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Montabaur
Seite 6
Nr. 34/87
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld«
der Stadt Montabaur im Bereich der Grundstücke Mondring 20 und 22 (Flurstücke Nr. 172/2 und 172/3)
Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauBG).
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 16.7.1987 beschlossen, den Bebauungsplan »Himmelfeld« im Bereich der Grundstücke Mondring 20 und 22 (Flurstücke Nr. 172/2 und 172/3) wie folgt zu ändern:
Für die Flurstücke 172/2 und 172/3 erfolgt eine Grundstücksteilung. Hierfür werden
a) zur verkehrsmäßigen Erschließung eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen,
b) überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen.
Der Änderungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 17. August 1987 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »In den Fichten« - »Auf der TYift« in der Stadt Montabaur im Stadtteil Eigendorf.
Offenlage der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 16.7.1987 beschlossen, den Bebauungsplan «In den Fichten - Auf der Tüft, zu ändern (vgl. vorstehende öffentliche Bek ann tmachung).
Gleichzeitig hat der Stadtrat den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) zu verzichten,
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