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Nr. 29/87

läutert® dem Rat sowohl die Gründe, die den Abschluß ei- r| c jien Änderungsvereinbarung erfordern, als auch die da- Lbundenen Auswirkungen. Daran anschließend gab der Ltiniinig die Zustimmung zum Abschluß einer solchen fLgsvereinbarung. Diese hat im wesentüchen folgendes Inhalt:

| Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes und der Lnalabgabenverordnung war die Berechnung der Kosten jiwendungen der Kanalisationsleitungen und der dazu ge- y e n Tfeile neu vorzunehmen. Dies galt sowohl für die Uz- als auch Oberflächenwasser einschl. der Straßenent-

lesfen Berechnungen, die ihren Niederschlagin der Ände- tvereinbarung gefunden haben, beinhalten, daß künftig ff Straßenentwässerung nicht mehrwie bisher 25 % der Lten der Gemeinde angelastet werden, sondern 11,60 DM u Straßenfläche. Dieser geänderte Kostenmaßstab wird irkend ab 1.1.1987 Anwendung finden.

Ifeufestlegung des Kostenanteiles für die laufenden (tschaftungs- und Unterhaltungskosten für die Kanalisa- jnlagen erfolgt zum 1.1.1988. Hier wird eine Er höhung von Lg 1,50 DM auf 1,70 DM je lfdm. befestigte Straßen- und ^trecke für Straßen und Wege, deren Oberflächenwasser in Kanalisation eingeleitet werden, festgelegt.

feiner Satzung zur Abrundung des im Zusammenhang be­ten Ortsteiles beschlossen

(timmig entsprach der Ortsgemeinderat dem von der Ver- jjgemeindeverwaltung Montabaur erstellten Entwurf ei- |atzung zur Abrundung des im Zusammenhang bebauten jteiles für den Bereich der Gelbachstraße. Durch diese Sat­tjollen die Grundstücke Nr. 687 bis 693, 694/1 und 1704/3, feil an der Gelbachstraße befinden, zur Abrundung in den Inten Ortsteil einbezogen werden.

(hdiese Satzung, die von der Kreisverwaltung zu genehmi- Ist, und anschließend bekannt gemacht wird, werden die lien des Innenbereiches festgelegt mit der Folge, daß sich iilässigkeit eventueller Bauanträge nach Bestimmungen laugesetzbuches beurteilt. Die Einbeziehung der genann- flurstücke in den Innenbereich entspricht den städtebauli- tZielen der Ortsgemeinde; durch die klare Abgrenzung wird [Ausuferung der Bebauung in den Außenbereich vorge-

) einer neuen Ausbaubeitragssatzung beschlossen fl für den Erlaß der neuen Ausbaubeitragssatzung war das afttreten des neuen Kommunalabgabengesetzes sowie der kmunalabgabenverordnung der ausschlaggebende Grund.

f ist darauf zurückzuführen, daß das neue Kommunalabga- gesetz nunmehr unmittelbar die wesentlichsten Bestim- , die bei der Abrechnung von Ausbaubeiträgen zu be­richtigen sind, enthält.

p Satzung ist lediglich noch die Aussage über die Festle- gdes Abrechnungsmaßstabes sowie die Tiefenbegrenzung taffen. Hinsichtlich des Abrechnungsmaßstabes konnte der «wischen 2 Alternativen auswählen und zwar in der Weise, [das bisherige System der Abrechnung nach tatsächlichen ten für die emzelne Anlage oder deren Abschnitte beibehal- taird, oder ein pauschalierter Betrag (Durchschnittsatz) bei Abrechnung zugrunde gelegt wird.

Hat plädierte für die Beibehaltung des bisherigen Systems, fohl dies gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur noch feine Übergangszeit bis zum 31.12.1996 möglich ist. teer Entscheidung entsprach der Rat einer A nregung der mdsgemeindeverwaltung. Diese - so die Aussage des zu- Cdigen Sachbearbeiters Herrmann - empfiehlt zunächst die «tikabilität des neuen Abrechnungssystems in Absprache linderen Verwaltungen zu überprüfen und bis dahin die bis- i Abrechnungsform beizubehalten.

'Wenmäßigen Begrenzung der beitragspflichtigen Grund- cksflächen wurde festgelegt.daß die maximal beider A brech- 18zu berücksichtigende Grundstückstiefe 50 m beträgt.

Vergabe von Aufträgen tau eines neuen Eingangstürelementes für die Leichenhalle vorheriger EinholungvonKostenangeboten entschied der ^meinderat, der mindest bietenden Firma den Auftrag zur tallung und zum Einbau eines neuen Türelementes für die wnhalle zu erteilen. Vorgesehen ist der Einbau eines Ele- Jtes in der Größenordnung von ca. 4 m x 2,60 m aus Alu- en > bestehend aus einer zweiflügligen Anschlagtür

beidseitig mit Kupferblech verkleidet sowie isolierverglasten Seitenteilen und Oberlichtern.

Lieferauftrag f Ur Lautsprecheranlage in der Leichenhalle bzw. auf dem Friedhof erteilt

Der Rat erteilte den Auftrag zur Installation einer Lautsprecheranlage in der Friedhofshalle bestehend aus Mikro­fon, Verstärker und Lautsprechern. Die Anlage wurde dahinge­hend erweitert, daß zusätzlich ein Sender und Empfänger sowie das weiterhin notwendige Material beschafft werden sollen, um auch eine Übertragung auf den Friedhof zu ermöglichen.

Zuschuß an Musikverein Holler bewilligt Um die Finanzierung für die Anschaffung weiterer Musikin­strumente (zwei Tüben) zu sichern, richtete der Musikverein Holler an die Gemeinde einen Zuschußantrag. Der Verein legte dar, daß der Kostenaufwand pro Tüba ca 4.600,-- DM betrage. Des weiteren wurde auf gezeigt, daß beträchtliche Kosten für die Erneuerung der Uniformen aufgewandt wurden. In Anerken­nung der Leistungen des Vereins entschied der Rat, einen Zu­schuß von 1.000,- DM zu bewilligen.

Stahlhofen

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Die Post sucht neue Räume in Stahlhofen

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Die Deutsche Bundespost sucht in zentraler Ortsla­ge von 5431 Stahlhofen kurzfristig neue Diensträu­me zur Unterbringung der Poststelle I.

Interessierte Hauseigentümer, die bereit sind, der Post Räume von etwa 40 qm nach Umbau zur Auf­nahme der Poststelle zu vermieten, werden gebe­ten, sich schriftlich oder fernmündlich an die Hausverwaltung des Postamtes Montabaur, Ge­bäude Werkstraße, Tel. 02602/132-40, zu wenden.

Verloren - gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:

1 Geldbörse mit Inhalt 1 Schlüsselbund

Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Ei­gentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen. Unterschrift, 1. Beigeordneter

Untershausen Kirmes in Untershausen

Vom 18.7. - 20.7.1987 feiert unsere Ortsgemeinde ihr diesjähri­ges Kirchweihfest. Der Kirmesbaum wird am Samstag um 14.00 Uhr auf gestellt. Abends ist ab 20.00 Uhr Thnz im Saalbau Krau­se Der Kirmeszug beginnt am Sonntagum 14.00 Uhr. Am Mon­tagfindet ab 10.00 Uhr ein Frühschoppenkonzert unter derMit- wirkungdes Mandolinen-Orchesters 1932, ebenfalls im Saalbau Krause, statt.

Für das leibliche Wohl stehen ausreichend Speisen und Geträn­ke bereit. Zur Unterhaltung für unsere Kinder hat sich ein Schausteller mit 3 Ständen und einer Pony-Reitbahn angesagt. Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie den Gästen, die uns während der Festtage besuchen, wünsche ich frohe und un­terhaltsame Stunden in unserer Gemeinde.

Neuroth, I. Ortsbeigeordneter

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Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Daubach, Jugendrotkreuz Bereits vor den Sommerferien wollen wir auf unsere erste Zu­sammenkunft hinweisen:

Am Donnerstag, dem 10. September, treffen wir uns im DRK- Heim im Kindergarten Stahlhofen zu einem ersten Gespräch. Dazu bitten wir alle, die sich schon gemeldet haben. Wir freuen uns aber auch über weitere Meldungen.