Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 8

Ferienspiele87

in Niederelbert am 4.8.87, in Daubach am 13./14.8.87, in Heiligen- roth am 15.8.87.

Aus den Gemeinden

I.A,I

MONTABAUR

Finanzamt Montabaur öffentliche Bekanntmachung

Uber die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Nachschätzung

Die Ergebnisse der Bodenschätzung-Nachschätzunggem. § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Okt. 1934 (Reichsge- setzbl. I S. 1050) der Gemarkungen)

Wirzenborn (siehe nachstehend -als Anlage bezeichnet- werden in der Zeit vom 01.08.1987 bis 31.08.1987 in den Dienst­räumen des Finanzamts Montabaur, Kehreinstr. 6, während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr offengelegt.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungs­bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung-Nachschätzung-niedergelegt sind. Die offen­gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnach­weise mitzubringen.

Rechts behelfsbelehrung

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung -Nachschätzung- steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Be­schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu er­klären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt ei­nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben auf geführten Offen­legungsfrist.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt be­zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit derVerwaltungsakt angefoch- ten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tat­sachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel ange­führt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde wer­den die offengelegten Schätzungsergebnisse imanfechtbar, so­weit nicht Beschwerde eingelegt ist.

Der Vorsteher des Finanzamts (Siegel) Caspers

Finanzamt Montabaur Gemarkung Wirzenborn

ANLAGE

zur Bekanntmachung Uber die Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung vom 7. und 15.4.1986 Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Gemarkung­steile:

Flur 2, Flurst. 67, 68, 63

Flur 5, Flurst. 166/1, 234 - 238

Flur 6, Flurst. 249 - 265

Flur 8, Flurst. In der Au

Flur 9, Flurst. Auf dem Geiersberg

Flur 10, Flurst. 596, 697, 679, 580, Auf der Alten Heide 1, 3, 3.Gewann

Flur 11, Flurst. 656, 656, 658-661,663-666 Flur 13, Im Hohlbaumsfeld.

Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 16. Juli 1987

Unter dem Vorsitz des I. Beigeordneten Dr. Hütte tagte der Stadtrat letztmalig am 16. Juli 1987 vor den Sommerferien. In öffentlicher Sitzung standen insgesamt 8 Tagesordnungspunk­te an, die allesamt zügig abgehandelt wurden. Es ergingen u.a. folgende Entscheidungen:

NU(

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeldt«

Einstimmig entsprach der Rat der Einleitung eines Verfaß zur Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« imBa der Flurstücke 172/2 und 172/3 (Mondring 20 und 22). Planungsinhalt des Änderungsverfahrens ist, für die F stücke 172/2 und 172/3 eine Grundstücksteilung auszuwei und mithin vier Grundstücke zu bilden. Ergänzend hierzu« zur verkehrsmäßigen Erschließungeine öffentliche Verkeim che ausgewiesen. Äuch die überbaubaren Grundstücksfläd werden neu festgelegt. Die Entscheidungen wurden rlan^ gründet, daß die beiden v.g.Grundistücke eine Größe von in; samt 3.301 qm ausweisen und angesichts dieser Größen! nung sowie den hiermit verbundenen Kosten der Stadt Grundstückseigentümern ein Verkauf bisher nicht mög war. Die Interessen B au williger zielen meist auf den Erwerbt nerer Grundstücke ab. Dem soll durch eine Reduzierung! Grundstücksgrößen Rechnung getragen werden. Zum weite Fortgang des Verfahrens wurde festgelegt, daß auf eine vorgi gene Bürgerbeteiligung verzichtet wird, da sich die Plana rung auf das Plangebiet und die N achbargebiete nur unwesi lieh auswirkt. Ergänzend zu dem Zustimmungsbeschlußl schloß der Rat die Offenlage des Änderungsentwurfes voi nehmen. Auf die Planoffenlage, insbesondere auf die Off« gungsfrist wird noch durch gesonderte öffentli Bekanntmachung hingewiesen.

Änderung des Bebauungsplanes »In den Fichten Auf Trift« im Stadtteil Elgendorf

Durch einstimmigen Beschluß entschied der Rat, den Bet ungsplan «In den Fichten - Auf der Trift« wie folgt zu ände

1.1 Im nördlichen Bereich der Flurstücke 37/5 (neu: 190) 35/3 (neu: 193), 36/2 (neu: 194) und 33/2 (neu: 197)wi zur Straße »Auf der THft« hin eine öffentliche Ver- kehrsfläche in Form eines Parkstreifens ausgewiesed Die überbaubare Fläche im Bereich dieser Grund­stücke wird dieser Änderung angepaßt.

1.2 Der zum Grundstück Nr. 200 führende Stichweg (Nij 198) wird um ca. 6 m verkürzt.

Hinsichtlich des weiteren Verfahrens erklärte der Rat, daß eine vorgezogene Bürgerbeteiligung verzichtet wird, da sieb Planänderung auf das Plangebiet bzw. Nachbargebiet nur wesentlich auswirkt. |

Anschließend wurde dem Änderungsentwurf zugestimmt \ die Offenlegung des Änderungsentwurfes beschlossen, j Zur Begründung für die vorstehenden Entscheidungen ns in der Beschlußvorlage der Verwaltung darauf verwiesa® der rechtsverbindliche Bebauungsplan eine Ausbaubreite] Straße »Auf der Trift« von 6 m vorsieht. Im Rahmen] Baulandumlegungsverfahrens sollte im Bereich der erwähn Grundstücke ein ca. 2 m breiter Streifen zwischen der öffet chen Verkehrsfläche und den jetzigen Grundstücksgrenzen Eigentümern zugeteilt werden. Es zeigte sich jedoch, daßesi sam erscheint, diese Flächenzuteilung nicht vorzunehmen i statt dessen bei den jetzigen Grundstücksgrenzen zu belasi Als Beispiel hierfür wurde angeführt, daß andernfalls ein« reits errichtete Einfriedungsmauer entfernt und nach vorll ger Schätzung der Umlegungsbehörde hierfür eine Entsciu gang von ca. 10.000,- DM gezahlt werden müsse Wegen der Vertretbarkeit solch hoher Entschädigungsforderungen e fahl der Umlegungsausschuß sowie der Bau- und Finanz! schuß als Alternative hierzu, einen Parkstreifen auszuweia

Die Verkürzung des Stichweges trägt u.a den im Rahmen Baulandumlegungsverfahrens vorgelegten Widernrüchenj Grundstückseigentümer Rechnung (ein Tbil des bisherigen ges wird dem neu zu bildenden Flurstück Nr. 200 zuge teilt!

Gemeindean teil für beitragsfähigen Aufwand am Ausbau Straße »Auf dem alten Hof« im Stadtteil Ettersdorf f estgdj Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den j] bau der Straße »Auf dem alten Hof« im Stadtteil EttersdoriJ laufend von der Einmündung »Obergasse« bis Einmünaj » am Bomrain«) wurde aufgrund ein vernehmlicher Entsei düng des Rates auf 30 v.H. festgesetzt. Nach den DarleH der Verwaltung betragen die beitragsmäßigen Aufwendig für den Ausbau der Straße »Auf dem alten Hof« ca 66.500,-Ij Bei einem Gemeindeanteil von 30 v.H. (ca 20.000,- DM] bleibt ein von den Anliegern zu übernehmender Kostens] von ca. 46.500,- DM. Die Summe der insgesamt zur Beitrag] rechnung heranzuziehenden Grundstücksfläche beträgt 3.600 qm.