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Montabaur

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Gesundheitstester

KALORIX

gibt Auskunft über Ihren persönlichen Gesundheitszustand im Hallenbad Montabaur vom 10. -15. August 1987

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Die DAK Montabaur bietet allen Gästen und Besuchern des Hallenbades Montabaur die kostenlose Nutzung des Gesund­heitscomputertesters. In Sekundenschnelle werden die persön­lichen Daten über das Gewicht, Kalorienbedarf und -verbrauch, sowie Blutdruck und Lungenfunktion ermittelt. Jeder Tfeilneh- mer erhält die errechneten Daten vom Computer in einer Liste ausgedruckt.

Der zuständige Mitarbeiter der DAK, Herr Schmitt, ist zu den nachfolgend genannten Zeiten im Hallenbad am Tbstgerät er­reichbar:

vom 10.08. -14.08.1987 jeweils von 10 -12 Uhr und von 14 -17

Uhr

am Samstag, dem 15.08.1987 von 10-12 Uhr und von 13-16 Uhr. Natürlich sind auch alle interessierten Besucher, die nicht das Schwimmbad auf suchen möchten, herzlich im Bad am Compu­ter KALORIX willkommen!

Eintritt wird für den Gesundheitstester nicht erhoben. Hallenbad Montabaur ein Besuch lohnt sich!

Uie Verwaltung informiert

Manöver der Bundeswehr

In der Zeit vom 06.08. bis 15.08.1987 üben in einer Thippenstär- ke von 20 US-Soldaten das 4th B ataillon, 3d Air Defense Artille- ry, 63 Gießen, im Manöverraum Lipper-Höhe- Kreisgrenze- Rehe-Rennerod- B 54- Lipper-Höhe.

Zum Einsatz kommen 5 Räderfahrzeuge, 1 Hubschrauber.

Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit im Manö­verraum gebeten.

Bekanntmachung

1. Das Verbandsgemeindewerk Montabaur, Großer Markt 10, 5430 Montabaur

hat im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.

Das Wasserschutzgebiet soll in den Gemarkungen Heil­berscheid, Flur 2 und 7, Nombom, Flur 3 mit 3 Schutzzonen, nämlich Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung),

Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.

Die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes bedarf gg.1 maß § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser I haushalts vom 23.09.1986 (BGBL I S. 1620) - WHG - d 0 Durchführung eines förmlichen Verfahrens mit dem Ziel der Festsetzung einer Rechtsverordnung. Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben dem v I § 19 WHG die §§ 13,122,123 und 106 Abs. 2 des Landd wassergesetzes vom 04.03.1983 (GVBL S. 31) - LWG-.

3.

Geltungsbereich der Rechtsverordnung:

Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Schutzzo werden wie folgt beschrieben (Grenzbeschreibung):

Beginnend am westlichen Grenzpunkt des Flurstückes 119 \ läuft die Grenze mitlang der Nordseite dieses Flurstückes, i bei der Einmündung des Wegeflurstückes 120 in südöstlich Richtung abzuknicken. Von hier führt die Grenze entlang c Flurstücke 119 und 118, knickt am Wegekreuz in südwestlich Richtung ab und folgt der Flurstücksgrenze bis zum südliq sten Punkt. Hier folgt sie auf einer Länge von 105 m der Fl] stücksgrenze in nordwestlicher Richtung. Nach einer Wendu überquert sie hier das Wegeflurstück 101 und folgt in südv eher Richtung der Flurstücksgrenze 107/256. Hier folgt ein? terer Knick, um an den westlichen Grenzen der Flurstüd 107/26 und 106/26 weiterzuverlaufen. Sie führt in gleicher Ril tung weiter über das Wegeflurstück 99 quer durch das Flurstiif 24 bis zum Flurstück 23. Hier folgt sie dem Grenzverlauf innl döstlicher Richtung, überquert dabei das Wegeflurstück l| und folgt mm der westlichen Grenze des Flurstückes 1191 zum Ausgangspunkt.

C. Beschreibung des Grenzumlaufes der Schutzzone INI Die Schutzzone III beginnt an der südlichen Ecke des Fl| Stückes 24 der Flur 7 in der Gemarkung Heilberscheid. Siev läuft von hier in nördlicher Richtung entlang des Weg Stückes 99, Flur 7 und 98, Flur 2, schneidet die Gemark grenze und verläuft weiter in nördlicher Richtung in der Flui der GemarkungNombora entlangdes Wegeflurstückes 3bisa nördlichen Ecke des Flurstückes 4, knickt von hier nach Wesd ab und folgt der nördlichen Begrenzung der Flurstücke 4,51 7, 8 bis zur nördlichen Ecke des Flurstückes 9. Hier kickt f Grenzlinie nach Osten ab, durchschneidet das Flurstück 11,| langt zur nördlichen Ecke des Wegeflurstückes 130, 1 nach Südosten folgt, überquert das Wegeflurstück 138 und] langt zur östlichen Ecke des Flurstückes 106. Von hier verläf sie nach Südwesten weiter und folgt der Flurstücksgremell überquert das Wegeflurstück 111, durchschneidet die FJ| stücke 112, 113,115 und 116 und gelangt über das Weg' stück 138 wieder in die Gemarkung Heilberscheid. Sie verlad weiter nach Südwesten entlang der nördlichen Grenze des Fl Stückes 31 und gelangt zur südlichen Ecke des Flurstücf 131/25. Von hier bis zu ihrem Ausgangspunkt folgt sie dersii<| chen Begrenzung der Flurstücke 131/26 und 24.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und VW Verlag u. Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, RheinstHj Postfach 1451, Iblefon 0 26 24 / 10 6-0. Tfelex 869502 mgirm - Venat« lieh für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatL DM 2.30 bei Orts Stellung. Im Einzel Versand durch den Verlag DM 0,80 + Vers and koet® | BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen

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A. Beschreibung des Grenzumlaufes der Schutzzone I Die Schutzzone I liegt im nördlichen Ibil des Flurstückes 106/1 in der Gemarkung Heilberscheid. Sie verläuft auf einer Län| von 36 m, beginnend an der Einmündung des Wegeflurstüc 99 in das Wegeflurstück 101 entlang des Wegeflurstückes 1(1 Hier knickt sie fast rechtswinklig in südwestlicher Richtung] um nach 40 m in nordwetlicher Richtungparallel zum Wegefll stück 101 auf das Wegeflurstück 99 zu stoßen. Von hier führt J Grenze in nordöstlicher Richtung entlang des Flurstüd 106/25 zum Ausgangspunkt zurück.

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B. Beschreibung des Grenzumlaufes der Schutzzone II | Die Schutzzone II umfaßt die Flurstücke 118 und 119 in Flu der Gemarkung Nombora, die Flurstücke 106/25,107/26, r des Flurstücke 24 und Tfeile der Wegeflurstücke 99 und 10l| Flur 2 der Gemarkung Heilberscheid.

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