Montabaur
Seite 14
i
Hübingen
Wandern mit der Freiw. Feuerwehr Hü hingen Alle Mitglieder unseres Vereins mit Ehefrau/Freundin sind für Samstag, 11. Juli 1987 zu einer Wanderungmit anschließendem Grillfest eingeladen.
Diejenigen, die sich einen 2- bis 3-stündigen Fußmarsch mit Zwischendurch-Verpflegung Zutrauen, treffen sich um 14.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.
Endstation ist etwa um 17.00 Uhr an der Grillhütte am Sportplatz.
Nichtwanderer finden sich um diese Zeit am Sportplatz ein.
In lauer Sommernacht kann dann gegrillt und gefeiert werden bis in die Morgenstunden.
Wichtig:
Die letzten Vorbereitungen werden am Freitag, 10.7.87 um 18.00 Uhr getroffen.
Die aktiven Mitglieder und weitere freiwillige Helfer treffen sich an der Grillhütte.
MGV ■•Frohsinn» Hübingen
Am Sonntag, 19. Juli 1987 nehmen wir am Pokal wertungssingen in Kölbingen teil.
Wir bitten daher alle Sänger, an der Chorprobe am Montag, 13. Juli, teilzunehmen.
EISBACHGEMEINDEN
Girod
Nach alter TVadition findet unsere Kinnes am Einweihungstag 12. Juli statt. Somit feiert unsere Gemeinde vom 11. -13.7.87 ihr Kirchweihfest.
Das Hochamt wird am Sonntag um 9.30 Uhr gefeiert. Nach dem Hochamt findet eine Gedenkfeier am Ehrenmal unter Beteiligung aller Vereine statt. Hierzu wird um rege 'Te ilnahm e der Dorfbevölkerung gebeten.
Beide G aststätten sind für die Kinnestage gut gerüstet und sorgen wie jedes J ahr für ausreichend gutes Bier sowie Getränke aller Art.
Thnz ist am Samstag und Sonntag im Saale Meurer mit der bewährten Stimmungskapelle Papilion.
Auch die Schaustellerfamilie Stein, Limburg, wird bemüht sein, jung und alt zu erfreuen.
Der traditionelle Umzug der Kirmesjugend ist am Sonntag um 14.00 Uhr. Nach dem Umzug etwa gegen 15.00 Uhr startet die Kirmesgesellschaft eine Verlosung mit großem Preisangebot. Montag in beiden Gaststätten zünftiger Frühschoppen.
Die Gemeindeverwaltung wünscht der Kirmesjugend viel Humor und ein gutes Gestalten der Kirmes 1987 und sagt allen die bei der Pflege des Brauchtums mithelfen, herzlichen Dank.
Für die Kinder von Girod und Kleinholbach wird freies Fahren im Karussell oder Autoscooter am Montag etwa 13.30 Uhr ermöglicht.
Allen Gästen rufen wir ein herzliches Willkommen zu und wünschen ihnen und allen Bürgern frohe Kirmestage.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Großholbach
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 26 . 06.1987
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der VeJ bandagemeinde Montabaur zugestimmt 1
Für die Verbandsgemeindewerke bezog Ingenieur Galke Stell lung zu der an gestrebten Änderung der öffentlich-recht lich«,! Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gememdestra-I ßen für Wasserversorgungs- und AbwasserbeseitigungsanlaJ gen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwäa l serung von Gemeindestraßen und -wegen. I
Er erläuterte dem Rat sowohl die Gründe, die den Abschluß ei-L ner solchen Änderungsvereinbarung erfordern, als auch die da-l mit verbundenen Auswirkungen. Nach Diskussion im Ratwur-I de einstimmig die Zustimmung zum Abschluß der Änderung ! Vereinbarung erklärt. Diese Vereinbarung hat im wesen tlich ! folgendes zum Inhalt:
Nach Inkrafttreten des neuen Kommunalabgabengesetzes und| der Kommunalabgabenverordnung, war die Berechnung t_ Kosten für Aufwendungen der Kanalisationsleitungen und dal dazugehörigen Tbile neu vorzunehmen. Dies war sowohl für diel Schmutz- als auch Oberflächenwasser einschließlich der| Straßenentwässerung erforderlich.
Die neuesten Berechnun gen, die ihren Niederschlag in der Ände-1 rungsVereinbarung gefunden haben, beinhalten, daß künftig) für die Straßenentwässerung nicht mehr wie bisher 25 % der! Baukosten der Gemeinde angelastet werden, sondern 11,50DM I je Quadratmeter Straßenfläche. Dieser geänderte Kostenmali-1 stab wird rückwirkend ab 01.01.1987 Anwendung finden.
Die Neufestlegung des Kostenanteiles für die laufenden! Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für die Kanalisa-1 tionsanlagen, erfolgt zum 01.01.1988. Hier wird eine Erhöhung) von bislang 1,50 DM auf 1,70 DM je laufenden Meter befestigte I Straßen- und Wegestrecke für Straßen und Wege, deren Oberflä- [ chenwasser in die Kanalisation eingeleitet worden, festgelegt.
Erlaß einer neuen Ausbaubeitragssatzung beschlossen Auch für den Erlaß der neuen Ausbaubeitragssatzung, war das I Inkrafttreten des neuen Kommunalabgabengesetzes sowie der | Kommunalabgaben Verordnung der ausschla g gebende Grund Dies ist darauf zurückzuführen, daß das neueKommunalabga- bengesetz nunmehr unmittelbar die wesentlichsten Bestimmungen, die bei der Abrechnung von Ausbaubeiträgen zu be-1 rücksichtigen sind, enthalten. Durch Satzung ist lediglich noch die Aussage über die Festlegung des Abrechnungsmaßstabes | sowie die Tiefenbegrenzung zu treffen.
Hinsichtlich des Abrechnungsmaßstabes konnte der Rat zwischen 2 Alternativen auswählen und zwar in der Weise, daß das I bisherige System der Abrechnung nach tatsächlichen Kosten für die einzelne Anlage oder deren Abschnitte beibehalten wird oder ein pauschalierter Betrag (Durchschnittssätze) bei der Ab-1 rechnung zugrunde gelegt wird. Der Rat sprach sich für die Beibehaltung des bisherigen Systems aus. Obwohl dies gemäß den I gesetzlichen Bestimmungen nur noch für eine Übergangszeit bis zum 31.12.1995 möglich ist. Der Rat entsprach mit dieser | Entscheidung einer Anregung der Verbandsgemeindeverwaltung. Dieselempfahl, zunächst diePraktikabilität des neuen Ab-1 rechungssystems in Absprache mit anderen Verwaltungen zu [ überprüfen.
Zur tiefenmäßigen Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche wurde festgelegt, daß die maximal bei der Abrechnung zu berücksichtigende Grundstückstiefe 50 m beträgt.
Ir
Container am Friedhof zu schwer
Der Container am Friedhof wurde nicht geleert, weil Unmengen Erdmassen den Container zu schwer machten und deshalb eine Entleerung nicht möglich war.
Ab sofort dürfen weder Steine noch Erde in den Container gebracht werden. Die Gemeinde muß nun mit hohen Lohnkosten den Container selbst erleichtern. Hinzu kommt, daß der Container weitere 4 Wochen (fast voll) stehen bleibt und somit für Friedhofsabfälle nicht zur Verfügung steht. E s ist nicht einzusehen für zusätzliches Abfahren weitere Kosten aufzuwenden. Hannappel, Ortsbürgermeister
Auftrag zur Erschließung des Baugebietes »In Langengarten« erteilt
Auf der Basis einer zuvor durchgeführten öffentlichen Ausschreibung, wurde der mindestbietenden Firma der Auftragzur Erstellung einer Baustraße sowie zur Erweiterung der Straßen- beleuchtung für den Bereich des Baugebietes »Langengartei« erteilt.
Die Straßenbauarbeiten umfassenden Erdaushub, Einbau von Schottermaterial und das Aufbringen einer ca. 10 cm dicken Splittschicht. Die Fertigstellung der Straßendecke ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.

