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Nr. 32/87

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Hatsniitglied Bode merkte hierzu an, daß ursprünglich eine Pflasterung befürwortet wurde. Neueste Erkenntnisse hin­sichtlich der zu erwartenden Lärmbelästigungen hätten jedoch | ju einem Umdenken geführt und man schlage vor, Pflasterun­gen nur noch im Bereich des Rathauses vorzusehen.

Im übrigen sollten durch optische Fahrbahnverengungen u.ä. entsprechende »Bremsen« geschaffen werden. Begrüßt wurde die Anlage der bereits geplanten Inseln. Zugleich erging die An­regung, weitere Inseln bzw. i/IWchter« in Absprache mit dem Straßenbauamt zu planen.

In ihren weiteren Ausführungen nahmen die Sprecher beider Fraktionen Stellung zu Detailpunkten der Planung, so z.B. zu ei­nem möglichen Verzicht auf den Einbau von Fahrbahnrandstei­nen, die Notwendigkeit zur Planerweiterung im Bereich »Unter dem Dorf«. die unterschiedlich festgelegte Geschoßflächenzahl,

| den möglichen Gefahrenpunkt am Anwesen Berg (wegen der als unzureichend angesehenen Bürgersteigbreite von 0,80 m) und anderes.

Zu diesen Aussagen nahm - bevor die formalen Entscheidungen ausgesprochen wurden - nochmals der Beauftragte Reusch Stel­lung.

Dabei wurde u.a. auf folgendes hingewiesen:

Zu dem möglichen Gefahrenpunkt am Anwesen Berg wurde dar­auf verwiesen, daß diese Frage bereits Gegenstand von Erörte­rungen mit dem Straßenbauamt war. Man habe fest gestellt, daß eine Verbreiterung der Fahrbahn zum Bachüberhang hin aus statischen Gründen nicht möglich sei. Das Straßenbauamt ha­be vorgeschlagen, den Fußweg durch die Grünanlage zu führen, um dadurch eine wirksame Sicherung des Fußweges zu errei­chen. Hinsichtlich der dadurch entstehenden Mehrkosten habe das Straßenbauamt die Bereitschaft zur Mitfinanzierung sig­nalisiert. TVotz alle dem - so der Beauftragte Reusch - wolle er in Verhandlungen nochmals andere sich anbietende Möglichkei­ten der Verbreiterung zur Sprache bringen.

Zur Erweiterung des Bebauungsplanes im Bereich »Wiesen Un­ter dem Dorf « erging der Hinweis, daß die Ableitung der Abwäs­ser nur über die neu geplante TVasse möglich sei. Diese Planung, die erst in diesem Frühjahr erstellt wurde, habe der Werksaus­schuß gebilligt. Die Planerweiterung im genannten Bereich sei erforderlich, um die öffentlich-rechtlichen Belange zu sichern.

Zu den Anregungen (Einbau durchgehender Rinnen anstatt von Hochbordanlagen und Einrichtung weiterer Inseln zur Hem­mung des Verkehrsflusses) erklärte der Beauftragte, er werde sich diesen Vorschlägen annehmen und überprüfen lassen, wie weit sich diese realisieren lassen.

Die geänderte Festsetzung der Geschoßflächenzahl erfolge im Interesse der Anlieger, da die Grundstücke alsdann im Bereich der sehr engen Bebauung baulich besser ausgenutzt werden könnten.

Wegen der zur geplanten Pflasterung angemeldeten Bedenken weurde festgestellt, daß eine höhere Lärmbelästigung nicht in Abrede gestellt werden könne. Ob diese Mehrbelastung hin- nehmbar sei oder nicht, sei eine Bewertungsfrage.

Nach seiner Auffassung - so der Beauftragte Reusch - könnte und sollte das bisherige Konzept weiter vertreten werden. Un­tersuchungen bestätigten, daß durch die vorgesehenen Maß­nahmen das Tfempo gedrosselt und die Verkehrssicherheit er­höht werde. Ein Verzicht auf die Pflasterung bedinge vermutlich den Wegfall der Voraussetzungen für eine Kostenübemahme zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen durch das Land, da die ermittelten Grenzwerte im Falle einer Pflasterung nur geringfügig überschritten würden.

Ergänzend zu den bereits aufgeführten Planänderungen be­schloß der Beauftragte nach Anhörung der nicht befangenen Ratsmitglieder die Zustimmung zu dem in der Sitzung vorgeleg­ten Bebauungsplanentwurf ein sc hl. der Ibxtfest Setzungen so­wie zu dem im Entwurf vorgelegten Grünordnungsplan. Zusätz­lich wurde noch die erneute Offenlage - diese beginnt am 10.8. be­schlossen.

Über weitere in der Sitzung des Rates am 21.7.1987 ergangene Entscheidungen wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblat­tes berichtet.

Welschneudorf Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 28 . 7.1987

Unter dem Vorsitz des I. Ortsbeigeordneten Werner Meuer tagte

der Ortsgemeinderat letztmalig vor den Sommerferien. Zu Be­ginn der Sitzung wurde Klaus Eberth als nachgerücktes Mit­glied (in Nachfolge für Lambert Stahlhofen) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit der Übernahme des Ratsmandates verbundenen Rechte und Pflichten verpflichtet. Anschließend traf der Rat folgende Entscheidungen:

Ausbau der Straße »Zum weißen Stein« in Auftrag gegeben Nach vorangegangener Ausschreibungen erteilte der Ortsge­meinderat der mindestbietenden Firma den Auftrag zum Aus­bau eines Tfeilstückes der Straße »Zum weißen Stein:. Die Stra­ßenbefestigungerfolgt in Bitumen. Die Bürgersteige werden ge­pflastert. Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im September dieses J ahres begonnen.

HaushaitsUberechreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis ge­nommen

Im Rahmen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1986 ermitttelte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Haushaltsüberschreitungen, die bislang noch nicht genehmigt bzw. zur Kenntnis gegeben wurden. Kenntnisnahme ist ausrei­chend für geringfügige, cLh. vom Umfang her unbedeutsame Mehrausgaben. Erhebliche Haushaltsüberschreitungen bedür­fen der Genehmigung des Rates. Unter diesem Gesichtspunkt legte die Verwaltungzwei Auflistungen vor. Zum einen eine 9 Po­sitionen umfassende Aufstellung mit erheblichen Ansatzüber­schreitungen (Gesamtbetrag: 210.360,20 DM) und zum anderen eine 10 Positionen umfassende Aufstellung mit unerheblichen Haushaltsüberschreitungen (Gesamtbetrag: 4.323,86 DM).

Der gewichtigste Anteil der erheblichen Ansatzüberschreitun­gen entfiel auf den Bau des Dorfgemeinschaftshauses (160.161,- DM), die sich begründeten in der vom Rat festgeleg­ten Ausbauart bzw. durch Ausgabeverlagerungen aus Vorjah­ren. Weitere Ansatzüberschreitungen wurden bedingt durch Unterhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen, zusätzlich zu zahlende Dienstbezüge für Arbeiter, Waldwegebaumaßnah­men, Unternehmereinsatz im Forstbetrieb und sonstige Bau­ausgaben. Der Rat erklärte, daß er diese Mehrausgaben insge­samt dem Grunde und der Höhe nach anerkenne. Zugleich mit der Genehmigung wurde dem unterbreiteten Deckungsvor­schlag zugestimmt, entsprechend dem der Haushaltsausgleich durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen und Erschließungs­beiträgen sowie Kosteneinsparungen im Vermögenshaushalt gewährleistet ist.

Die Auflistung der unerheblichen Ansatzüberschreitungen wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

1. Nachtragsplan zum Forstkulturplan 1987 beschlossen Die Forstverwaltung legte einen Nachtragsplan zum Forstkul­turplan 1987 vor, der die Mittelbereitstellung für Bestandspfle­gemaßnahmen im Gemeindewald vorsieht. Konkret werden 3.366,- DM für Kalkungen, die per Hubschrauber ausgebracht werden, zusätzlich bereitgestellt. Eine Finanzierung ist gewähr­leistet durch einen 70%igen Zuschuß des Landes sowie durch er­wartete Mehreinnahmen aus Holz verkaufen. Zu diesem Nach­tragsplan erklärte der Rat seine einstimmige Zustimmung.

Beschlußfassung Uber weitere Baumaßnahmen Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auf­trag, die Erneuerung des Wegedurchlasses im Bereich »An den Ihmstangen« zu veranlassen. Um einen Oberflächenwasser­stau bei starken Regenfällen im Bereich des Anwesens Theo Fetz/Reithalle für die Zukunft zu unterbinden, soll ein Wasser­einlauf in die Kanalisation gebaut werden. Des weiteren wurde vom Rat festgestellt, daß im gesamten Bereich der Schulstraße Ausbesserungs arbeiten erforderlich sind. Die Verwaltung er­hielt den Auftrag, zunächst ein Kostenangebot für diese Arbei­ten einzuholen.

Letztlich erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur noch den Auftrag, die Arbeiten zur Pflasterung des Kuckucks­weges auszuschreiben.

Ablagerung von Erdaushub und Abfällen in der Gemarkung Welschneudorf, Alter Steinbruch der Abt. 1 des Gemeindewaldes (Bereich Zimmerschied)

Es wude von der Kreisverwaltung als auch der Ortsgemeinde Welschneudorf festgestellt, daß auf dem vorgenannten Gelände Ablagerungen von Erdaushub und Abfällen vorgenommen wer­den.