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Montabaur

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Feuerwehrgerätehaus um 19.00 Uhr. Wir hoffen auf rege Beteili­gung. Bitte, in Ausgehuniform erscheinen.

Am Sonntag, 16.11.87 veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr ei­nen Tägesausflug nach Luxemburg. Auf der Rückfahrt fahren wir über Echternach und besichtigen ein riesiges Stauwerk der RWE in der Nähe van Vianden.

Die Fahrt kostet einschließlich Mittagessen 15,- DM.

Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind hierzu recht h e rzlic h eingeladen.

Anmeldungen nehmen Hans Görg, ThL 02608/629 und Franz Billaudelle, ThL 02608/663 entgegen.

Hallo, Jahrgang 1938 aus Welschneudorf Auf allgemeinen Wunsch wollen wir für das kommende Jahr 1988 ein Jahrgangstreffen arrangieren.

Um die Sache in die Wege zu leiten, finden wir uns am Donners­tag, 6.11.87 um 20.00 Uhr bei Elsbeth im Westerwälder Hof ein. Zugezogene sind ebenso herzlich eingeladen.

Martinszug in Welschneudorf

Der diesjährige Martinszug findet am Dienstag, dem 10.11.87 um 17.00 Uhr statt. Die Teilnehmer stellen sich an der Kirche auf und gehen dann zum Martinsfeuer am Sportplatz.

Nach Abbrennen des Feuers kan sich jedes Kind eine Brezel ab­holen, die am Eingang zum Jugendraum verteilt werden.

Daubach

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am Mittwoch, 11. November 1987 um 19.30 Uhr im Rathaus statt. 1 Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratungund Beschlußf assungüber den Erlaß einer neuen Erschließungsbeitragssatzung

2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1986 und die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1986

3. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses zur Erneuerung der Beleuchtung in der Kirche Stahlhofen

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Jagdpachtangelegenheit

2. Verschiedenes

6431 Daubach, 2.11.1987 Poggemann, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

über die Änderung der Rechtslage betreffend alle vor dem

1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleiteten Pläne und sonstigen baurechtlichen Vorschriften nach früherem Recht der Ortsgemeinde Daubach.

Gemäß § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Bundesgesetzblatt 1986 I S. 2263 ff.) sind Mängel der Abwägung aller vor dem

1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleiteten Pläne und sonstige baurechtliche Vorschriften nach früherem Recht unbe­achtlich, wenn die Mängel nicht innerhalb von 7 Jahren nach dem 1.7.1987, d.h. bis zum 30.6.1994, schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden.

Der Sachverhalt, der den M angel begründen soll, ist darjn

Daubach, 30.10.1987 Poggemann, Ortsbürgermeister

Bramholzbedarf Die Daubacher Bürger, die an Brennholz in diesem Jahr int, siert sind, werden gebeten, sich kurzfristig beim Ortst

ster zu melden.

D as Brennholz wird in diesem J ahr in der Abteilung 9 und 10 Daubacher Gemeindewaldee bereitgestellt. 1

8t. Martinszug in Daubach

Am Dienstag, dem 10. November findet unser diesjan St.Martinszug statt Alle Kinder undElternsindherzlichea laden. Wir treffen uns um 18.00 Uhr an der Gaststätte Eui stube in der Bomstraßa Mit dem DRK-Musikverein werden' zum Martinsfeuer ziehen.

Poggemann, Ortsbürgermeister

Stahlhofen

öffentliche Bekanntmachung

über die Änderung der Rechtslage betreffend alle vor <

1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und_

städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugeeetzs gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleiteten Pläne J

sonstigen baurechtlichen Vorschriften nach früherem Recht]

Ortsgemeinde Stahlhofen.

Gemäß § 244 Aba 2 des Baugesetzbuches (Bundesgesetzbj 1986 I S. 2263 ff.) sind Mängel der Abwägung aller vor

1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonsl städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleiteten Pläne sonstige baurechtliche Vorschriften nach früherem Recht achtlich, wenn die Mängel nicht innerhalb von 7 Jahren dem 1.7.1987, (Lh. bis zum 30.6.1994, schriftlich gegenüber] Ortsgemeinde geltend gemacht werden.

Der Sachverhalt, der den Mangel begründen soll, ist Stahlhofen, 28.10.1987 PbU, Ortsbürgermeister

Stahlhofen

Martinszug in Stahlhofen

Am Mittwoch, dem 11. Nov. 1987 findet unser diesjähriger! tinszug statt. Alle Kinder und Eltern sind hierzu recht eingeladen. Treffpunkt: um 17.30 Uhr am Bürgermeisl Haussammlung für Deutsche Kriegsgräber In der Zeit vom 1. bis 16. Nov. 1987 wird in unserer Ortsi de eine Sammlung des Völksbundes Deutsche Kriegsgräl durchgeführt. Unterstützen Sie bitte das weltweite hi Wirken des Volksbundes.

PBhl, Ortsbürgermeister

Holler Satzung

der Ortsgemeinde Holler zur Abrundung des im Z hang bebauten Orts teils (Abrundungssatzung) für den der Gelbachstraße vom 21. Olrt. 1987 Aufgrund des § 34 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes in der Fi der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBL IS. 2266),: geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfi und zur Erleichterung von Investitionen im Städtebau vom 6.7.1979 (BGBL IS. 949) in Verbindung mit § 24 Ab& 1J G emein deordnung von Rheinland-Pf alz in der Fassungdes desgesetzes vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), zuletzt geänj durch Landesgesetz vom 18.12.1986 (GVBL S. 291 )hatder gemeinderat von Holler am 30.6.1987 folgende Sal schlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Durch die Flurstücke Nr. 684 bis 693 und 694/1 (Flur 6) 1704/3 (Flur 19) an der Gelbachstraße wird der im Zui hang bebaute Ortsteil abgerundet.

Die auf diesen Grundstücken zulässige bauliche Nut; stimmt sich nach § 34 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BBauG. Die Grundstücke sind im Lageplan (auf Seite 27) dargesl Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§2

Diese Satzungtritt amTägenach ihrer öffentlichen chung in Kraft.

6431 Holler, 21. Okt. 1987 Molsberger, Ortsbüri