Montabaur
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Girod
Mähen der unbebauten Grundstücke Es wird gebeten, alte unbebaute Grundstücke bis zum 01.08.1987 zu mähen.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Frauengemeinschaft Girod Ausflug nach Rothenburg
Für Mitwoch, den 5. August ist ein Ausflugnach Rothenburg ob der Täuber geplant. Abfahrt 7.00 Uhr Bushaltestelle. Frühstück: Raststätte Geiselwind.
Um 11.00 Uhr ist Stadtbesichtigung mit Führung, die von der Frauenkasse bezahlt wird. Fahrpreis 22,60 DM bei 40 Personen. Sollte die Anzahl nicht erreicht werden, so erhöht sich der Preis. Der Nachmittag ist zur freien Verfügung. Die Heimfahrt ist für abends 9.00 Uhr geplant.
Anmeldung bis 01.08.1987 Karin Speier, TbL 1696, Klara Müller, Tbl. 614.
Schtttzenverein Punkt 12 25jähriges Vereinsjubiläum vm 14. -16.8.87 Wie die Vereinsleitung mitteilt, werden die Bürger gebeten, zu diesem Anlaß ihre Häuser mit Fahnenschmuck zu versehen. Vor allem während des Festzuges am Sonntag, 16.8.1987 ab 14.00 Uhr sollten die Häuser festlich hergerichtet sein.
Der Umzugbewegt sich durch die Straßen von GirodnachKlein- holbach zum Festzelt.
Folgende Straßenzüge werden befahren: Girod - Klingelwiese, Hauptstraße; Kleinholbach - Hauptstraße, Gartenstraße, Neustraße, Bornstraße, Mittelstraße.
Wer für das Jubiläumsfest (sonntags) einen Kuchen backen möchte, wird gebeten, sich in der Zeit vom 10.8. -14.8.1987 bei Edeltrud S. in der Neustraße 9, Girod-Kleinholbach, Tbl. 06486/1692 ab 18.00 Uhr zu melden.
Großholbach
Ihgesfahrt Senioren
Am 2. September 1987 ist eine Tägesfahrt der Senioren von Groß- und Kleinholbach an die Mosel geplant.
Die Fahrt führt nach Alken dort Besichtigung der Burg Thu- rant. Anschließend Kaffeetrinken in Dieblich. Danach eine Schiffsrundfahrt auf der Mosel und wieder zurück nach Dieblich zum Abendessen.
Abfahrt von Kleinholbach 12 Uhr, von Großholbach 12.10 Uhr. Anmeldung bis zum 20.8.1987 bei Frau Elli Quirmbach, TbL 3316 oder Frau Waltraud Schmidt, Tbl. 4154.
Fahrpreis 6,00 DM einschl. Burgbesichtigungund Schiffsfahrt.
Görgeshausen
TTC Grün-Weiß Görgeshausen
Der TTC lädt zum diesjährigen traditioenllen Grillfest am Sportplatz ein.
Beginn: Samstag, 25.7.1987,17.00 Uhr, Sonntag, 26.7.1987 ab 10.00 Uhr Frühschoppen. Für das leibliche Wohl ist wie imm er bestens gesorgt.
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Ab sofort ist der Sportplatz wieder bespielbar. Das Training der ersten Mannschaft von Grün-Weiß ist dienstags und freitags von 18.30 - 20.30 Uhr.
Um jeweiliges vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Nentershausen
Tb mhalle geschlossen vom 27.7. bis 31.8.87 außer an den Kirmestagen.
Perne, Ortsbürgermeister
Spielmannszug Nentershausen Freitag, den 24.7.1987 um 19.30 Uhr letzte Probe vor der Sommerpause. Am Sonntag, dem 26.7.1987 treffen wir uns um 9.30 Uhr im Vereinslokal zur Abfahrt nach Mengerskirchen zum Frühschoppenkonzert. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Nr. 30/{
TTC Nentershausen Sommerpause
In den Schulferien vom 23.7. - 3.9.1987 ist der TVainingsbeti in der Tlirnhalle eingestellt. Erstes TVaining nach den Ferien i Da 3.9.87. Wir wünschen allen Spielern erholsamen Urlaube eine erfolgreiche Saison 87/88.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen Am Samstag, dem 26.7.1987, treffen sich um 9.00 Uhr alles ven Feuerwehrkameraden am Feuerwehrgerätehaus. Wir v _ in einem Arbeitseinsatz dringende Arbeiten in den Außeuä gen erledigen.
Um 17.00 Uhr veranstalten wir für alle Aktiven mitAnhangeii Grillparty. An diesem Abend werden auch die Fotos und Vid filme unserer Hamburgfahrt gezeigt.
Am Sonntag, dem 26.7.1987 findet um 9.30 Uhr die nä Übung statt.
Nomborn
Übung der Freiw. Feuerwehr Die nächste Übung der Gruppe II ist am Sonntag, 26.7.87,9 3 Uhr.
ELBERTGEMEINDEN
Oberelbert
Bezirksregierung Koblenz öffentliche Bekanntmachung
1. Herr Peter Blaeser, Stelzenbachtal, 6431 Oberelbert 1 tragt, die Planfeststellung zur Erweiterung einer best den Fischzuchtanlage in der Gemarkung Oberelbert, V« bandsgemeinde Montabaur, Westerwaldkreis.
Hierfür ist gern. § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wa haushalts vom 30.9.1986 (BGBL I S.1629), 72,105IIundll' ff. des Landeswassergesetzes vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31 sowie §§ 72 ff. des VerwaltungsVerfahrensgesetzes 26.05.1976 - jeweils in der derzeit gültigen Fassung • di Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfal rens erforderlich. Die Zuständigkeit der Bezirksregierunj Koblenz ergibt sich aus den §§ 72 VII, 105 II LWG.
2. N äheres über Art und Umfang der beantragten M aßna k ann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläni und Erläuterungen) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus vom 3.8.1987 bis 3.9.1987 einschließlich bei der Verbandst meindeverwaltung, Großer Markt 10, 6430 Montaba! Dienstzimmer Nr. 201.
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werde kann bis 2 Wochen nach Ablauf der ag. Auslegungsfris schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen de Plan erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens einschliel lieh 17.9.1987 entweder bei der unter 2. genannten Behän oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3-5 5400 Koblen, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden isl maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden j" Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtl chen Titeln beruhen.
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitif erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellung nähme der Behörden zu dem Plan mit dem TVäger des Vorh ben, den Behörden und den Personen, die Einwendungene hoben haben, erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorb ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der TVäger de Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben 1' ben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt- Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungst kann auch ohne ihn verhandelt werden.

