha­chenburg, Rennerod, Wallmerod und Westerburg sowie den Landkreis Altenkirchen - außer der Verbandsgemeinde Flam­mersfeld -

D) Schule für Sprach behinderte Neuwied

(für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen,

Ransbach-Baumbach, Selters und Wirges)

und

Schule für Sprachbehinderte Singhofen (für den Bereich der Ver­bandsgemeinde Montabaur)

14.12. und 21.12.1987 . 9.00 -12.00 Uhr

Schule für Sprachbehinderte Hachenburg, Kantstraße, Gebäu­de der Hauptschule

16.12.1987 . 14.30 -16.00 Uhr

Sprachheilambulatorium Montabaur, Tiergartenstr. 1

E) Schule für Körperbehinderte in Neuwied-Engers

10.12 -18.12.1987 . 8.00 -13.00 Uhr

Schulgebäude Heinrich-Haus, 6460 Neuwied 21

Es sind alle Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behin­derung, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder vor dem 30.6.1988 vollenden werden, anzumelden.

Kinder, die vom 30.6. bis einschließlich 31.12.1988 das 6. Le­bensjahr vollenden, können angemeldet werden.

Zur Anmeldung ist eine Geburtsurkunde oder das Familien- stammbuch mit vorzulegen.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur LA. Henkes, Amtsrat

Kulturamt Westerburg

00-0.2041 Lad. Akt. Westerburg, 23 . Noy

öffentliche Bekanntmachung Ladung

zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag VIII geänd Flurbereinigungsplan Oberelbert, Westerwaldluds

In dem Flurbereinigungsverfahren Oberelbert, We kreis, haben wir gemäß §§ 69 und 60 des Flurbereiniguiii zes -FlurbG - in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBL 18. 64 min zur Anhörungder Beteiligten über den Inha lt des dun Nachtrag VIII geänderten Flurbereinigungsplanes auf Freitag, den 18. Dezember 1987, vormittags 10.00 Ul im Dienstgebäude des Kulturamtes Westerburg Jahnstraße 5,5438 Westerburg, Zimmer 403 anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen] ligten -soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzü Vorlage anerkannt haben - hiermit geladen werden. Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag geänderten Flur bereinigungsplanes, insbesondee gegen dj findung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung ^ Schlusses - entweder im Anhörungstermin Vorbringen c nerhalbeiner Frist von 2 Wochen nach diesem Thrmin ^ oder zur Niederschrift beim Kulturamt Westerburg erh Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche si eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die sch chen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen bei dem Kulturamt Westerburg eingegangen sein.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechl Wirkungen. Hierauf wird besondes hingewiesen.

Wer an der Wahrnehmung des 'Ibrmins verhindert ist, 1 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der ] mächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnim mäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht i kann. Dieses gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Eh vertritt oder umgekehrt.

Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt Westerb gefordert oder bei der Offenlegung (18.12.1987) entg nommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unti durch die Gemeindeverwaltung oder durch eine Gericht» Polizeibehörde beglaubigen zu lassen, was nach § 108 Fl kostenlos geschieht.

Beteiligte, die keine Widersprüche vorzubringen haben, chen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

II.

Der durch den Nachtrag VIII geänderte Flurbereinigung! liegt am Freitag, dem 18.12.1987 in der Zeit von 08.00 bis: Uhr im Dienstgebäude des Kulturamtes Westerburg, Jahni 6438 Westerburg, Zimmer 403, zur Einsichtnahme für diel ligten aus. Zu dieser Zeit wird ein Beauftragter des Kultui zur Erläuterung und Auskunftserteilung anwesend sein.! Jeder von dem Nachtrag VIII betroffene Beteiligte erhäl dieser Ladung einen Auszug aus dem geänderten 1 ten Flurbereinigungsplan zugestellt.

Miteigentümer erhalten nur einen Auszug.!

Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an da Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den / Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Miteigentf Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch denüb^ Miteigentümern zugänglich zu machen.

m.

Der Besitz- und Nutzungsübergang der vom Nachtrag vlj troffenen Grundstücke mit Änderungdes Eigentums erfoi fort.

Der kulturamtsvorsteher:

Herz, ltd. Reg.Direktor.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber,

Verlag u. Druck Linus Wittich KG, 6410 Höhr-Grenzhsusen, R r ^ Postfach 1451, TWrfon 0 26 24 / 10 6-0. Hstex 868502 mginn- w lieh für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatL DM 2-30 bau Stellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versmar*'

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