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Montabaur

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Nr.

FWG Montabaur e. V. lädt ein zur Bürgersprechstunde

Die Mitglieder der FWG Montabaur e. V. stehen am Dienstag, 27. Oktober 1987

in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr in der GaststätteBürgerstu­be den Einwohnern von Horressen zu einer Bürgersprechstun­de zur Verfügung.

Westerwälder wandern

Der Zweigverein Montabaur des Westerwaldvereins lädt alle wanderlustigen Mitglieder und Gäste zu einer. Herbst Wande­rung am Sonntag, dem 25. Oktober, ein. Mit dem Bus wird bis Helferskirchen gefahren, und zwar um 10.00 Uhr ab Bahnhof Montabaur. Von Helferskirchen aus wird nach Leuterod, am Westhang des Malbergs gelegen, über Staudt nach Montabaur gewandert. Die Wanderstecke ist etwa 17 km lang. Rucksack­verpflegung ist angebracht. Wie immer, nimmt Wanderwart Walter Nagel, Iblefon 02602/17171, Anmeldungen entgegen.

Wollten Sie nicht schon lange mal wieder wandern??? Machen Sie mit!!!

Karate - ein Sport für jung und alt, für Frauen, Männer und Kinder

Allen Interessenten bietet das Karate Dojo Montabaur neue An­fängerkurse an.

Am Dienstag, dem 27. Oktober von 18.00 bis 19.30 Uhr beginnt der Kurs für Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr.

Ab Donnerstag, dem 29. Oktober von 20.00 bis 21.30 Uhr findet der Kurs für Erwachsene ab 17 Jahren statt.

Beide Anfängerkurse werden in der Kreissporthalle Montabaur abgehalten.

Bürgerinitiative zur Erhaltung unseres Hallenschwimmbades in Montabaur

Am Dienstag, 13. Oktober 1987, gründeten 39 Bürger der VG Montabaur eine Bürgerinitiative entsprechend den Verordnun­gen des § 17 der Gemeinde-Ordnung. Diese Bürgerinitiative trägt den Namen:Bürgerinitiative zur Erhaltung unseres Hal­lenschwimmbades in Montabaur.

Ziel dieser Bürgerinitiative ist es, für ihr Begehren wenigstens 2000 Unterschriften erwachsener Verbandsgemeinde-Bürger zu sammeln, damit die Konzeption des geplanten Freizeit- und Spaßbades erneut vom VG-Rat verhandelt und im Sinne des Be­gehren entschieden wird.

Interessierte Bürger treffen sich in den nächsten Wochen jeden Dienstag, 20.00 Uhr im Hotel Schlemmer, Montabaur, zum Bürgerinitiativ-'Ibeff.

AHRBACHGEMEINDEN

Heiligenroth

Goldene Hochzeit in Heiligenroth

Am Freitag, 23.10.1987 feiert das Ehepaar Bernhard und Elisa­beth Heibel das Fest seiner Goldenen Hochzeit.

Der Jubilar begleitete über viele Jahre hinaus versch. Ehrenäm­ter in unserer Gemeinde Unters seinem Vorsitz erreichte der SV Heiligenroth seine größten sportlichen Erfolge

Für dieses Engagement, stets unterstützt und getragen von sei­ner Ehefrau, gilt dem Jubelpaar an seinem Ehrentag ein herzli­ches Wort des Dankes.

So gratulieren die Gemeindeverwaltung, die Orts vereine und die Einwohner von Heiligenroth ganz herzlich. Sie wünschen dem Jubelpaar für die Zukunft alles Gute, Glück und Gesundheit.

gez. Zerfas, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vn 13.10.1987 m

Hauungs- und Kulturplan 1988 beschlossen

Im Beisein des zuständigen Revierbeamten Noll veraiw, der Ortsgemeinderat den Hauungs- und Kulturplan Ms» einstimmigen Beschluß. Der Revierbeamte gab Aufscw! die im einzelnen geplanten Maßnahmen und zeigte dkf ermittelten Kostenansätze auf. In der Addition 01(1 Hauungs- und Kulturplan Einnahmen von insgesan DM und Ausgaben von insgesamt 194 580DM aus, 30( j, samt davon auszugehen ist, daß das Forstwirt Schafts« ohne die Erwirtschaftung eines nennenswerten Üben, abschließt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 17 festgelegt und teilt sich wie folgt auf:

50 fm Eiche 50 fm Buche 1510 fm Fichte 145 fm Kiefer.

Erlaß einer neuen Friedhofssatzung beachloesen

Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss de der Entwurf einer neuen Friedhof ssatzungim Beis ständigen Mitarbeiters der Verbandsgemeindevi Montabaur Kühnen vorberaten und in einigen Details g. Dieser neu überarbeitete Satzungsentwurf war alsd Grundlage für die Beratungen in der Ratssitzi 13.10.1987. Gemäß den schriftlichen von der Verwalti beiteten Unterlagen war zu ersehen, daß der Erlaß einer: Friedhofssatzung u. a. aus folgenden Gründen notwmdi

1. Gesetzliche Neuregelungen erfordern eine Anpa der Satzung.

2. Durch Rechtsprechung wurde inzwischen festg Gestaltungsvorschriften in der Form, wie sie c gültige Friedhofssatzung enthält, nicht zulässige

3. Die bereits im April 1987 vom Ortsgemeinderat b* schlossene neue Friedhof sgebührensatzung stützt s auf den zu gleicher Zeit von der Verwaltung bereitsi stellten Entwurf einer neuen Friedhofssatzung. Um se Friedhof sgebührensatzung in Kraft setzen zukä ist es daher erforderlich, diese neue Satzung zu \ schieden.

4. Die in der derzeit gültigen Friedhofssatzung entl nen Regelungen zür Ahndung von Ordnungswidi ten sind rechtswidrig und bedürfen einer Neureg

All diese Gründe veranlaß ten den Rat, nach Einarbeitui ger redaktioneller Veränderungen dem Erlaß einer neuen! hafssatzung einstimmig zuzustimmen.

Ruppach-Goldhausen Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen 1 7.10.1987

Hauungs- und Kulturplan 1988 beschlossen Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat < Forstverwaltung erstellten Hauungs- und Kulturplanfü Forstwirtschaftsjahr 1988, der Gesamtausgaben von t DM und Einnahmen von insgesamt 18.280,- DM aus' wird mithin im Forstwirtschaftsjahr 1988 ein Fehlbetr ca. 10.300,- DM erwartet. Der Holzeinschlag voninsgesa fm beinhaltet den Einschlag von 5 fm Eiche, 70 fm Buche,' Fichte

Aufforstung oberhalb des Friedhofes Ruppach I Der für die Gemeinde zuständige Revierbeamte; Ortsgemeinderat Alternativen für die Aufforstung da grundstücksfläche oberhalb des Friedhofes Ruppach durch Bepflanzung eineSichtschutzkulisse zu Durch mehrheitlichen Beschluß kam der Rat überein, r* Pflanzung mit Wildkirsche und anderen Gehoben ausfi lassen. (Pflanzzeit Frühjahr 1988).

Im Rahmen der Ratsdiskussion wurde der Vorschlag un« tet, eine Streuobstwiese anzulegen. Der Rat kam über® sich hierfür die Fläche oberhalb des Friedhofes RupP*® 1 anbietet, dennoch wurde der Vorschlag grundsätzlich b

tet.