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itabaur

h^Ljtung und Ausfertigung im Rahmen einer öffentli- [i Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben.

Hauungs- und Kulturplan 1988 beschlossen | t nun ig wurde auch der von der Forstverwaltung erstellte r.undKulturplan 1988 vom Rat verabschiedet. Dieser ht Gesamteinnahmen von 66.700 DM sowie Gesamtaus- £ Sie nn 82.197 DM vor. Mithin wird gegenwärtig eine Unter- tagvon ca. 16.600,- DM einkalkuliert, das Forstwirtschaftsjahr 1988 ist ein Holzeinschlag von -«ml 460 fm vorgesehen. Dieser teilt sich wie folgt auf: jjn Eiche, 76 fm Buche, 240 fm Fichte, 60 fm Kiefer.

Niedererbach Einladung zum Altentag

Gemeindeverwaltung und unsere Kirchengemeinde haben linbart alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde ab 1 65. Lebensjahr mit ihren Ehepartnern für Sonntag, j 1987,15.00 Uhr in die Dorf gemeinschaftshalle zu einem ge­geben Nachmittag einzuladen.

umrden uns sehr freuen, wenn wir Sie an diesem N achmittag lt zahlreich begrüßen könnten.

Ortsbürgermeister Sode, Pfarrer

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom

21 . 8.1987

Neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung beschlossen

!Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur legte dem Orts- beinderat dar, daß die derzeit geltende Friedhofssatzung, die Wem Jahre 1974 datiert, der heutigen Rechtslage sowie dem Jahren praktizierten Verfahren nicht mehr gerecht wird. Zur Passung wurde daher der Erlaß einer neuen Friedhofssat- fgangeraten. Bezüglich der Friedhofsgebührensatzung wur- jarauf verwiesen, daß diese zum Tteil recht überholt ist und über hinaus von der Gebührenkalkulation her anzupassen foesen Darlegungen Rechnung tragend, entschied der Rat ch jeweils einstimmigen Beschluß, eine neue Friedhof ssat- Igsowie Friedhof gebührensatzung zu erlassen. In die von der jwaltungvorgelegten Satzungsentwürfe arbeitete der Rat ei- BÄnderungen ein. Der vollständige Wortlaut beider Satzun- wird nach Vorlage bei der Kreisverwaltung und Ausferti- g durch den Ortsbürgermeister im Rahmen einer öffentli- pBekanntmachungin diesem Wochenblatt zur Kenntnis ge* |en.

mahl zur Vervollständigung der GemeindeausschUsse durchgeführt

jfachfolgefür das aus dem Rat ausgeschiedene Mitglied Vogt Schied der Rat, die von diesem Mitglied inne gehabten Aus- pmandate wie folgt neu zu besetzen: fglied des Haupt- und Finanzausschusses: Eugen Butzbach [vertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschus- !Harald Ferdinand.

pshaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Ke nntnis ge- L nommen

pahraen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1986 pttelte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die pshaltsüberschreitungen, die bislang noch nicht genehmigt [ t * em Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Zu genehmigen [erhebliche, d.h. vom Umfang her bedeutsame Mehrausga-

TOiigige Mehrausgaben sind dem Rat lediglich zur Kennt- p u geben. Nach den Ermittlungen der Verwaltung waren aus P Haushaltsjahr 1986 insgesamt vier erhebliche Ansatz- fschreitungen mit einem Gesamtvolumen von 24.361,97 [bislangnoch nicht genehmigt. Es handelte sich dabei um Ausgaben für baumchirurgische Maßnahmen ,die Durch- Ngder Bahnhofstraße, die Erschließung »Am Hehlberg« psumzu zahlende Haus- und Kanalanschlußkosten für ge- Neeigene Grundstücke im Bereich »Am Hehlberg«. Der ^Kannte die Notwendigkeit dieser Mehrausgaben dem P® und der Höhe nach an und genehmigte diese. Ein Haus- Rusgleich ist gewährleistet durch Mehre innahm en aus der ! A fr 11 ^ V ° n Grundstücken.

! Auflistung der unerheblichen Ansatzüberschreitungen 5 sain i 9 Einzelpositionen mit einem Gesamtvolumen !1 -075,09 DM aus.

Erhebung von Vorausleistungen fUr das Baugebiet »Am Hehl­berg« beschlossen

Der Ortsgemeinderat entschied durch einstimmigen Beschluß unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder auf den zu er­wartenden Erschließungsbeitrag für das Baugebiet »Am Hehl­berg« Vorausleistungen zu erheben. Der Vorausleistungsbetrag wurde insgesamt auf 14,- DM pro Quadratmeter beitragspflich­tige Grundstücksfläche festgesetzt. Deren Erhebung soll ge­trennt nach zwei Fälligkeitsterminen erfolgen, und zwar im Ok­tober 1987 sowie September 1988. Aus formalen Gründen wur­de darüber hinaus noch festgelegt, die G artenstraße einschließ­lich der Stichwege, die Straße »Am Hehlberg« sowie die Straße »Auf dem Hahn« einschl. dem Stichweg als Erschließungsein­heit abzurechnen. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Fer­tigstellung der B aumaßn ahme.

Abschluß eines Vertrages mit der Verbandsgemeinde über die Zahlung eines Aufwendungsersatzes für die Inanspruchnahme des Bauamtes der Verbandsgemeindeverwaltung für techni­sche Sonderleistungen zugestimmt.

Dem Ortsgemeinderat wurde ein Vereinbarungsentwurf vorge­legt, der in gleicher Fassung mit allen zur Verbandsgemeinde Montabaur gehörenden Ortsgemeinden abgeschlossen werden soll. Zur Begründung der Notwendigkeit über den Abschluß dieser Vereinbarung wurde seitens der Verwaltung folgendes dargelegt:

In der Vergangenheit hat die Verbandsgemeinde Montabaur von den Ortsgemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches auf­grund einer im Jahre 1973 verabschiedeten Gebührensatzung Verwaltungsgebühren erhoben, wenn das Bauamt der Verwal­tung zugunsten einer Ortsgemeinde technische Sonderleistun­gen erbracht hat (z.B. Planung und Bauleitung beim Bau von Gemeindestraßen). Aufgrund einer Änderung der Gemeinde­ordnung und des Kommunalabgabengesetzes ist es notwendig, diese Satzung durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag zu ersetzen. Die seinerzeit geltende Gebührensatzung basierte auf der Gebührenordnung für Architekten (GOA), die zwischenzeit­lich durch die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieur­leistungen (HOAI) ersetzt wurde Inhaltlich ändert sich gegen­über dem bisherigen Verfahren kaum etwas. Die von der Ver­bandsgemeindeverwaltung in Rechnung gestellten Aufwen­dungssätze werden lediglich geringfügig erhöht, weil seit 1973 keine Anpassung der Entgelte mehr vorgenommen wurde, ob­wohl die Personalkosten seitdem durch allgemeine Tariferhö­hungen mehrfach gestiegen sind.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Abschluß der vorgelegten Vereinbarung durch einstimmigen Beschluß zu.

Straßennutzungsplan verabschiedet Für den B au der Mittel- und Brückenstraße sollen Landeszuwei­sungen beantragt werden. Die hierbei zu berücksichtigenden ge­setzlichen Vorschriften benennen u.a. als Voraussetzung einer Förderung, daß die geplante Maßnahme in einem Straßennut­zungsplan ausgewiesen ist. Durch diese Vorschrift soll sicherge­stellt werden, daß das Vorhaben in das Gesamtkonzept einer Ge­meinde hineinpaßt und nicht nur die verkehrlichen Belange, sondern auch die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde fördert.

Um diesen Erfordernissen gerecht zu werden, entschied der Rat über einen Straßennutzungsplan, der Aussagen über die ver­kehrsmäßige Bedeutung der einzelnen Ortsstraßen enthält. Als nächster Schritt soll nunmehr von der Verwaltung der Zu­weisungsantrag eingereicht werden.

was -(Muw. ,wo

TüS Girod/Kleinholbach e.V.

Die nächsten Spiele finden wie folgt statt:

Donnerstag, 17.9.87 um 18.30 Uhr in Siershahn Sonntag, 20.9.87 um 15.00 Uhr in Welschneudorf.

Nochmals möchten wir alle Helferinnen und Helfer, die den Ver­ein bei der Sportplatzeinweihung und beim Bau der Umkleide- kabine tatkräftig unterstützt haben, recht herzlich zu einem ge­mütlichen Beisammensein am 19.9.87 ab 16.00 Uhr an der Grill­hütte einladen. Für Essen und Trinken ist bestens vorgesorgt.