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Montabaur

Seite 18

Nt 46/i

öffentliche Bekanntmachung

Abstufungsanordnung für die Kreisstraße Nr. 153 in Ruppach-Goldhausen

Die in den Gemarkungen Ruppach und Goldhausen verlaufende K 163 hat nach dem Neubau der »Südumgehung« r» d G oldhausen nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. ^

Die K163 wird daher gemäß § 3 Ziff. 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 und 3 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfah Fassung vom 1.8.1977, zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.10.1986 (GVBL S. 277) ab 1.1.1988 zu einer Gemeindest» abgestuft. W8tra

Die Abstufungsstrecke beginnt bei Netzknotenabschnitt 6613 160, Station 0,003 im Einmündungsbereich der K103 undairi am Netzknoten 6613 163, Station 0,641 am Einmündungsbereich der K 101. 60(1

Die Länge der abzustufenden Strecke beträgt 0,638 km. Die abzustufende Strecke ist aus der nachstehend abgedruckten < ersichtlich.

Rechts behelfsbelehrung:

Gegen die Abstufung der K163 kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. IW v derspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmor 203,5430 Moni baur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspr uch n^h vor h A blauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Ruppach-Goldhausen, 29.10.1987 Ferdinand, Ortst

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öffentliche Bekanntmachung

über die Änderung der Rechtslage betreffend alle vor dem 1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes über geleiteten Pläne und sonstigen baurechtlichen Vorschriften nach früherem Recht der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen.

Gemäß § 244 Ab. 2 des Baugesetzbuches (Bundesgesetzblatt 1986 I S. 2263 ff) sind Mängel der Abwägung aller vor dem 1.7.1987 bekanntgemachten Bebauungspläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen nach dem Bundesbaugesetz sowie gemäß § 173 des Bundesbaugesetzes übergeleiteten Pläne und sonstige baurechtliche Vorschriften nach früherem Recht unbe­achtlich, wenn die Mängel nicht innerhalb von 7 Jahren nach dem 1.7.1987, d.h. bis zum 30.6.1994, schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden.

Der Sachverhalt, der den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Ruppach-Goldhausen, 30.10.1987 Ferdinand, Ortsbürgermeister

Investitionsprogramm der Ortsgemeinde I Ruppach-Goldhausen bis einschließlich 19$)|

Entsprechend der Vorankündigung in der vorletzten Ausg des Wochenblattes wird nachstehend der vom Ortsgemeind in seiner Sitzung am07.10.1987verabschiedeteMaßna talog zur Kenntnis gegeben:

Fortschreibungdes Investitionsprogrammes (biseinschL 1991

1. Bau eines Grillplatzes (nicht mehr -hütte) nebst Anla-J

gen,. 1988 20.000,-Dl

2. Fußweg »Langwieser Straße«:

Wegeführung durch »Goldhäuser Steinbruch« oder an Straße vorbei . 1988 20.000,-Dl

3. Erschließung »Unter dem Dorf«:

Umlegungsverfahren. 1987 50.000,-Dl

Umlegungsverfahren. 1988 30.000,-Dl

Umlegungsverfahren. 1989

Gemeindeanteil an »Südumgehung«1987 60 . 000 ,-

DM

restliche Erschließung (für Anbindung an neue K153 und Ansiedlung weiterer Betriebe nII

1987 60.000,-DJ]