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Hatsniitglied Bode merkte hierzu an, daß ursprünglich eine Pflasterung befürwortet wurde. Neueste Erkenntnisse hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelästigungen hätten jedoch | ju einem Umdenken geführt und man schlage vor, Pflasterungen nur noch im Bereich des Rathauses vorzusehen.
Im übrigen sollten durch optische Fahrbahnverengungen u.ä. entsprechende »Bremsen« geschaffen werden. Begrüßt wurde die Anlage der bereits geplanten Inseln. Zugleich erging die Anregung, weitere Inseln bzw. i/IWchter« in Absprache mit dem Straßenbauamt zu planen.
In ihren weiteren Ausführungen nahmen die Sprecher beider Fraktionen Stellung zu Detailpunkten der Planung, so z.B. zu einem möglichen Verzicht auf den Einbau von Fahrbahnrandsteinen, die Notwendigkeit zur Planerweiterung im Bereich »Unter dem Dorf«. die unterschiedlich festgelegte Geschoßflächenzahl,
| den möglichen Gefahrenpunkt am Anwesen Berg (wegen der als unzureichend angesehenen Bürgersteigbreite von 0,80 m) und anderes.
Zu diesen Aussagen nahm - bevor die formalen Entscheidungen ausgesprochen wurden - nochmals der Beauftragte Reusch Stellung.
Dabei wurde u.a. auf folgendes hingewiesen:
Zu dem möglichen Gefahrenpunkt am Anwesen Berg wurde darauf verwiesen, daß diese Frage bereits Gegenstand von Erörterungen mit dem Straßenbauamt war. Man habe fest gestellt, daß eine Verbreiterung der Fahrbahn zum Bachüberhang hin aus statischen Gründen nicht möglich sei. Das Straßenbauamt habe vorgeschlagen, den Fußweg durch die Grünanlage zu führen, um dadurch eine wirksame Sicherung des Fußweges zu erreichen. Hinsichtlich der dadurch entstehenden Mehrkosten habe das Straßenbauamt die Bereitschaft zur Mitfinanzierung signalisiert. TVotz alle dem - so der Beauftragte Reusch - wolle er in Verhandlungen nochmals andere sich anbietende Möglichkeiten der Verbreiterung zur Sprache bringen.
Zur Erweiterung des Bebauungsplanes im Bereich »Wiesen Unter dem Dorf « erging der Hinweis, daß die Ableitung der Abwässer nur über die neu geplante TVasse möglich sei. Diese Planung, die erst in diesem Frühjahr erstellt wurde, habe der Werksausschuß gebilligt. Die Planerweiterung im genannten Bereich sei erforderlich, um die öffentlich-rechtlichen Belange zu sichern.
Zu den Anregungen (Einbau durchgehender Rinnen anstatt von Hochbordanlagen und Einrichtung weiterer Inseln zur Hemmung des Verkehrsflusses) erklärte der Beauftragte, er werde sich diesen Vorschlägen annehmen und überprüfen lassen, wie weit sich diese realisieren lassen.
Die geänderte Festsetzung der Geschoßflächenzahl erfolge im Interesse der Anlieger, da die Grundstücke alsdann im Bereich der sehr engen Bebauung baulich besser ausgenutzt werden könnten.
Wegen der zur geplanten Pflasterung angemeldeten Bedenken weurde festgestellt, daß eine höhere Lärmbelästigung nicht in Abrede gestellt werden könne. Ob diese Mehrbelastung hin- nehmbar sei oder nicht, sei eine Bewertungsfrage.
Nach seiner Auffassung - so der Beauftragte Reusch - könnte und sollte das bisherige Konzept weiter vertreten werden. Untersuchungen bestätigten, daß durch die vorgesehenen Maßnahmen das Tfempo gedrosselt und die Verkehrssicherheit erhöht werde. Ein Verzicht auf die Pflasterung bedinge vermutlich den Wegfall der Voraussetzungen für eine Kostenübemahme zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen durch das Land, da die ermittelten Grenzwerte im Falle einer Pflasterung nur geringfügig überschritten würden.
Ergänzend zu den bereits aufgeführten Planänderungen beschloß der Beauftragte nach Anhörung der nicht befangenen Ratsmitglieder die Zustimmung zu dem in der Sitzung vorgelegten Bebauungsplanentwurf ein sc hl. der Ibxtfest Setzungen sowie zu dem im Entwurf vorgelegten Grünordnungsplan. Zusätzlich wurde noch die erneute Offenlage - diese beginnt am 10.8. beschlossen.
Über weitere in der Sitzung des Rates am 21.7.1987 ergangene Entscheidungen wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes berichtet.
Welschneudorf Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 28 . 7.1987
Unter dem Vorsitz des I. Ortsbeigeordneten Werner Meuer tagte
der Ortsgemeinderat letztmalig vor den Sommerferien. Zu Beginn der Sitzung wurde Klaus Eberth als nachgerücktes Mitglied (in Nachfolge für Lambert Stahlhofen) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit der Übernahme des Ratsmandates verbundenen Rechte und Pflichten verpflichtet. Anschließend traf der Rat folgende Entscheidungen:
Ausbau der Straße »Zum weißen Stein« in Auftrag gegeben Nach vorangegangener Ausschreibungen erteilte der Ortsgemeinderat der mindestbietenden Firma den Auftrag zum Ausbau eines Tfeilstückes der Straße »Zum weißen Stein:. Die Straßenbefestigungerfolgt in Bitumen. Die Bürgersteige werden gepflastert. Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im September dieses J ahres begonnen.
HaushaitsUberechreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Im Rahmen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1986 ermitttelte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Haushaltsüberschreitungen, die bislang noch nicht genehmigt bzw. zur Kenntnis gegeben wurden. Kenntnisnahme ist ausreichend für geringfügige, cLh. vom Umfang her unbedeutsame Mehrausgaben. Erhebliche Haushaltsüberschreitungen bedürfen der Genehmigung des Rates. Unter diesem Gesichtspunkt legte die Verwaltungzwei Auflistungen vor. Zum einen eine 9 Positionen umfassende Aufstellung mit erheblichen Ansatzüberschreitungen (Gesamtbetrag: 210.360,20 DM) und zum anderen eine 10 Positionen umfassende Aufstellung mit unerheblichen Haushaltsüberschreitungen (Gesamtbetrag: 4.323,86 DM).
Der gewichtigste Anteil der erheblichen Ansatzüberschreitungen entfiel auf den Bau des Dorfgemeinschaftshauses (160.161,- DM), die sich begründeten in der vom Rat festgelegten Ausbauart bzw. durch Ausgabeverlagerungen aus Vorjahren. Weitere Ansatzüberschreitungen wurden bedingt durch Unterhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen, zusätzlich zu zahlende Dienstbezüge für Arbeiter, Waldwegebaumaßnahmen, Unternehmereinsatz im Forstbetrieb und sonstige Bauausgaben. Der Rat erklärte, daß er diese Mehrausgaben insgesamt dem Grunde und der Höhe nach anerkenne. Zugleich mit der Genehmigung wurde dem unterbreiteten Deckungsvorschlag zugestimmt, entsprechend dem der Haushaltsausgleich durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen und Erschließungsbeiträgen sowie Kosteneinsparungen im Vermögenshaushalt gewährleistet ist.
Die Auflistung der unerheblichen Ansatzüberschreitungen wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
1. Nachtragsplan zum Forstkulturplan 1987 beschlossen Die Forstverwaltung legte einen Nachtragsplan zum Forstkulturplan 1987 vor, der die Mittelbereitstellung für Bestandspflegemaßnahmen im Gemeindewald vorsieht. Konkret werden 3.366,- DM für Kalkungen, die per Hubschrauber ausgebracht werden, zusätzlich bereitgestellt. Eine Finanzierung ist gewährleistet durch einen 70%igen Zuschuß des Landes sowie durch erwartete Mehreinnahmen aus Holz verkaufen. Zu diesem Nachtragsplan erklärte der Rat seine einstimmige Zustimmung.
Beschlußfassung Uber weitere Baumaßnahmen Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auftrag, die Erneuerung des Wegedurchlasses im Bereich »An den Ihmstangen« zu veranlassen. Um einen Oberflächenwasserstau bei starken Regenfällen im Bereich des Anwesens Theo Fetz/Reithalle für die Zukunft zu unterbinden, soll ein Wassereinlauf in die Kanalisation gebaut werden. Des weiteren wurde vom Rat festgestellt, daß im gesamten Bereich der Schulstraße Ausbesserungs arbeiten erforderlich sind. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, zunächst ein Kostenangebot für diese Arbeiten einzuholen.
Letztlich erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur noch den Auftrag, die Arbeiten zur Pflasterung des Kuckucksweges auszuschreiben.
Ablagerung von Erdaushub und Abfällen in der Gemarkung Welschneudorf, Alter Steinbruch der Abt. 1 des Gemeindewaldes (Bereich Zimmerschied)
Es wude von der Kreisverwaltung als auch der Ortsgemeinde Welschneudorf festgestellt, daß auf dem vorgenannten Gelände Ablagerungen von Erdaushub und Abfällen vorgenommen werden.

