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Nr. 35/87

ntabaur

Bürgermeister Weyand bezeichnete diesen Vorschlag als '-iedigend.

lu aister Dr. Possel-Dölken und I. Beigeordneter Reusch fg hen sich dafür aus, die Jagdhausstraße umgehend auszu- a Es müsse schnellstens eine Einigung zwischen den Be- 'pten (Krei 3 , Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde) herbei- "bt werden, damit der für die Anlieger zur Zeit bestehende hwerliche Zustand beseitigt werde Die Verbandsgemeinde ip den letzten Jahren die Ortsgemeinde in ihrem Anhegen erstützt. Wenn sich auch der Ortsgemeinderat Oberelbert (der Haltung des Kreises, die K 169 in Oberelbert nicht aus- auen, nicht einverstanden erklärte, bestand doch Einvemeh- n daß die Jagdhausstraße baldmöglichst von der Ortsge- inde Oberelbert ausgebaut werden sollte. Ortsbürgermeister ^d sicherte zu, die Ortsgemeinde werde nach einer Eini- [gmitdemKreisdie Jagdhausstraßenoch im Jahre 1987 aus- len.

[tragsvergabe Wegebauarbeiten

ätzlich in die Tagesordnung auf genommen wurde "Vergabe Wegebauarbeiten (Erneuerung der Asphaltdecke von Ende senstraße bis Tfeichanlage B ach und Weg zum Forellenhof im Bich des Waldstückes bis Einfahrt Forellenhof). Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die a a. Arbeiten an preiswertesten Anbieter zu vergeben. Das Auftragsvolu- beträgt 46 400,- DM.

Oberelbert

Bericht über die Sitzung des sgemeinderates Oberelbert vom 12.08.1987

Ligsteilung der Jagdhausstraße

[Konsequenz der Entscheidungen in der Ratsitzung vom |7.87(vergl. oben), beschloß der Ortsgemeinderat Oberelbert kjts in der Sitzung am 12.08.87, den Auftrag für die Fertig- [ungder Jagdhausstraße an ein Straßenbauuntemehmen zu

[eben.

/üiftragssumme beläuft sich auf rd. 30 000,- DM. Es besteht Absicht, die Fertigstellung der Jagdhausstraße als Bau- Bnahme der Ortsgemeinde Oberelbert noch in diesem Jahr |nde zu bringen. D aher wurde der Auftrag unmittelbar nach Entscheidung des Kreises, die K 169 nicht auszubauen, Jh die Ortsgemeinde Oberelbert getroffen, ausbau der Hauptstraße

jer diesem Punkt gab der 1. Beig. der Verbandsgemeinde [tabaur, Heinz Reusch, dem Ortsgemeinderat Oberelbert ei- jausführüchen Bericht über den Restausbau und den Kanal- in der Hauptstraße. Er erklärte, mit den Kanalisationsar- en werde noch 1987 begonnen. Der Ortsgemeinderat stimm­et großer Mehrheit der vor hegenden Planung grundsätzlich einzelne Änderungswünsche aus den Reihen des Rates jiten berücksichtigt werden, ennutzungsplan zugestimmt

jl. Beig. der Verbandsgemeinde, Reusch, erläuterte dem Igemeinderat, daß für den restlichen Ausbau der Hauptstra- jf 170) eine Landeszuweisung aus Mitteln des Gemeinde- ehrsfinanzierungsgesetz beantragt werden soll. Vorausset- gist dafür jedoch, daß die Maßnahme in einem Straßennut- |j s plan vorgesehen ist.

jch diese Vorschrift soll sichergestellt werden, daß das Vörha- i ein Gesamtkonzept einer Gemeinde hineinpaßt und nicht iie verkehrlichen Belange, sondern auch die städtebauliche ricklung der Gemeinde fördert. Um die Voraussetzungen line Zuschußgewährung zu schaffen, beschloß der Ortsge- Iderat einstimmig, dem ihm vorgelegten Straßennut- pplan zuzustimmen.

lerung des Bebauungsplanes Festerling Mitglieder des Ortsgemeinderates Oberelbert stimmten liitig einer Änderung des Bebauungsplanes "Festerling r® e * ne Erweiterung der überbaubaren Fläche entlang der ^ Nr 38 und 64 zwischen der Jagdhausstraße und der Ue " um Wiesengrund vorsieht. Die Änderung besteht i, daß die bisherige Abstandsfläche von 5 m auf 3 m redu- Iwud. Damit wird eine bessere Ausnutzbarkeit der Grund-

Je gewährleistet.

gtaeitig beschloß der Ortsgemeinderat, auf die vorgezogene jerbeteiligungzu verzichten, weil sich die Planänderung auf angebiet nur unwesentlich auswirkt. Der Bebauungs- Entwurf in Kürze offengelegt. Auf die Zeit und den Ort

yenlage wird in diesem Wochenblatt hingewiesen.

arung zwischen Verbandsgemeinde Montabaur und r e ? de Oberelbert Uber die Zahlung eines Aufwen- P«satzes für die Inanspruchnahme des Bauamtes der

Verbandsgemeindeverwaltung für technische Sonderleistun­gen zugestimmt.

In der Vergangenheit hat die Verbandsgemeinde Montabaur von den Ortsgemeinden ihres Zuständigkeitsbereichs aufgrund einer im Jahr 1973 verabschiedeten Gebührensatzungen Ver­waltungsgebühren erhoben, wenn das Bauamt der Verbandsge­meindeverwaltung zugunsten einer Ortsgemeinde technische Sonderleistungen erbracht hat (z. B. Planung und Bauleitung beim Plan von Gemeindestraßen). Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes wurde es notwendig, die Satzung durch einen verwaltungsrecht­lichen Vertragzu ersetzen. Die seinerzeit geltende Gebührensat­zungbasierte auf der Gebührenordnung für Architekten (GOA), die zwischenzeitlich durch die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ersetzt worden ist.

Inhaltlich ändert sich gegenüber dem bisherigen Zustand kaum etwas. Die von der Verbandsgemeindeverwaltung in Rechnung gestellten Aufwendungsersätze wurden lediglich geringfügig erhöht, weil seit 1973 keine Änderung der Entgelte mehr vorge­nommen worden ist, obwohl die Personalkosten seitdem durch allgemeine Tariferhöhungen mehrfach gestiegen sind. Der Orts­gemeinderat Oberelbert stimmte dieser Vereinbarung durch ein­stimmigen Beschluß zu.

Sozialamt und Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ab 4. September 1987 in neuen Räumen

Am Freitag, 04.09.1987, bezieht die Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur die angemieteten Räume im 1. und 2. Oberge­schoß des benachteiligten Hauses Heiser. Die Büros in diesem Gebäude sind über einen Durchgang vom Rathausaltbau her zu erreichen. Der Durchgang befindet sich im 1. Stock des alten Rathauses.

Die neuen Räume mußten angemietet werden, weil zum einen für neue Aufgaben, die bisher von anderen Behörden wahr ge­nommen worden sind, zusätzliches Personal eingestellt werden mußte bzw. künftig noch einzustellen ist, zum anderen aber auch, weil die räumliche Unterbringung des Sozialamtes und der Rentenberatung mit Blick auf eine bürgerfreundliche und zügige Abwicklung des Publikumsverkehrs schlecht war.

Die Rentenberatungsstelle zieht vom 2. Stock des Altbaues in den 2. Stock (bisherige Büros des Sozialamtes). Das Sozialamt befindet sich auf gleicher Ebene (1. Stock des alten Rathauses) im Haus Heisser. In dem darunterliegenden Geschoß dieses Hauses wird die Ortspolizeibehörde untergebracht. Weitere Ver­schiebungen innerhalb des neuen Rathauses werden durch Hin­weisschilder deutlich gemacht.

Ferner wird in diesem Wochenblatt in Kürze eine aktualisierte Übersicht über einzelne publikumsintensive Aufgabengebiete der Verbandsgemeindeverwaltung in alphabetischer Reihenfol­ge abgedruckt. Besuchern des Rathauses empfehlen wir, sich an den Wegweisern zu orientieren, oder an der Tblefonzentrale, die sich im Durchgang zwischen dem neuen und dem alten Rathaus befindet, zu fragen.

Sozialamt am 4. September 1987 geschlossen Wegen des Umzuges am 04.09.87 bleibt das Sozialamt der Ver­bandsgemeindeverwaltung geschlossen. Es wird lediglich im Sitzungssaal des alten Rathauses ein Notdienst für eilige Fälle eingerichtet. Es wird gebeten, in weniger eilbedürfigen Fällen von einem Besuch des Sozialamtes am 04.09.87 abzusehen.

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Elbert

SG Elbert

Diese Woche bestreitet unsere 1. Mannschaft zwei Spiele. Am Donnerstag, dem 27.08.87,18.30 Uhr, kommt es in Niederelbert zum Freundschaftsspiel gegen Dernbach. Am Samstag, dem 29.08.87, trifft die 1. Mannschaft in der 1. Kreispokalrunde, um 14.00 Uhr in Hilgert, auf Hilgert II.

Niederelbert

Freiwillige Feuerwehr Niederelbert Wie bereits bekannt besucht die Freiwillige Feuerwehr am Samstag, dem 29.08.87, das Feuerwehrfest in Mörlen. Alle Akti­ven in Uniform treffen sich am Samstag um 18.15 Uhr am