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Montabaur

Seite 8

Mitteilung an ortsansässige Bau- Interessenten

Ortsansässige Bau-Interessenten werden gebeten auf die öf­fentliche Bekanntmachung in den amtlichen Bekanntma­chungskästen zu achten. Da hier eine Frist einzuhalten ist wird besonders hingewiesen.

Karbach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am

Dienstag, 16. Juni 1987, um 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Inanspruchnah­me von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeinde- straßen und -wegen (1. Änderung)

2. Erklärung über die Erhebung von Erschließungskosten für das Gebiet »Auf der Höh«

3. Beratung und Beschlußfassung über Kosten- und Haf­tungsfragen in bezug auf das OVG-Urteil (Antrag der WG Dombo)

4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung ei­nes Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Limes­straße

5. Beratung und Beschlußfassung über die Antragstellung zur Bezuschussung für den Bau der Friedhofshalle

6. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der We­sterwaldstraße (von der TYiftstraße bis zur K 114)

7. Beratung und Beschlußfassung über Hochbaumaßnah­men (Bauvorhaben im Bereich Haus Best bis einschl. Schule) incl. Vergabe und Planung

8. Bekanntgabe des Prüfungsberichts über die durchgeführ­te Prüfung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ort'sgemeinde Kadenbach von 1983 bis 1986

9. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beitragsangelegenheit

2. Verschiedenes Kadenbach, 9.6.1987 Karbach, Ortsbürgermeister

Termine Fraktionssitzungen

WG Karbach

Freitag, 12.6.1987,18.00 Uhr, Bürgermeisteramt CDU-Fraktion

Freitag, 12.6.1987,19.00 Uhr, Bürgermeisteramt SPD-Fraktion

Montag, 15.6.1987,19.00 Uhr, Bürgermeisteramt WG Dombo

Montag, 15.6.1987,19.00 Uhr, Bürgermeisteramt

Neuhäusel

Änderung der Gemeindegrenze

zwischen den Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel - Ent­scheidung vom 2. April 1987

BERICHTIGUNG

In der öffentlichen Bekanntmachung der vorgenannten Grenz­änderung im Staatsanzeiger Nr. 16 vom 27. April 1987, Seite 387, Nr. 2628, und im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Nr. 18/87, vom 30.4.1987, muß es unter Flur 16 anstatt »Flurstück 27/3 = 36 qm«

richtig heißen:

»Flurstück 29/3 = 36 qm.«

Montabaur, den 11. Mai 1987

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur (Siegel) Weinert, Landrat

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1987 vom 5.6.1987

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde-

Nr. 24/87

Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzüng beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 3.6.1987 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 871.000,- DM

in der Ausgabe auf. 871.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 1.352.000,-- DM

in der Ausgabe auf. 1.352.000,-DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf . 774.200,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf..

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund . 48,- DM

für den zweiten Hund. 7 2,--DM

für jeden weiteren Hund.. 96,-- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Iteilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sim- mem für das Haushaltsjahr 1987 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in

Höhe von. 774.200, DM

5430 Montabaur, 3.6.1987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Wirth

III.

Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 15.6.1987 bis 26.6.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Simmern, den 5.6.1987 Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schneider, Ortsbürgermeister Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).

Änderung der Gemeindegrenze

zwischen den Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel - Ent­scheidung vom 2. April 1987

BERICHTIGUNG

In der öffentüchen Bekanntmachung der vorgenannten Grenz­änderung im Staatsanzeiger Nr. 16 vom 27. April 1987, Seite 387, Nr. 2628, und im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Nr. 18/87, vom 30.4.1987, muß es unter Flur 16 anstatt »Flurstück 27/3 = 36 qm«

richtig heißen:

»Flurstück 29/3 = 36 qm.«

Montabaur, den 11. Mai 1987

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur (Siegel) Weinert, Landrat

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