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Nr. 33/87

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I Schutzengeseilschaft St.Sebastianus Montabaur Lf die Gewinner. Außerdem schießen alle Teilnehmer anläßlich 3 10. Pokalschießens um den Sonderpreis des Verbandsbür- .gsrineisters.

Anmeldeunterlagen mit der Ausschreibung können Sie telefo­nisch unter den Rufnummern 02602/3456 oder 4458 anfordern.

AHRBACHGEMEINDEN

was - a wo

Heiligenroth

Ferienspiele in Heiligenroth An alle 6-12jährigen Kinder aus Heiligenroth!

Auch 1987 findet wieder eine Ferienspielaktion für Euch, liebe Kinder, statt. In diesem Jahr an einem Thg, da wir nicht genü- gend Helfer haben, um die Ferienspiele wie in vergangenen Jah- ®n an drei Hagen durchzuführen.

Kommt alle am Samstag, dem 15.8.1987. Thema der Ferienspie- fe Märchen. Anmeldeschluß: Sonntag, 9.8.1987 bei Bernd Mül- er . Bergstr. 12, 5431 Heiligenroth-Tfel, 18147.

Männergesangverein »Hoffnung»

Nach der sogenannten »Sommer-«Pause ist die erste Chorprobe am Donnerstag, 20. August, 19.00 Uhr im Vereinslokal Theo Neuroth.

Ruppach-Goldhausen

Tüm- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Das Wochenende steht ganz im Schatten von König Fußball. Bereits am Freitag, 14.8.87 treffen beide Seniorenmannschaften auf starke Gegner. Um 18.00 Uhr spielt ThS Ahrbach II gegen SV Haiderbach II.

Um 20.00 Uhr Spiel der I. Mannschaft gegen die I. Mannschaft des ThS Nister.

Boden

Kirmes in Boden

Vom 15. -17.8.1987 feiert unsere Gemeinde das Kirchweihfest. Ausrichter der Kirmesveranstaltungen in der Ahrbachhalle ist Idie Gastwirtschaft Stamm, die sich neben dem Schaustellerun- Iteraehmen Harry Metz auf einen Besuch freut. Die Kirmestage lierden bereits am Freitagabend um 20.00 Uhr mit einem iFreundschaftskampf im Ringen und anschließendem Thnz ein- Igeleitet.

Ijjmdas Ortsbild an den Kirmestagen besser darzustellen, sollte I sowohl die Straßenreinigung als auch die Pflege bebauter und lunbebauter Grundstücke nicht vergessen werden. lEulberg, Ortsbürgermeister

Heiligenroth

Urlaub des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Zerfas befindet sich vom 15. bis 30.8.1987 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeordnete Erich Herbst, Breslauer Straße 27.

ln dringenden Fällen wird gebeten, immittelbar mit der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur Verbindung aufzuneh- men.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Überwachung der Feuerungsanlagen

Gemäß der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes­immissionsschutzgesetzes vom 28.9.1984 (BGBl.) sind Eigen­tümer und Betreiber von Gasfeuerungsanlagen verpflichtet, durch eine Messung des zuständigen Bezirksschornsteinfeger­meisters feststellen zu lassen, ob die Abgase den nach dem Bun­desimmissionsschutzgesetz zulässigen Werten entsprechen.

Der zuständige Bezirksschomsteinfegermeister Groß teilt mit, 1 in der nächsten Zeit in unserer Gemeinde mit den Messun­gen begonnen wird. Da die Messungen und evtl. Nachmessung gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vor­der zu reinigen und ggf. für eine einwandfreie Brandeinstellung zu sorgen.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Verloren - gefunden

Im Gemeindebereich wurden ein Herren- und ein Damenfahrrad gefunden.

Im Gemeindezentrum wurde am Tag der offenen Tür ein Da- menknirps stehen gelassen.

Die Gegenstände können während der Sprechstunden abgeholt werden.

Zerfas, Ortsbürgermeister

AUGST

Eitelborn

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan/-änderung/-erweiterung »Helfensteinstraße - Bodenweg« der Ortsgemeinde Eitelbom Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Die vom Ortsgemeinderat Eitelborn am 13.5.1987 gemäß §§ 2, 10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungs- plan/-änderung/-erweiterung »Helfensteinstraße - Bodenweg« wurde durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 24.7.1987 (Az. 6A/60, 610-13) genehmigt.

Auszug aus der Genehmigungsverfügung:

»Zur Änderung und Erweiterung des vorgenanten Bebauungs­planes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in Ver- bindungmit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Zuständigkeitsverord- nung zum Bundesbaugesetz die Genehmigung erteilt. Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festset­zungen in den Bebauungsplan gemäß § 86 Abs. 5 und 6 der Lan­desbauordnung genehmigt.

Bestandteil der Genehmigungsind die beigefügten, mit dem Ge­nehmigungsvermerk versehenen Unterlagen.

Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungs- plan/änderung-/erweiterung mit dieser öffentlichen Bekannt­machung rechtsverbindlich wird.

Die Bebauungsplan/ÄnderungsVErweiterungsunterlagen kön­nen bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, während der Dienst­stunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 GemO hingewiesen:

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Ver­mögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent­schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen be­antragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften die­ses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chungdes Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

§ 24 Abs.6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und