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I Schutzengeseilschaft St.Sebastianus Montabaur Lf die Gewinner. Außerdem schießen alle Teilnehmer anläßlich 3 10. Pokalschießens um den Sonderpreis des Verbandsbür- .gsrineisters.
Anmeldeunterlagen mit der Ausschreibung können Sie telefonisch unter den Rufnummern 02602/3456 oder 4458 anfordern.
AHRBACHGEMEINDEN
was - a wo
Heiligenroth
Ferienspiele in Heiligenroth An alle 6-12jährigen Kinder aus Heiligenroth!
Auch 1987 findet wieder eine Ferienspielaktion für Euch, liebe Kinder, statt. In diesem Jahr an einem Thg, da wir nicht genü- gend Helfer haben, um die Ferienspiele wie in vergangenen Jah- ®n an drei Hagen durchzuführen.
Kommt alle am Samstag, dem 15.8.1987. Thema der Ferienspie- fe Märchen. Anmeldeschluß: Sonntag, 9.8.1987 bei Bernd Mül- er . Bergstr. 12, 5431 Heiligenroth-Tfel, 18147.
Männergesangverein »Hoffnung»
Nach der sogenannten »Sommer-«Pause ist die erste Chorprobe am Donnerstag, 20. August, 19.00 Uhr im Vereinslokal Theo Neuroth.
Ruppach-Goldhausen
Tüm- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Das Wochenende steht ganz im Schatten von König Fußball. Bereits am Freitag, 14.8.87 treffen beide Seniorenmannschaften auf starke Gegner. Um 18.00 Uhr spielt ThS Ahrbach II gegen SV Haiderbach II.
Um 20.00 Uhr Spiel der I. Mannschaft gegen die I. Mannschaft des ThS Nister.
Boden
Kirmes in Boden
■Vom 15. -17.8.1987 feiert unsere Gemeinde das Kirchweihfest. Ausrichter der Kirmesveranstaltungen in der Ahrbachhalle ist Idie Gastwirtschaft Stamm, die sich neben dem Schaustellerun- Iteraehmen Harry Metz auf einen Besuch freut. Die Kirmestage lierden bereits am Freitagabend um 20.00 Uhr mit einem iFreundschaftskampf im Ringen und anschließendem Thnz ein- Igeleitet.
Ijjmdas Ortsbild an den Kirmestagen besser darzustellen, sollte I sowohl die Straßenreinigung als auch die Pflege bebauter und lunbebauter Grundstücke nicht vergessen werden. lEulberg, Ortsbürgermeister
Heiligenroth
Urlaub des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Zerfas befindet sich vom 15. bis 30.8.1987 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeordnete Erich Herbst, Breslauer Straße 27.
ln dringenden Fällen wird gebeten, immittelbar mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Verbindung aufzuneh- men.
Zerfas, Ortsbürgermeister
Überwachung der Feuerungsanlagen
Gemäß der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 28.9.1984 (BGBl.) sind Eigentümer und Betreiber von Gasfeuerungsanlagen verpflichtet, durch eine Messung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters feststellen zu lassen, ob die Abgase den nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zulässigen Werten entsprechen.
Der zuständige Bezirksschomsteinfegermeister Groß teilt mit, 1 in der nächsten Zeit in unserer Gemeinde mit den Messungen begonnen wird. Da die Messungen und evtl. Nachmessung gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorder zu reinigen und ggf. für eine einwandfreie Brandeinstellung zu sorgen.
Zerfas, Ortsbürgermeister
Verloren - gefunden
Im Gemeindebereich wurden ein Herren- und ein Damenfahrrad gefunden.
Im Gemeindezentrum wurde am Tag der offenen Tür ein Da- menknirps stehen gelassen.
Die Gegenstände können während der Sprechstunden abgeholt werden.
Zerfas, Ortsbürgermeister
AUGST
Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan/-änderung/-erweiterung »Helfensteinstraße - Bodenweg« der Ortsgemeinde Eitelbom Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Die vom Ortsgemeinderat Eitelborn am 13.5.1987 gemäß §§ 2, 10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungs- plan/-änderung/-erweiterung »Helfensteinstraße - Bodenweg« wurde durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 24.7.1987 (Az. 6A/60, 610-13) genehmigt.
Auszug aus der Genehmigungsverfügung:
»Zur Änderung und Erweiterung des vorgenanten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in Ver- bindungmit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Zuständigkeitsverord- nung zum Bundesbaugesetz die Genehmigung erteilt. Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festsetzungen in den Bebauungsplan gemäß § 86 Abs. 5 und 6 der Landesbauordnung genehmigt.
Bestandteil der Genehmigungsind die beigefügten, mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Unterlagen.
Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungs- plan/änderung-/erweiterung mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Bebauungsplan/ÄnderungsVErweiterungsunterlagen können bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 GemO hingewiesen:
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chungdes Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Abs.6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
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