Montabaur
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Ausschußentscheidung lediglich von Horressen bis zum Hor- resser Stock ausgebaut werden sollte, nunmehr bis zur Bushaltestelle auf der N iederelberter Seite der B 49 fortgeführt werden, weil im Winterhalbjahr dort abends die Busbenutzer aus Richtung Koblenz aussteigen und für sie dasselbe Sicherheitsbedürfnis besteht, wie für die Busbenutzer in Richtung Koblenz am frühen Morgen.
Diese Entscheidung bedingte eine Überschreitung des Haushaltsansatzes um ca. 12.000,- DM. Die Genehmigung zur Leistung einer entsprechenden überplanmäßigen Ausgabe wurde erteilt. Zur Kostendeckung sollen Einsparungen (Kostenverlagerungen ins kommende Haushaltsjahr) bei der Maßnahme zum Ausbau der Kreuzung Elgendorfer Straße/Weserstraße herangezogen werden (die letztgenannte Maßnahme wird nach dem gegenwärtigen Planungsstand in diesem Jahr nicht mehr ausgeführt werden können.)
Bevor jedoch die Erweiterungder Straßenbeleuchtungzur Ausführung gelangt, soll - so die Anregung von Ratsmitglied Böckling (CDU) - versucht werden, durch Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn zu erreichen, daß der Stadtteil Horressen und auch ggf. die Gemeinde Niederelbert direkt angefahren wird.
Genehmigungen zum Hinausschieben des Beginns der Sperrzeit ausgesprochen
Dem Antrag zum Hinausschieben der Sperrzeit für den Barbetrieb »Moulin Rouge« auf täglich03.00 Uhr sowie für das Tänzlo- kal »M sdison« (jeweils 03.00 Uhr für die Nächte von Donnerstag auf Freitag und Samstag auf Sonntag) stimmte der Rat mehrheitlich zu.
Weitere Entscheidungen zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens »In den Rödern« im Stadtteil Eigendorf getroffen Zunächst hatte der Rat Stellung zu beziehen zu zwei Eingaben, die im Rahmen des Anhörverf ahrens der TVäger öffentlicher Belange vorgetragen wurden. Zum einen handelte es sich dabei um die Anregung der Kevag für die im Plangebiet gelegene Doppelfreileitung einen Schutzstreifen auszuweisen. Zum anderen regte die Kreisverwaltung - Untere Landesflegebehörde/Zweckver- band Naturpark Nassau - an, grünordnerische Festsetzungen zur Ortsrandeingrünung und zum Ausgleich des Eingriffes in den Naturhaushalt im Plan mit aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, daß sich zur Zeit auf der Fläche des Plangebietes ca. 20 ältere Obstbäume sowie ein kleiner Gehölzbestand befinden. Mit Blick auf die Bedeutung alter Obstbäume für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wurde angeregt, zum Ausgleich der zu erwartenden Beeinträchtigungen eine Festsetzung des Inhalts im Plan zu treffen, daß pro Baugrundstück mindestens 3 Obstbaumhochstämme neu anzupflanzen und dauerhaft zu pflanzen sind.
Der von der Kevag ausgesprochenen Anregung entsprach der Rat einstimmig. Bezüglich der von der Kreisverwaltung vorgetragenen Anregung erklärten einige Mitglieder der FWG- Fraktion, sie hielten eine solche Planfestsetzung für zu weitgehend. Die übrigen Mitglieder des Rates teilten diese Bedenken nicht und stimmten auch dieser Anregung zu. Zur Fortführung des Verfahrens wurde daran anschließend noch der Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß gefaßt. Als nächster Verfahrensschritt schließt sich die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Planoffenlage an.
Baulandumlegung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »in den Rödern« angeordnet
Im Hinblick darauf, daß das Bebauungsplanverfahren »In den Rödern« voraussichtlich in nächster Zeit abgeschlossen werden kann, ordnete der Rat für diesen Geltungsbereich das Baulandumlegungsverfahren an, um bebauungsfähige Grundstücke im Rahmen einer Bodenordnung zu schaffen. Mit der Durchführung der B aulandumlegung wurde der jeweils amtierende Umlegungsausschuß beauftragt.
Bebauungsplanverfahren »östliche Bahnhofstraße« und »Altstadt V« weitgehendst abgeschlossen
Bereits 1985 entschied der Rat, Bebauungspläne aufzustellen für den östlichen Tfeil der Bahnhof Straße (von Ecke Wallstraße bis zum Vorderen Rebstock) und Tfeile der Burgstraße sowie des Vorderen Rebstockes - dieser Planbereich erhielt die Bezeichnung »Östliche Bahnhof Straße« und für den östlichen Tfeil des Kleinen Marktes, den Großen Markt, einen Tfeilbereich der Sauertalstraße, das Gebiet an der Elisbethenstraße, sowie den östlichen Tfeil der Kirchstraße - dieser Plan erhielt die Bezeichnung »Altstadt V«.
Nr. 27/87 Jk
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Grundgedanke zur Aufstellung diese Bebauungspläne war Art und Nutzungder Geschäfte in Beziehung zur Hauptverkehrszo- j ne bzw. zum verkehrsberuhigten Bereich in der Weise zu be- j schränken, daß verschiedene Geschäftsarten, so z.B. Vergnü- jfj gungsstätten, wegen der Unverträglichkeit zum zentralen Ein- ja kaufsbereich ausgeschlossen werden. Die Bebauungsplanent- % würfe tragen diesen Planvorstellungen Rechnung, indem u.a. f] vorgesehen ist,
als Art der Nutzung wird ein besonderes Wohngebiet (WB) nach § 4 a BauNVO festgesetzt. Zulässig sind somit u.a. Wohngebäude, Läden (mit Ausnahme von Sex-Shops), Geschäfts- und Bürogebäude, ausnahmsweise können zugelassen werden:
Betriebe des Beherbergungsgewerbes; Schrank- und Speisewirtschaften, soweit dadurch der Charakter des besonderen Wohngebietes nicht nachteilig beeinflußt wird, ausgeschlossen werden: Vergnügungsstätten im Sinne von § 4 a BauNVO; hierunter faßen z.B. Nachtlokale jeglicher Art, Tanzbars, Varietes, Diskotheken, Bordelle, Cabaretts und Spielhallen.
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Für beide Planverfahren stand als letzte Entscheidung des Rates der Zustimmungs- und Satzungsbeschluß an. Diese wurden jeweils einstimmig ausgesprochen. Es folgt nun die Vorlage der Bebauungspläne bei der Kreis Verwaltung zur Einholung der Genehmigung.
Im Anschluß hieran werden beide Pläne öffentlich bekanntgemacht.
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Kirmes in Eschelbach
Vom 4. bis 6. Juli 1987 feiert der Stadtteil Montabaur- Eschelbach sein traditionelles
Kirchweihfest.
Unter Beteiligung weltlicher und kirchlicher Vereine verspricht das Programm wiederum drei Thge echten Westerwälde / Brauchtums. Mit Festgottesdienst, Kirmesbaum und Kirmes burschen, Festzug durch den Ort, Frühschoppenkonzert usw feiert der Stadtteil Montabaur-Eschelbach seine »Kirmes«, di« mit Schaustellern auf dem Festplatz zu einem echten Volksfest 'wird. i
Auch in diesem Jahr finden alle Veranstaltungen in und bei de Waldbachhalle im oberen Ortsteil statt.
Programm:
Donnerstag, den 2.7.1987
18.00 Uhr Aufstellung des Kirmesbaumes
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Freitag, 3.7.1987
17.00 Uhr Aufbau des Pavillons und Herrichten der Wald- : bachhalle
Samstag, 4.7.1987
18.30 Uhr Gottesdienst in der St.Blasius-Kirche unter Mitwirkung des M.G.V.
20.00 Uhr Eröffnung der Kirmes und Thnz in der Waldbachhalle. Es spielt zum Tanz die Gruppe »Pa- pillon«
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Sonntag, 5.7.1987
09.30 Uhr
10.00 Uhr
16.00 Uhr 20.00 Uhr
Gang zum Friedhof mit Kranzniederlegung unter Mitwirkung des Musikvereins »Heiligen- roth« und des MGV.
Frühschoppen in der Waldbachhalle mit dem Musikverein »Heiligenroth« Unterhaltungsmusik in der Waldbachhalle Thnz mit der Gruppe »Papillon«
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Montag, 6.7.1987
09,00 Uhr Gottesdienst
10.00 Uhr Frühschoppen mit dem MGV
14.30 Uhr Kirmeszug mit anschließender Verlosung
20.00 Uhr Kirmesausklang mit Thnz
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Dienstag, 7.7.1987
ab 10 Uhr Aufräumen und Putzen der Waldbachhalle
Horressen
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Ski-Club Horressen
Bei uns gehts Schlag auf Schlag; der zweite Punkt unseres Sot merprogrammes steht auf dem Plan:
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