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Montabaur

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ÖffenU Bekanntmachungen

Der Landrat des Westerwaldkreises

als Wahlleiter f Ur den Wahlgang I der Landwirtschaftskammer­wahl 1987

Gemäß § 11 Abs. 4 der Landwirtschaftskammerwahlordnung vom 18.9.1970 (GVB1. S. 380) gebe ich bekannt, daß für den Wahlgang I der Landwirtschaftskammerwahl am 27. Septem­ber 1987 nur ein Wahlvorschlag für den Wahlkreis Westerwald unter dem KennwortMunsch mit folgenden Bewerbern

Bewerber Munsch, Willi geb. 25.10.1927 Landwirt Hof Neuroth 5431 Bilkheim Schneider, Günther geb. 14.12.1934 Landwirt Hof Rheinblick 5411 Simmern

Stellvertreter Klein, Lothar geb. 12.4.1924 Landwirt Seifenstraße 8 6431 Moschheim Weyel, Hans-Dieter geb. 06.06.1947 Landwirt Waldhof

5439 Stockhausen-Illfurth

hier eingereicht wurde.

Der Wahlausschuß für den Wahlgang I hat in seiner Sitzung am heutigen läge die Gesetzmäßigkeit dieses Wahlvorschlages festgestellt und die Zulassung beschlossen. Die Bekanntma­chung des Wahlvorschlages erfolgt in der für die Verbandsge­meinden und Ortsgemeinden geltenden Bekanntmachungs­form.

Gleichzeitig gebe ich bekannt, daß, nachdem nur ein Wahlvor­schlag eingereicht und zugelassen wurde, gemäß § 12 der oben genannten Wahlordnung die Wahlhandlung für den Wahlgang I am 27. September 1987 entfällt.

Die im Wahlvorschlag auf geführten Bewerber gelten gemäß § 7 Abs. 5 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 (GVB1. S. 309) in der Fassung vom 31.10.1974 als gewählt.

In Vertretung

gez. Schuth (1. Kreisdeputierter)

(Siegel)

Vic Verwaltung informiert

Öffentlicher Aufruf für Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1907

Ab 1. Oktober 1987 Leistungen für Kindererziehung Nach dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz (KLG) vom

12.7.1987 erhalten Mütter, die 1906 und früher geboren sind, ab

1.10.1987 für jedes lebend geborene Kind eine Kindererzie­hungsleistungin Höhe von derzeit monatlich 27,20 DM. Die Lei­stungist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und wirdnur auf Antrag gezahlt.

Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mitteilt ist den Müttern, die eine Rente aus der gesetzli­chen Rentenversicherung beziehen, der Antragsvordruck von ihrer Rentenrechnungsstellezugesandt worden, während die an­deren Mütter den für sie maßgebenden Antragsvordruck bei ei­ner der folgenden Stellen erhalten:

- Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen, Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltungen

- Auskunfts- und Beratungsstellen der LVA Rheinland- Pfalz

- Versichertenälteste der LVA

Diese Stellen helfen beim Ausfüllen und halten auch Merkblät­ter bereit, aus denen-die Einzelheiten zu ersehen sind. DamitdieZahlungnochrechtzeitigam 1.10.1987 auf genommen werden kann, sollten die Mütter ihren Antrag bald stellen. Dem Antrag sind Personenstandsurkunden der Kinder beizufügen. Beim Fehlen von Personenstandsurkunden hilft das Standes­amt am Wohnsitz der Mutter weiter.

Die Ersatzurkunden werden kostenfrei ausgestellt Die LVA weist darau f Ln, daß Mütter der Geburtsjahr J bis 1920 erst von späteren Zeitpunkten an leistun«)» werden (J ahrgänge 1907 bis 1911 ab 1.10.1988; Jahr bis 1916 ab 1.10.1989; Jahrgänge 1917 bis 1920 abii Sie werden jeweils zu späteren Zeitpunkten aufgef 0K i Anträge zu stellen. Die LVA bittet daher, von vorzeitig gen abzusehen.

Beratung:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabuar, Sachbt Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, II. Stock, Zimmer 2n 02602/126166, möglichst nach vorheriger 'Rrmmverew Darüber hinaus bietet die Bundesversicherungsanstajl gestellte, Berlin sowie die Landes versichere J Rheinland-Pfalz, Speyer, einen weitergehenden Berat«! vice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlung Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ik spräche unmittelbar Informationen abgerufen werden] Ein Abruf Ist jedochnur dann möglich, wenn Ihr Versieh Verlaufkontogeklärt ist.

Sollten Sie bisher noch keinen VersicherungsverlaufvJ Rentenversicherungsträger erhalten haben, so ist davon] gehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt® Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte beit bandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt -. Dera ge Sachbearbeiter ist Ihnen bei der Antragstellern Schaffung fehlender Nachweise behilflich. Versicherte, die das 66. Lebensjahr vollendet habenu Versicherungskonto geklärt ist, erhalten bei Ihrer Vorsm ne Rentenberechnung.

Sollten Sie selbst nicht vorsprechen können, könnend künfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt wen) Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedochdie! einer Vollmacht unbedingt erforderlich.

Das gilt auch für Ehegatten.

Sprechtage:

1) Bundesversicherungsanstalt für Angestellte An jedem 1. Montag im Monat, von 8.30 - 12.00 Uhn| 13.30 - 15.00 Uhr

2) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

In der Regel an jedem 1. Dienstag im Mon at, von 8.00-1 und von 13.30 -15.00 Uhr.

3) Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Versiclj amt

Montags - freitags von 8.00 -1 2.30 Uhr, dienstagszusatil 16.00-18.00 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitte« min vereinbaren. (Tfelefon: Verbandsgemeindeverwaltui tabaur, 02602/126156).

Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, II. Stock,!! 21, durchgeführt.

Verkauf eines PKW aus Pfadmasst|

Die Verbandsgemeindekasse Montabaur als Vollstn hörde verkauft freihändig einen

PKW-Kombl, Passat CL 1600, 76 PS, Baujahr 1982, km 136.000, Farbe rotmetallic, TÜV 9/88, amtlicher Schätzpreis: 3.600,-- DM

Der PKW kann während der Dienststunden am 1 6.9.1987, von 9.00 bis 18.00 Uhr in der Waschhalledj wehrgerätehauses, Montabaur, Eichwiese, besichtigt^ Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde

Die Burgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber Verlag u. Druck l.inus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhauscn, B"! Postfach 1461.IHefon 0 20 24 ' 10 0-0. Tblex 869602 mgirm- lieh für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatl. DM 2'^jJ Stellung. Int Kmzi'lveraand durrh den Verlag DM 0.H0 + Ver DviDeDU'/L-iTi im,. Wochenblatt mit öffentlichen j

BURGKR/hn UM. Bekanntmachungen der Kommunalver^j Für Anzeigenverüffentlichungen u. Freindbeilagengeltenuns^s Geschäftsbedingungen und unserez.Zt. gültige Anzeigenpreise 9 belieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höhererU r hen, StÖrungdee Arbeitefriedens, bestehen keine Ansp rüche##^ -