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Montabaur

Seite 6

Nr. 34/87

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld«

der Stadt Montabaur im Bereich der Grundstücke Mondring 20 und 22 (Flurstücke Nr. 172/2 und 172/3)

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauBG).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 16.7.1987 beschlossen, den Bebauungsplan »Himmelfeld« im Bereich der Grundstücke Mondring 20 und 22 (Flurstücke Nr. 172/2 und 172/3) wie folgt zu ändern:

Für die Flurstücke 172/2 und 172/3 erfolgt eine Grundstücksteilung. Hierfür werden

a) zur verkehrsmäßigen Erschließung eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen,

b) überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen.

Der Änderungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 17. August 1987 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »In den Fichten« - »Auf der TYift« in der Stadt Montabaur im Stadtteil Eigendorf.

Offenlage der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 16.7.1987 beschlossen, den Bebauungsplan «In den Fichten - Auf der Tüft, zu ändern (vgl. vorstehende öffentliche Bek ann tmachung).

Gleichzeitig hat der Stadtrat den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) zu verzichten,

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