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Montabaur

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Ausschußentscheidung lediglich von Horressen bis zum Hor- resser Stock ausgebaut werden sollte, nunmehr bis zur Bushal­testelle auf der N iederelberter Seite der B 49 fortgeführt werden, weil im Winterhalbjahr dort abends die Busbenutzer aus Rich­tung Koblenz aussteigen und für sie dasselbe Sicherheitsbe­dürfnis besteht, wie für die Busbenutzer in Richtung Koblenz am frühen Morgen.

Diese Entscheidung bedingte eine Überschreitung des Haus­haltsansatzes um ca. 12.000,- DM. Die Genehmigung zur Lei­stung einer entsprechenden überplanmäßigen Ausgabe wurde erteilt. Zur Kostendeckung sollen Einsparungen (Kostenverla­gerungen ins kommende Haushaltsjahr) bei der Maßnahme zum Ausbau der Kreuzung Elgendorfer Straße/Weserstraße herangezogen werden (die letztgenannte Maßnahme wird nach dem gegenwärtigen Planungsstand in diesem Jahr nicht mehr ausgeführt werden können.)

Bevor jedoch die Erweiterungder Straßenbeleuchtungzur Aus­führung gelangt, soll - so die Anregung von Ratsmitglied Böck­ling (CDU) - versucht werden, durch Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn zu erreichen, daß der Stadtteil Horres­sen und auch ggf. die Gemeinde Niederelbert direkt angefahren wird.

Genehmigungen zum Hinausschieben des Beginns der Sperr­zeit ausgesprochen

Dem Antrag zum Hinausschieben der Sperrzeit für den Barbe­trieb »Moulin Rouge« auf täglich03.00 Uhr sowie für das Tänzlo- kal »M sdison« (jeweils 03.00 Uhr für die Nächte von Donnerstag auf Freitag und Samstag auf Sonntag) stimmte der Rat mehr­heitlich zu.

Weitere Entscheidungen zur Fortführung des Bebauungsplan­verfahrens »In den Rödern« im Stadtteil Eigendorf getroffen Zunächst hatte der Rat Stellung zu beziehen zu zwei Eingaben, die im Rahmen des Anhörverf ahrens der TVäger öffentlicher Be­lange vorgetragen wurden. Zum einen handelte es sich dabei um die Anregung der Kevag für die im Plangebiet gelegene Doppel­freileitung einen Schutzstreifen auszuweisen. Zum anderen reg­te die Kreisverwaltung - Untere Landesflegebehörde/Zweckver- band Naturpark Nassau - an, grünordnerische Festsetzungen zur Ortsrandeingrünung und zum Ausgleich des Eingriffes in den Naturhaushalt im Plan mit aufzunehmen. In diesem Zu­sammenhang wurde darauf hingewiesen, daß sich zur Zeit auf der Fläche des Plangebietes ca. 20 ältere Obstbäume sowie ein kleiner Gehölzbestand befinden. Mit Blick auf die Bedeutung al­ter Obstbäume für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wurde angeregt, zum Ausgleich der zu erwartenden Beeinträch­tigungen eine Festsetzung des Inhalts im Plan zu treffen, daß pro Baugrundstück mindestens 3 Obstbaumhochstämme neu anzupflanzen und dauerhaft zu pflanzen sind.

Der von der Kevag ausgesprochenen Anregung entsprach der Rat einstimmig. Bezüglich der von der Kreisverwaltung vorge­tragenen Anregung erklärten einige Mitglieder der FWG- Fraktion, sie hielten eine solche Planfestsetzung für zu weitge­hend. Die übrigen Mitglieder des Rates teilten diese Bedenken nicht und stimmten auch dieser Anregung zu. Zur Fortführung des Verfahrens wurde daran anschließend noch der Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß gefaßt. Als nächster Verfahrensschritt schließt sich die Bürgerbeteiligung im Rah­men der Planoffenlage an.

Baulandumlegung für den Geltungsbereich des Bebauungspla­nes »in den Rödern« angeordnet

Im Hinblick darauf, daß das Bebauungsplanverfahren »In den Rödern« voraussichtlich in nächster Zeit abgeschlossen werden kann, ordnete der Rat für diesen Geltungsbereich das Bauland­umlegungsverfahren an, um bebauungsfähige Grundstücke im Rahmen einer Bodenordnung zu schaffen. Mit der Durchfüh­rung der B aulandumlegung wurde der jeweils amtierende Umle­gungsausschuß beauftragt.

Bebauungsplanverfahren »östliche Bahnhofstraße« und »Alt­stadt V« weitgehendst abgeschlossen

Bereits 1985 entschied der Rat, Bebauungspläne aufzustellen für den östlichen Tfeil der Bahnhof Straße (von Ecke Wallstraße bis zum Vorderen Rebstock) und Tfeile der Burgstraße sowie des Vorderen Rebstockes - dieser Planbereich erhielt die Bezeich­nung »Östliche Bahnhof Straße« und für den östlichen Tfeil des Kleinen Marktes, den Großen Markt, einen Tfeilbereich der Sau­ertalstraße, das Gebiet an der Elisbethenstraße, sowie den östli­chen Tfeil der Kirchstraße - dieser Plan erhielt die Bezeichnung »Altstadt V«.

Nr. 27/87 Jk

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Grundgedanke zur Aufstellung diese Bebauungspläne war Art und Nutzungder Geschäfte in Beziehung zur Hauptverkehrszo- j ne bzw. zum verkehrsberuhigten Bereich in der Weise zu be- j schränken, daß verschiedene Geschäftsarten, so z.B. Vergnü- jfj gungsstätten, wegen der Unverträglichkeit zum zentralen Ein- ja kaufsbereich ausgeschlossen werden. Die Bebauungsplanent- % würfe tragen diesen Planvorstellungen Rechnung, indem u.a. f] vorgesehen ist,

als Art der Nutzung wird ein besonderes Wohngebiet (WB) nach § 4 a BauNVO festgesetzt. Zulässig sind somit u.a. Wohngebäude, Läden (mit Ausnahme von Sex-Shops), Geschäfts- und Bürogebäude, ausnahmsweise können zugelassen werden:

Betriebe des Beherbergungsgewerbes; Schrank- und Spei­sewirtschaften, soweit dadurch der Charakter des besonde­ren Wohngebietes nicht nachteilig beeinflußt wird, ausgeschlossen werden: Vergnügungsstätten im Sinne von § 4 a BauNVO; hierunter faßen z.B. Nachtlokale jeglicher Art, Tanzbars, Varietes, Diskotheken, Bordelle, Cabaretts und Spielhallen.

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Für beide Planverfahren stand als letzte Entscheidung des Ra­tes der Zustimmungs- und Satzungsbeschluß an. Diese wurden jeweils einstimmig ausgesprochen. Es folgt nun die Vorlage der Bebauungspläne bei der Kreis Verwaltung zur Einholung der Genehmigung.

Im Anschluß hieran werden beide Pläne öffentlich bekanntge­macht.

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Kirmes in Eschelbach

Vom 4. bis 6. Juli 1987 feiert der Stadtteil Montabaur- Eschelbach sein traditionelles

Kirchweihfest.

Unter Beteiligung weltlicher und kirchlicher Vereine verspricht das Programm wiederum drei Thge echten Westerwälde / Brauchtums. Mit Festgottesdienst, Kirmesbaum und Kirmes burschen, Festzug durch den Ort, Frühschoppenkonzert usw feiert der Stadtteil Montabaur-Eschelbach seine »Kirmes«, di« mit Schaustellern auf dem Festplatz zu einem echten Volksfest 'wird. i

Auch in diesem Jahr finden alle Veranstaltungen in und bei de Waldbachhalle im oberen Ortsteil statt.

Programm:

Donnerstag, den 2.7.1987

18.00 Uhr Aufstellung des Kirmesbaumes

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Freitag, 3.7.1987

17.00 Uhr Aufbau des Pavillons und Herrichten der Wald- : bachhalle

Samstag, 4.7.1987

18.30 Uhr Gottesdienst in der St.Blasius-Kirche unter Mitwirkung des M.G.V.

20.00 Uhr Eröffnung der Kirmes und Thnz in der Wald­bachhalle. Es spielt zum Tanz die Gruppe »Pa- pillon«

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Sonntag, 5.7.1987

09.30 Uhr

10.00 Uhr

16.00 Uhr 20.00 Uhr

Gang zum Friedhof mit Kranzniederlegung un­ter Mitwirkung des Musikvereins »Heiligen- roth« und des MGV.

Frühschoppen in der Waldbachhalle mit dem Musikverein »Heiligenroth« Unterhaltungsmusik in der Waldbachhalle Thnz mit der Gruppe »Papillon«

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Montag, 6.7.1987

09,00 Uhr Gottesdienst

10.00 Uhr Frühschoppen mit dem MGV

14.30 Uhr Kirmeszug mit anschließender Verlosung

20.00 Uhr Kirmesausklang mit Thnz

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Dienstag, 7.7.1987

ab 10 Uhr Aufräumen und Putzen der Waldbachhalle

Horressen

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Ski-Club Horressen

Bei uns gehts Schlag auf Schlag; der zweite Punkt unseres Sot merprogrammes steht auf dem Plan:

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