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Nr. 37/87

htabaur_

GIROD

Öffentliche Bekanntmachungen

nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am DStag, dem 16. September 1987, 20.00 Uhr im Jugendheim od statt.

3ES0RDNUNG:

Iffentliche Sitzung

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.07.1987 (öffentlicher Tfeil) Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan

"AufderNörr

Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für einen Thilbereich des BebauungsplanesAuf der Nörr im GemarkungsteilIn der Klingelwiese

Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen und die Bildung einer Erschließungsein­heit für das BaugebietBomstück - Kappesfeld in

Girod-Kleinholbach

Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbei- iträge)

Zustimmende Kenntnisnahme von der öffentlichen Be­kanntmachung über die Geltendmachung von Mängeln der Abwägung von Bebauungsplänen und sonstigen städ­tebaulichen Satzungen gern. § 244 Abs. 2 des Baugesetz-

jbuches

Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zur Herstellung eines Ortsverbindungsweges Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar- teiten an Seitenwegen

Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar­beiten zur Herstellung der Eingangstüren an den ehemali­gen Lehrerwohnhäusern (Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung

[Genehmigung der Niederschrift! über die Sitzung des [Ortsgemeinderates vom 21.07.1987 (nichtöffentlicher Tfeil) Verschiedenes

[1 Girod, 08.09.1987 gez.i.V. Fend, I. Ortsbeigeordneter

Ortsbürgermeister in Urlaub

jsbürgermeister Hannappel ist bis einschließlich 18. Septem- B987 nicht erreichbar. Die Vertretungübernimmt der I. Orts- Hordnete Fend Kirchstr. Girod, Ttel. 793. In dringenden An- jenheiten bitte die Verbandsgemeindeverwaltung Monta­irwährend den Dienststunden ansprechen.

HEILBERSCHEID

Die KEVAG informiert: jjeelektrischen Einrichtungen und Anlagen unseres Versor- pgsnetzes erfordern eine ständige Wartung, damit sie je- peit betriebsbereit bleiben.

(Durchführung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten 1 die Stromversorgung

in Heilberscheid am Freitag, dem 18.09.1987 von 8.00 Uhr bis etwa 11.00 Uhr

prbrochen.

r bitten unsere Kunden um Verständnis. Ihre KEVAG

Dorfturnier der Ortsvereine

am 12. und 13.09.1987 I e^n ^ Sonntag wird von allen Ortsvereinen gemein- I mDorfturnier in verschiedenen sportlichen Disziplinen | geführt. Es beginnt am Samstag, dem 12.09. um 14.00 Uhr [sfahre ^ S( 'k tenn i swe Ukampf und Fahrrad-Geschicklich-

Wagwird das Turnier um 10.00 Uhr mit Fußballspielern tgewehrschießen fortgesetzt. Die Damengymnastik­

gruppe wird Sie am Sonntagnachmittag mit einer Darbietung unterhalten. Für das leibliche Wohl ist während des TUmiers be­stens gesorgt. Die Frauengemeinschaft wird Sie am Sonntag mit Kaffee und Kuchen bedienen.

Die Ortsvereine würden sich auf Ihren Besuch freuen und wün­schen dem Türnier einen guten Verlauf.

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid

vom 01.09.1987

HaushaltsUberschreitungen 1986 genehmigt/zur Kenntnis ge­nommen

Zu Beginn der Sitzung des Rates am 01.09.1987 stand die Ge­nehmigung bzw. Bekanntgabe der Haushaltsüberschreitungen aus dem Haushaltsjahr 1986 an. Die von der Verwaltung erar­beiteten Auf listungen beinhalteten die erheblichen Mehrausga­ben des Jahres 1986, die bislang noch nicht genehmigt wurden bzw. die geringfügigen Ansatzüberschreitungen, von denen der Rat bislang noch keine Kenntnis erlangt hatte. Die erheblichen Mehrausgaben, die einer Genehmigung bedürften, bezogen sich auf zwei Ausgabenpositionen mit einem Gesamtumfang von 19.036,67 DM. Hiervon entfallen 1.740,93 DM auf zusätzliche Bewirtschaftungskosten für das Dorfgemeinschaftshaus (ins­besondere erhöhte Stromkosten) sowie 17.294.64 DM auf zu­sätzlich zu zahlende Dienstbezüge für Arbeiter im Rahmen der durchgeführten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Die zuletzt genannte Mehrausgabe wird weitgehend durch einen 80 %igen Zuschuß des Arbeitsamtes gedeckt. Darüber hin aus ist der Haushaltsausgleich gewährleistet durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen sowie zusätzliche Einnahmen im Steuersektor. Auch die unerheblichen Ansatzüberschreitungen bezogen sich lediglich auf zwei Ausgabepositionen mit einem Gesamtum­fang von 1.704,86 DM. Hierzu ist ein Ausgleich im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet.

Forstbetriebsergebnis 1986 bekanntgegeben Der für den Gemeindewald zuständige Revierbeamte Keller er­läuterte dem Rat in der Sitzung das Forstbetriebsergebnis für das Forstwirtschaftsjahr 1986. Dieses schloß mit einer Unter­deckung von ca. 26.000,-- DM ab. Die näheren Gründe hierzu wurden dem Rat zur Kenntis gegeben.

Erlaß einer neuen Erschließungsbeitragssatzung beschlossen Die VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur übersandte dem Rat den Entwurf einer neuen Erschließungsbeitragssatzung mit dem Hinweis, daß aufgrund des am 01.07.1987 in Kraft ge­tretenen Baugesetzbuches (dieses löst das bislang gültige Bun­desbaugesetz ab) eine Anpassung der derzeit gültigen Erschlie­ßungsbeitragssatzung erforderlich wird. Zur besseren Über­sicht wurde vorgeschlagen, statt einer Satzungsänderung eine Neufassung zu verabschieden. Diesem Vorschlag entsprechend stimmte der Rat durch einstimmigen Beschluß dem Erlaß der neuen Beitragssatzung zu.

Abschluß einer Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Uber die Zahlung eines Aufwendungsersatzes für die Inanspruch­nahme des Bauamtes der Verbandsgemeindeverwaltung für technische Sonderleistungen zugestimmt Weitere von der Verwaltung dem Rat vorgelegte Unterlagen beinhalteten einen Vertragsentwurf, der in gleicher F assung mit allen zur Verbandsgemeinde Montabaur gehörenden Ortsge­meinden abgeschlossen werden soll.

Zur Begründung der Notwendigkeitüber den Abschluß dieser Vereinbarung wurde dem Rat folgendes zur Kenntnis gegeben: In der Vergangenheit hat die Verbandsgemeinde Montbaur von den Ortsgemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches aufgrund ei­ner im Jahre 1973 verabschiedeten Gebührensatzung Verwal­tungsgebühren erhoben, sofern das Bauamt der Verwaltung zu­gunsten einer Ortsgemeinde technische Sonderleistungen er­bracht hat (z.B. Planungund Bauleitung beim Bau von Gemein­destraßen). Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes wird es erforderlich, diese Satzung durch einen verwaltungs-rechtlichen Vertrag zu erset­zen. Die seinerzeit geltende Gebührensatzung basierte auf der Gebührenordnung für Architekten (GOA), die zwischenzeitlich durch die Honorarordnung für Architekten- und Ingenierlei­stungen (HOAI) ersetzt wurde. Inhaltlich ändert sich gegen­über dem bisherigen Verahren kaum etwas. Die von der Ver­bandsgemeindeverwaltung in Rechnung gestellten Aufwen­dungsersätze werden lediglich geringfügig erhöht, weil seit 1973 keine Änderung der Entgelte mehr vorgenommen wurde,