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Nr. 37/87
htabaur_
GIROD
Öffentliche Bekanntmachungen
nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am DStag, dem 16. September 1987, 20.00 Uhr im Jugendheim od statt.
3ES0RDNUNG:
Iffentliche Sitzung
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.07.1987 (öffentlicher Tfeil) Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan
"AufderNörr”
Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für einen Thilbereich des Bebauungsplanes “Auf der Nörr” im Gemarkungsteil “In der Klingelwiese”
Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen und die Bildung einer Erschließungseinheit für das Baugebiet “Bomstück - Kappesfeld” in
Girod-Kleinholbach
Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbei- iträge)
Zustimmende Kenntnisnahme von der öffentlichen Bekanntmachung über die Geltendmachung von Mängeln der Abwägung von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen gern. § 244 Abs. 2 des Baugesetz-
jbuches
Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zur Herstellung eines Ortsverbindungsweges Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar- teiten an Seitenwegen
Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Herstellung der Eingangstüren an den ehemaligen Lehrerwohnhäusern (Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung
[Genehmigung der Niederschrift! über die Sitzung des [Ortsgemeinderates vom 21.07.1987 (nichtöffentlicher Tfeil) Verschiedenes
[1 Girod, 08.09.1987 gez.i.V. Fend, I. Ortsbeigeordneter
Ortsbürgermeister in Urlaub
jsbürgermeister Hannappel ist bis einschließlich 18. Septem- B987 nicht erreichbar. Die Vertretungübernimmt der I. Orts- Hordnete Fend Kirchstr. Girod, Ttel. 793. In dringenden An- jenheiten bitte die Verbandsgemeindeverwaltung Montairwährend den Dienststunden ansprechen.
HEILBERSCHEID
Die KEVAG informiert: jjeelektrischen Einrichtungen und Anlagen unseres Versor- pgsnetzes erfordern eine ständige Wartung, damit sie je- peit betriebsbereit bleiben.
(Durchführung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten 1 die Stromversorgung
in Heilberscheid am Freitag, dem 18.09.1987 von 8.00 Uhr bis etwa 11.00 Uhr
prbrochen.
r bitten unsere Kunden um Verständnis. Ihre KEVAG
Dorfturnier der Ortsvereine
am 12. und 13.09.1987 I e^n ^ Sonntag wird von allen Ortsvereinen gemein- I mDorfturnier in verschiedenen sportlichen Disziplinen | geführt. Es beginnt am Samstag, dem 12.09. um 14.00 Uhr [sfahre ^ S( 'k tenn i swe Ukampf und Fahrrad-Geschicklich-
Wagwird das Turnier um 10.00 Uhr mit Fußballspielern tgewehrschießen fortgesetzt. Die Damengymnastik
gruppe wird Sie am Sonntagnachmittag mit einer Darbietung unterhalten. Für das leibliche Wohl ist während des TUmiers bestens gesorgt. Die Frauengemeinschaft wird Sie am Sonntag mit Kaffee und Kuchen bedienen.
Die Ortsvereine würden sich auf Ihren Besuch freuen und wünschen dem Türnier einen guten Verlauf.
gez. Reichwein, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid
vom 01.09.1987
HaushaltsUberschreitungen 1986 genehmigt/zur Kenntnis genommen
Zu Beginn der Sitzung des Rates am 01.09.1987 stand die Genehmigung bzw. Bekanntgabe der Haushaltsüberschreitungen aus dem Haushaltsjahr 1986 an. Die von der Verwaltung erarbeiteten Auf listungen beinhalteten die erheblichen Mehrausgaben des Jahres 1986, die bislang noch nicht genehmigt wurden bzw. die geringfügigen Ansatzüberschreitungen, von denen der Rat bislang noch keine Kenntnis erlangt hatte. Die erheblichen Mehrausgaben, die einer Genehmigung bedürften, bezogen sich auf zwei Ausgabenpositionen mit einem Gesamtumfang von 19.036,67 DM. Hiervon entfallen 1.740,93 DM auf zusätzliche Bewirtschaftungskosten für das Dorfgemeinschaftshaus (insbesondere erhöhte Stromkosten) sowie 17.294.64 DM auf zusätzlich zu zahlende Dienstbezüge für Arbeiter im Rahmen der durchgeführten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Die zuletzt genannte Mehrausgabe wird weitgehend durch einen 80 %igen Zuschuß des Arbeitsamtes gedeckt. Darüber hin aus ist der Haushaltsausgleich gewährleistet durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen sowie zusätzliche Einnahmen im Steuersektor. Auch die unerheblichen Ansatzüberschreitungen bezogen sich lediglich auf zwei Ausgabepositionen mit einem Gesamtumfang von 1.704,86 DM. Hierzu ist ein Ausgleich im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet.
Forstbetriebsergebnis 1986 bekanntgegeben Der für den Gemeindewald zuständige Revierbeamte Keller erläuterte dem Rat in der Sitzung das Forstbetriebsergebnis für das Forstwirtschaftsjahr 1986. Dieses schloß mit einer Unterdeckung von ca. 26.000,-- DM ab. Die näheren Gründe hierzu wurden dem Rat zur Kenntis gegeben.
Erlaß einer neuen Erschließungsbeitragssatzung beschlossen Die VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur übersandte dem Rat den Entwurf einer neuen Erschließungsbeitragssatzung mit dem Hinweis, daß aufgrund des am 01.07.1987 in Kraft getretenen Baugesetzbuches (dieses löst das bislang gültige Bundesbaugesetz ab) eine Anpassung der derzeit gültigen Erschließungsbeitragssatzung erforderlich wird. Zur besseren Übersicht wurde vorgeschlagen, statt einer Satzungsänderung eine Neufassung zu verabschieden. Diesem Vorschlag entsprechend stimmte der Rat durch einstimmigen Beschluß dem Erlaß der neuen Beitragssatzung zu.
Abschluß einer Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Uber die Zahlung eines Aufwendungsersatzes für die Inanspruchnahme des Bauamtes der Verbandsgemeindeverwaltung für technische Sonderleistungen zugestimmt Weitere von der Verwaltung dem Rat vorgelegte Unterlagen beinhalteten einen Vertragsentwurf, der in gleicher F assung mit allen zur Verbandsgemeinde Montabaur gehörenden Ortsgemeinden abgeschlossen werden soll.
Zur Begründung der Notwendigkeitüber den Abschluß dieser Vereinbarung wurde dem Rat folgendes zur Kenntnis gegeben: In der Vergangenheit hat die Verbandsgemeinde Montbaur von den Ortsgemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches aufgrund einer im Jahre 1973 verabschiedeten Gebührensatzung Verwaltungsgebühren erhoben, sofern das Bauamt der Verwaltung zugunsten einer Ortsgemeinde technische Sonderleistungen erbracht hat (z.B. Planungund Bauleitung beim Bau von Gemeindestraßen). Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes wird es erforderlich, diese Satzung durch einen verwaltungs-rechtlichen Vertrag zu ersetzen. Die seinerzeit geltende Gebührensatzung basierte auf der Gebührenordnung für Architekten (GOA), die zwischenzeitlich durch die Honorarordnung für Architekten- und Ingenierleistungen (HOAI) ersetzt wurde. Inhaltlich ändert sich gegenüber dem bisherigen Verahren kaum etwas. Die von der Verbandsgemeindeverwaltung in Rechnung gestellten Aufwendungsersätze werden lediglich geringfügig erhöht, weil seit 1973 keine Änderung der Entgelte mehr vorgenommen wurde,

