Montabaur
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Öftentt bekonntmachungen |
Sitzung des Verbandsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Donnerstag, 8. Oktober 1987, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.
Tagesordnung: öffentliche Sitzung:
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Verbandsgemeinde sowie Nachtragswirtschaf tspläne der Verbandsgemeindewerke für 1987
3. Nachwahl eines AusschuQmitgliedes
4. Zustimmende Kenntnisnahme von der öffentlichen Bekanntmachung über die Geltendmachung von Mängeln der Abwägung des Flächennutzungsplanes gemäß § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
6. Erlaß einer Ortspolizeiverordnung zur Verhinderung wilden Plakatierens sowie der Verunreinigung und Beschädigung öffentlicher Straßen und Anlagen in der Verbandsgemeinde Montabaur
6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
Dr. Possel-Dölken,
Bürgermeister
Hinweis für die Mitglieder der CDU-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 8. Oktober 1987 um 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssitzung findet am Montag, 5. Oktober 1987 um 19.00 Uhr im Trau- und Besprechungszimmer, Rathaus, Neubau, Zimmer-Nr. 214, statt.
Hinweis für die Mitglieder der FWG-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssitzung findet am Dienstag, 6. Oktober 1987 um 19.00 Uhr bei Herrn Günter Windeck, Bahnhofstraße 9,5430 Montabaur, statt.
Einsendung der Lohnsteuerbelege 1986 an das Finanzamt
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschriebenen Lohnsteuerbelege 1986 (Lohnsteuerkarten und Besondere Lohnsteuer* bescheinigungen), soweit sie nicht an den Arbeitnehmer ausgehändigt worden sind, in der Zeit vom 1. bis 15.10.1987 dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.
Die daneben auszuschreibenden Lohnzettel sind in dem gleichen Zeitraum an das Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 31.12.86 seinen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) hatte.
In den Fällen, in denen dem Arbeitgeber^ Finanzamt nicht bekannt ist, sind die Loy tel an das Finanzamt einzureichen, in desseL zirk die Lohnsteuerkarte 1987 ausgestellt! den ist. Kann der Arbeitgeber auch diese" nanzamt nicht feststellen, z.B. weil das Dia Verhältnis bei ihm vor Ablauf des Kalende res geendet hat, so sind die Lohnzettel a Finanzamt einzureichen, in dessen Bezii Lohnsteuerkarte 1986 ausgestellt worde Bei Beachtung des vorbezeichneten Ein» Zeitraums wird in vielen Fällen die Aus gung einer vom Arbeitnehmer gewünscht! sonderen Lohnsteuerbescheinigung und nes Lohnzettels durch Aushändigungderi steuerkarte 1986 an den Arbeitnehmer ers werden können.
Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegem kurzes Anschreiben mit der Angabe der St( nummer des Arbeitgebers beizufügen. Die Arbeitnehmer, die im Besitz der Loh. erkarte 1986 sind, z.B. weil sie am 31.12,86 in einem Dienstverhältnis standen, ha Lohnsteuerkarte bis zum 15.10.87 dem] amt einzusenden, in dessen Bezirk 31.12.86 ihren Wohnsitz hatten, es sei den sie die Lohnsteuerkarte ihrer Einkommen Perklärung oder dem Antrag auf Lohns 1 Jahresausgleich 1986 beifügen. Sie haben] ihre Wohnung am 31.12.86 anzugeben. Die näheren Einzelheiten, die bei der Au» bung der Lohnsteuerbelege zu beachten! ergeben sich aus dem Erlaß des Ministerl der Finanzen in Mainz vom 17.1.86 S 23f 443 (Ministerialblatt der Landesregierun Rheinland-Pfalz 1986 S. 272 ff., vgl. auch] dessteuerblatt 1986 I S. 68). j
Es wird gebeten, auf die vollständige undi fähige Abfassung der Lohnsteuerbescli gungen zu achten und insbesondere in der! ten Zeile des Abschn. IV der Lohnsteuer^ 1986 die vollständige Anschrift des Arb bers, die mit Firmenstempel und Unten versehen sein muß, anzugeben.
Wegen der für 1986 durchzuführenden 1 Steuerstatistik, die Grundlage für die Ei lung der den Wohnsitzländem zu stehenden! legungsanteile an der Lohnsteuer sowie dr der Gemeinde zustehenden Anteils anderL und Einkommensteuer ist, kommt den tigen und vollständigen Einsendung der I steuerbelege erhöhte Bedeutung zu. Koblenz, im September
Oberfinanzdirektion Kolj
Besucherzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 u.Konrad-Adenauei^Platz 8,montags, nutt* freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr,dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr. .
Fernsprechanschlüsse der Verbandsgemeindeverwaltung 02602/126-0 (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß über* antworter unter Nr. 02602/126. Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr.Possel-Dölken (0260a 3 nach Dienstschluß 02602/126.184). I.Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur Rausch 02602/126.101 (nach Die» 02602/126.187). Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. Redaktionsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung. „
Konten der Verbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500 017 (BLZ 57061001). Nassauische Sparkasse® 1 Nr. 803 000 212 (BLZ 510 50015), Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. | (BLZ 500100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).

