Montabaur
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In der Zeit vom 14.-16.8.87 feiert der Schützenverein »Punkt 12 e.V.« Kleinholbach sein 26-jähriges Jubiläum. Bei dieser Gelegenh ft wird die neue Vereinsfahne geweiht. Ein umfangreiches Programm ist vorbereitet.
Beginn:
Freitag, 14. August 1987
20.00 Uhr Feierlicher Festkommers mit Fahnenweihe unter Mitwirkung der Ortsvereine Großer Zapfenstreich unter Mitwirkung des Musikvereins Heiligenroth,
des Spielmannszugs der Freiw. Feuerwehr Brandscheid und des Schützenvereins »Punkt 12« e.V. Kleinholbach anschließend Tänz
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Top Show Abend Samstag, 15. August 1987
20.00 Uhr Große Schützenkönigs-Proklamation im Jubiläumsjahr unter Mitwirkung des Original Wildschützduos Axams/Tirol anschließend
Original Tiroler Heimatabend mit der TVachtengruppe Götzens/Tirol und dem Wildschütz-Duo im Anschluß spielt das Original Wildschütz-Duo zum Tänz auf.
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Sonntag, 16. August 1987
9.30 Uhr Tbtenehrung am Ehrenmal 10.00 Uhr Feierlicher Festgottesdienst im Festzelt mit Herrn Pfarrer Theo Schönberger
unter Mitwirkung der Chorgemeinschaft St. Jakobus Girod und »Cacilia Dreikirchen« anschließend: Frühschoppen mit dem Wildschütz-Duo aus Axams/Tirol 13.30 Uhr Festzug-Aufstellung mit Schützenparade Klingelwiese Girod 14.00 Uhr Festzug-Abmarsch durch Girod-Kleinholbach zum Festzelt anschließend Tanz zum Festausklang
Der Veranstalter wünscht allen Besuchern recht viel Vergnügen.
Während der Festtage ist auch an die kleinen Einheimischen und G äste gedacht. Das Schausteilerunternehmen Stein -bekannt der Kirmes- konnte verpflichtet werden.
Die Einwohner unserer Gemeinde werden gebeten, die Häuser mit Fahnen zu schmücken!
ÖffenU. Bekanntmachungen
öffentliche Bekanntmachung für alle Industrie- und Gewerbebetriebe
Mit Wirkung vom 01. April 1987 ist die Landesverordnungüber die Genehmigungspflicht für das Einleiten wassergefährdender Stoffe in eine Abwasseranlage und ihre Überwachung in Kraft getreten.
Nach § 1 dieser Verordnung dürfen nachfolgend aufgeführte wassergefährdende Stoffe und Stoff gruppen nur mit Genehmi- gungnach M aßgabe des § 55 Satz 1 bis 3 LWG in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden. Die Genehmigungspflicht entfällt, wenn im Abwasser an seiner Anfallstelle bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden.
Stoff od. Untersuchungsmeth.Schwellenwert
Stoffgr.
f.d.Genehmig.
Pflicht
mg/1
g/h
Arsen
DIN 38405-D 18
gesamt
(Ausgabe September
1985) aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Stich
probe 0,05
1
Blei
DIN 38 406-E 6
gesamt
(Ausgabe Mai 1981) aus der nicht abgesetzten, homogeni
sierten Stichprobe 0,2
8
Cadmium
DIN 38 406-E 19 ’
gesamt
(Ausg.Jüli 1980) aus der nicht homogeni
sierten Stichprobe 0,02
0,4
Chrom
DIN 38406-E 10
gesamt
(Ausgabe Juni 1985) aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Stichprobe
0,2
8
Kupfer
Analog DIN
38406-E 19
gesamt
(Ausgabe Juli 1980) aus der nicht abgesetzten, homogeni
«
sierten Stichprobe
0,3
12
Nickel
Analog DIN
gesamt
38406-E 19
(Ausgabe Juli 1980) aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Stichprobe
0,2
6
Quecksilb.
DIN 38406-E 12-3
gesamt
(Ausgabe Juli 1980) aus der nicht abgesetzten, homogeni
sierten Stichprobe
0,006 0,1
Adsorbierbare
DIN 38409-H 14
organisch
gebundene
Halogene (AOX)
(Ausgabe März
1985
aus der nicht
abges.
Stichprobe
0,5
10
bei 1,1,1,-
Gaschromato
TVichlorethan
graphie
TVichlorethen
aus der nicht
Tfetrachlorethen
abgesetzten Stichprobe
0,2 2 >
4»
u.TVichlormethan
Wirksames
DEV G 4.1 b
Chlor
(7.Lieferung 1975) aus der nicht abge
setzten
Stichprobe
0,2
4
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