Montabaur
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Mitteilung an ortsansässige Bau- Interessenten
Ortsansässige Bau-Interessenten werden gebeten auf die öffentliche Bekanntmachung in den amtlichen Bekanntmachungskästen zu achten. Da hier eine Frist einzuhalten ist wird besonders hingewiesen.
Karbach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am
Dienstag, 16. Juni 1987, um 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeinde- straßen und -wegen (1. Änderung)
2. Erklärung über die Erhebung von Erschließungskosten für das Gebiet »Auf der Höh«
3. Beratung und Beschlußfassung über Kosten- und Haftungsfragen in bezug auf das OVG-Urteil (Antrag der WG Dombo)
4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Limesstraße
5. Beratung und Beschlußfassung über die Antragstellung zur Bezuschussung für den Bau der Friedhofshalle
6. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Westerwaldstraße (von der TYiftstraße bis zur K 114)
7. Beratung und Beschlußfassung über Hochbaumaßnahmen (Bauvorhaben im Bereich Haus Best bis einschl. Schule) incl. Vergabe und Planung
8. Bekanntgabe des Prüfungsberichts über die durchgeführte Prüfung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ort'sgemeinde Kadenbach von 1983 bis 1986
9. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beitragsangelegenheit
2. Verschiedenes Kadenbach, 9.6.1987 Karbach, Ortsbürgermeister
Termine Fraktionssitzungen
WG Karbach
Freitag, 12.6.1987,18.00 Uhr, Bürgermeisteramt CDU-Fraktion
Freitag, 12.6.1987,19.00 Uhr, Bürgermeisteramt SPD-Fraktion
Montag, 15.6.1987,19.00 Uhr, Bürgermeisteramt WG Dombo
Montag, 15.6.1987,19.00 Uhr, Bürgermeisteramt
Neuhäusel
Änderung der Gemeindegrenze
zwischen den Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel - Entscheidung vom 2. April 1987
BERICHTIGUNG
In der öffentlichen Bekanntmachung der vorgenannten Grenzänderung im Staatsanzeiger Nr. 16 vom 27. April 1987, Seite 387, Nr. 2628, und im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur, Nr. 18/87, vom 30.4.1987, muß es unter Flur 16 anstatt »Flurstück 27/3 = 36 qm«
richtig heißen:
»Flurstück 29/3 = 36 qm.«
Montabaur, den 11. Mai 1987
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur (Siegel) Weinert, Landrat
Simmern
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1987 vom 5.6.1987
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde-
Nr. 24/87
Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzüng beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 3.6.1987 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 871.000,- DM
in der Ausgabe auf. 871.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 1.352.000,-- DM
in der Ausgabe auf. 1.352.000,-DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf . 774.200,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf..
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund . 48,- DM
für den zweiten Hund. 7 2,--DM
für jeden weiteren Hund.. 96,-- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Iteilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sim- mem für das Haushaltsjahr 1987 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in
Höhe von. 774.200,™ DM
5430 Montabaur, 3.6.1987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Wirth
III.
Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 15.6.1987 bis 26.6.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Simmern, den 5.6.1987 Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schneider, Ortsbürgermeister Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).
Änderung der Gemeindegrenze
zwischen den Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel - Entscheidung vom 2. April 1987
BERICHTIGUNG
In der öffentüchen Bekanntmachung der vorgenannten Grenzänderung im Staatsanzeiger Nr. 16 vom 27. April 1987, Seite 387, Nr. 2628, und im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur, Nr. 18/87, vom 30.4.1987, muß es unter Flur 16 anstatt »Flurstück 27/3 = 36 qm«
richtig heißen:
»Flurstück 29/3 = 36 qm.«
Montabaur, den 11. Mai 1987
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur (Siegel) Weinert, Landrat
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