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Nr. 44/87

, von Montag, 2. Nov. wird auf Dienstag, 3. Nov., . Wir bitten um Beachtung.

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EISBACHGEMEINDEN

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Girod

öffentliche Bekanntmachung

k die Änderung und Löschung von Wahnplatznamen in den Gemeinden Girod und Heiligenroth

* 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) ai4.l2.1973 (GVBL S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz d27,03.1987 (GVBL S. 64), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der ^Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung ß 21.02.1974 (GVBL S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz d 22.12.1982 (GVBL S. 476), wird hiermit aufgrund des Be-

5u9369

des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Girod vom 21.07.1987 nach Anhörung des Katasteramtes Monta­baur der in der Gemarkung Kleinholbach gelegene Wohnplatz

»Michel-Mühle«

aus dem Wohnplatzverzeichnis gelöscht, des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Heiligenroth vom 14.07.1987 nach Anhörung des Katasteramtes Mon­tabaur

a) der in der Gemarkung Heiligenroth gelegene Mnplatz

»Hermoltermühle« aus dem Wohnplatzverzeichnis gelöscht

b) dem in der Gemarkung Heiligenroth gelegenen Anvesen mit dem bisherigen Wohnplatznamen »Stra­ßenmeisterei« der neue Wohnplatznahme

»Autobahnmeisterei«

verliehen.

iotabaur, den 09. Oktober 1987 rarwaltung

sWestervaldkreises t

iVertretung:

s, Reg.Direktor

Erhebung von Vorausleistungen und Bildung iier Erschließungseinheit für das Baugebiet »Bornstück/Kappesfeld« beschlossen

mg und allein wegen der zu treffenden Entscheidungüber die kebung von Vorausleistungen und die Bildungeiner Erschlie- igseinheit für das Baugebiet »Bornstück/Kappesfeld« wur- am 20.10.87 nochmals eine Sitzung des Ortsgemeinderates rodanberaumt, nachdem in der Sitzung tun 06.10.1987 wegen Eigenheit und Fehlens einiger Ratsmitglieder eine rechts- iksame Entscheidung hierzu nicht getroffen werden konnte.

ich einstimmigen Beschluß legte der Rat fest, auf den zu er- Men Erschließungsbeitrag für das Baugebiet »Bom- appesfeld« Vorausleistungen zu erheben. Der Vorauslei- iigsbetrag wurde auf 6 ,- DM/qm beitragspflichtiger Grund­fläche festgesetzt.

'J^slßistimgsbetrag soll in zwei Tfeilbe trägen zu jeweils kurzfristig noch in diesem Jahr (2. Rate) am 10.88 gezahlt werden. Darüber hinaus entschied der Rat, die Wraßeeinschl. Stichwege sowie die Ringstraße einschl. des en Wegestückes als Erschließungseinheit abzu-

Wcg. Entscheidungen wurden damit begründet, daß mit der " un gder Erschließungsanlage »Borastück/Kappesfeld«

1 begonnen wurde und die Gemeinde insoweit bereits erheb- ^ Investitionen getätigt hat, die zum Tfeil durch die zu erhe- Vorausleistungen abgedeckt werden sollen. iJ^drechnung wird nach Fertigstellung der Baumaßnah- n "en. Da die Bomstraße und die Ringstraße einschl. der rtgen Wege in einem funktionalen Zusammenhang JjJ dieser Bereich als Erschließungseinheit abgerech- ° n > <Lh. sämtliche, in diesem Bereich entstehenden um­werden addiert und mit einheitlichem Ko-

een Kosten werden addiert um «tab auf die Anlieger verteilt.

Girod-Kleinholbach

Die Kevag informiert

Die elektrischen Einrichtungen und Anlagen unseres Versor­gungsnetzes erfordern eine ständige Wartung, damit sie je­derzeit betriebsbereit bleiben.

Zur Durchführung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten wird die Stromversorgung

in Girod-Kleinholbach am Donnerstag, dem 06.11.1987 von 13.30 Ins etwa 16.00 Uhr

unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.

Ihre KEVAG

Großholbach

Die KEVAG informiert:

Die elektrischen Einrichtungen und Anlagen unseres Versor­gungsnetzes erfordern eine ständige Wartung, damit sie je­derzeit betriebsbereit bleiben.

Zur Durchführung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten wird die Stromversorgung

in Graßholbach am Donnerstag, dem 06.11.1987 von 8.00 Uhr bis etwa 11.00 Uhr unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.

Die KEVAG

Görgeshausen

Ablagerung von Baumschnitt für das Martinsfeuer

ln der Gemeinde Görgeshausen findet die diesjährige Martins­feier am 10.11.1987 statt. Als Ausnahme zu der sonst bestehen­den Regelung wird Einwohnern unserer Gemeinde gestattet, am üblichen Standort des Martinsfeuers Baumschnitt (kein Wur­zelwerk) bis einschL 10.11.1987 für den Abbrand des Martins- feuers abzulagem. Nach dem genannten Te rmin sind wiederum Ablagerungen jeglicher Art an genannter Stelle untersagt Illen seer, Oltsbürgermeister

Sauber* und Freihaltung der Bürgersteige im Ortsbereich

Bei einer Vielzahl von Privatgrundstücken innerhalb des Orts­bereiches ist festzustellen, daß die Anwohner ihren durch Sat­zung festgelegten Verpflichtungen nicht in ausreichendem Ma­ße nachkommen. Konkret ist die Sauberhaltung der Bürgerstei­ge sowie die Freihaltung des Bürgersteigbereiches von Strauch- und Heckenbewuchs der angrenzenden Grundstücke zu bean­standen. Die Grundstückseigentümer werden hiermit auf gefor­dert, diese Mißstände umgehend zu beseitigen.

Illen seer, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 22.10.1987

Fällungs- und Wirtschaftsplan 1988 beschlossen Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat dem von der Farst- verwaltung erstellten Fällungs- und Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 1988. Die Ratsmitglieder erhielten vor Abstimmung vom zuständigen Revierbeamten Keller im Rah­men eines Sachstandsberichtes Kenntnis von den für das Jahr 1988 geplanten Maßn ahm en und der damit verbundenen Mit­telbewirtschaftung. Nach den Berechnungen der Forst Verwal­tung wird das Forstwirtschaftsjahr 1988 voraussichtlich mit ei­ner Unterdeckung von ca 26.000,- DM abschließen. Die gegen­wärtigen Vorausberechnungen gehen von Gesamteinnahmen von 109.429,-- DM und Gesamtausgaen von 136.180,- DM aus. Der Holzeinschlag (insgesamt 616 fm) umfaßt den Einschlag von 20 fm Eiche, 376 fm Buche, 96 fm Fichte und 26 fm Kiefer.