bchenblatt
her Verbandsgemeinde Montabaur
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Lfocbenzeltung mft öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
■Boden, Daubach, Ettelbom, Gsckenbach, Girod, Görgeshausen, Großhotbach, Heilberscheid, Heiligen- loth, Holle r < Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, pdererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Llschneudorf
t 0W ie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember | 973 -GVBI S. 419 - in der derzeit gültigen Passung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
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Freitag, 20. November 1987
Nummer 47
Lohnsteuerkarten 1986
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
len Sie schon, welch große Bedeutung Ihre Lohnsteuerkarte 1986 für Ihre Stadt bzw. Ortsge-
nde hat?
jssen Sie mich hierzu einige Worte der Information an Sie richten, die ich mit einer herzlichen Bit- fverbinde.
eStädte und Gemeinden sind an der Einkommensteuer beteiligt. Entscheidenden Einfluß bei [Ermittlung des Verteilerschlüssels haben die an das Finanzamt zurückgegebenen Lohnsteueren, Besondere Bedeutung ist dem Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1986 beizumessen, da diese | Grundlage für die Berechnung der zukünftig geltenden Schlüsselzahlen bilden, jirch jede Lohnsteuerkarte 1986 wird die Verbesserung dieser Schlüsselzahlen erreicht.
Helfen Sie hierbei mit!
fc Einkommensteuergesetz verpflichtet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die Lohn- prkarte eines abgelaufenen Kalenderjahres dem Finanzamt zuzuleiten, und zwar auch dann, an kein Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung gestellt
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pachtet dieser rechtlichen Verpflichtung sollte jedoch jeder Arbeitnehmer bei Wissen um die
( eutung seiner Lohnsteuerkarte entsprechend handeln und sie nicht etwa aus Gleichgültigkeit ickbehalten. Er ist sonst mitverantwortlich, wenn seiner Gemeinde Zuweisungen vorenthalten den, auf die die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen ist.
[■richte daher meine herzliche Bitte an alle Arbeitnehmer, die noch im Besitz ihrer Lohnsteuer- 11986 sind, diese umgehend zurückzugeben. Das kann dadurch geschehen, daß Sie dieselbe 1 Finanzamt oder der Verbandsgemeindeverwaltung übersenden oder Ihrem Ortsbürgermei-
I fzur Weiterleitung übergeben.
fei Sie durch Ihren Beitrag mit, die Finanzkraft Ihrer Heimatgemeinde zu stärken.
6Gemeinde dankt es Ihnen durch eine bessere Leistungsfähigkeit.
In diesem Sinne verbleibe ich Ihr
Heinz Reusch, I. Beigeordneter

