Montabaur
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aus Anlaß der Einweihung des Sportplatzes an der Waidschi
PROGRAMM:
10.30 Uhr Einweihungsfeier 12.00 Uhr Gymnastik für alle
12.10 Uhr Staffelläufe von Schülern der Waldschule
12.45 Uhr Tanzvorführung von Schülern der Waldschule
13.00 Uhr Schulmeisterschaften der Waldschule im Weitsprung und 100 m-Lauf
14.15 Uhr Fußballspiel: JSG Horressen — TiS Montabaur (E-Jugend)
15.00 Uhr Vorführung verschiedener Sportarten durch den TSV Eigendorf
15.30 Uhr Fußballspiel: JSG Horressen — TiS Montabaur (C-Jugend)
16.30 Uhr Fußballspiel: TSV Eigendorf — SV Sessenhausen (Alte Herren)
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.
Die DLRG Montabaur informiert mit einer Ausstellung am neuen Sportplatz über ihre Ar!*
ÖffenU. ßekannt/nachungen
Schutz gegen Rückstau des Abwassers aus der Kanalisation
Aus gegebener Veranlassung wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, daß sich die Anschlußnehmer gern. § 3 Abs. 9 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssatzung - vom 30.6.1976 selbst gegen Rückstauzu sichern haben. Aus Schäden die durch Rückstau entstehen, können keine Ersatzansprüche gegen die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeindewerke - geltend gemacht werden. Die Erfahrung zeigt immer wieder, daß u.a. auch Kellerwohnungen eingerichtet werden, ohne die DIN 1986 (Hebeanlage) zu beachten.
Hiernach dürfen keineTbiletten direkt an den Kanal angeschlossen werden, deren Wasserspiegel im Geruchsverschluß (Syphon) unter der Rückstauebene (Bordsteinoberkante) liegt.
Für diese tieferliegenden Tbiletten sind nach DIN 1986 Fäkalienhebeanlagen vorgeschrieben, deren Abflußleitungen über die Rückstauebene geführt werden, Überflutungen sind somit ausgeschlossen.
Rückstauverschlüsse bieten hier keine Gewähr für eine sichere Funktion.
Die Verbandsgemeindewerke stehen gerne zur weiteren Beratung zur Verfügung.
5430 Montabaur, 11.9.1987 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter
Vk Verwaltung informiert
Vor Änderung der Satzungen der VBL und ZVK am i„ 1986 wurden bei Versorgungsrentenberechnungen solcheij rungsbedingten Arbeitsunterbrechungen von nem ganzen Kalendermonat nicht berücksichtigt. Dies]] vielfach zur Folge, daß das gesamtversorgungsfähigeE durch zu viele Umlagemonate - z.B. auch durch solchem^ nem einzigen entlohnten Thg - geteilt wurde und damit d natliche Gesamtversorgungsanspruch geringer ausfiel,al nach neuem Satzungsrecht der Fall ist.
Eine Neuberechnung der Versorgungsrente durch dieVBL| ZVK geschieht nur auf Antrag des betroffenen Rentner die sich evtl, hieraus ergebenden höheren Leistungen« erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Bai liegen der eingangs dargelegten Voraussetzungen kanni eine solche Antragstellung notwendige Nachweis der Unfcj chungszeiten unter Vorlage des Versorgungsrentenbest bei dem zuständigen Forstamt, das auch bei der Antrags^ behilflich ist, angefordert werden.
Freibadesaison 1987 beendet
Am Samstag, 12. September 1987, endet dieFreibadesaiij Hallen- und Freibad Montabaur, und die WmteraaisonlS* beginnt am Sonntag, 13. September 1987. Badezeitenplan für die Schwimmhalle, gültig ab 13,Ö9!J| Montag:
vormittags geschlossen (Reinigung)
13.30 - 18.30 Uhr Familienbad, ab 28.9., nur Schwii
18.30 - 20.00 Uhr Bundeswehr 20.00 - 21.00 Uhr Vereinsbad (BehindertensportgruppeM baur)
Dienstag:
7.00 - 9.00 Uhr Bundeswehr 9.00 -14.30 Uhr nur Schulbadebetrieb 15.00 - 21.00 Uhr Familienbad Mittwoch: - Warm bade tag - 7.00 - 9.00 Uhr Bundeswehr 9.00 -14.00 Uhr Familienbad, teilweise mit Schulen 14.00 -19.30 Uhr Familienbad
19.30 - 21.00 Uhr Frauenbad Donnerstag: - Warmbadetag •
7.00 - 9.00 Uhr Bundeswehr 9.00 -14.00 Uhr Familienbad + Schulen 14.00 - 21.00 Uhr Familienbad
- Fortsetzung auf S
VBL-/ZVK-Versorgungsrentenbescheide der Waldarbeiter, die vor dem 01. Januar 1985 Rentner geworden sind,
sollten von den Betroffenen überprüft werden, und zwar dann, wenn in den letzten 3 Kalenderjahren vor Beginn des Versicherungsfalles (Rentenbescheid) das Arbeitsverhältnis insgesamt an mindestens 20 Kalendertagen aus witterungsbedingten Gründen unterbrochen war (sogen, winterliche Arbeitsunterbrechung nach § 62 MTW, früher § 60 TVW 71).
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck « 1 Verlag u. Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr*Grenzhausen. Postfach 1451. Tfclefon 0 26 24 / 10 6-0. Tfclex 869502 mgirm lieh für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatl. DM 2.30 WjJ Stellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versand BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen ,
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