Montabaur
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Montag, 19.30 - 21.00 Uhr Roverrunde I; Dienstag, 17.30 • 19.00 Uhr: Jungpfadfinder. 19.30 - 21.00 Uhr: Roverrunde II; Mittwoch, 17.00 -18.30 Uhr* Wölflingsmeute I; Donnerstag, 17.45 - 19.15 Uhr: Wölflingsmeute II; Freitag, 18.00 - 20i00 Uhr: Pfadfinderrunden I und II.
Kadenbach
I. und II. Mannschaft
Für beide Mannschaften ist die Saison abgeschlossen. Nach der nun verdienten Spielpause wird für beide Mannschaften die Vorbereitung auf die neue Saison beginnen.
Alte Herren
Am Samstag, dem 06.06.1987 spielt unsere Mannschaft gegen Eitelborn in Kadenbach. Spielbeginn und TYeffpunkt werden rechtzeitig bekanntgegeben.
A-Jugend
Das nächste Spiel findet am 14.06.1987 um 11.00 Uhr in Horchheim gegen den FC Horchheim statt.
An alle Wanderer
Die nächste Wanderung findet am 13./14.06.1987 in Niederhadamar statt. Interessenten wenden sich bitte an: Thomas Schlagwein, Kadenbach, Ttel.: 02620/2264 oder Eberhard Schupp Kadenbach, Tfel.: 02620/8706.
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BUCHFINKENLAND
Horbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1987 vom 27.05.1987 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 21.05.1987 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 527.000,- DM
in der Ausgabe auf. 527.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 691.000,- DM
in der Ausgabe auf. 691.000,-- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf . --,-
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 36,- DM
für den zweiten Hund. 54,- DM
für jeden weiteren Hund. 72,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben (§ 24 Abs. 2 GemO).
5430 Montabaur, 21. Mai 1987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ( S.)
i.A. Meckel
Nr. 23
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.06.19871 22.06.1987 während der allgemeinen Dienststunden im * haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Lachs
Horbach, den 27.06.J Ortsgemeindeverwaltung Horbach (| Noll, OrtsbürgermeiJ
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2, die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen
Gemeinderates (§ 34 GemO) [ <
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dfi ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezei nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung beL. den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Horb: oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gelt: gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung v< Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, 2020 - 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vö! 15.03.1983 (GVB1. S. 31).
Hübingen
Prüfung der Öl- und Gasheizungen
Wie der Bezirksschomsteinfegermeister Hermann Solb, mitteilt, werden ab Juli 1987 alleÖl-und Gasheizungen in unj rer Ortsgemeindeüberprüft. Die Hausbesitzer werden um sprechende Aufmerksamkeit gebeten.
Hoffmann, Ortsbürgermei:
Beschädigungen an Pferdekoppeln
In letzter Zeit wurde des öfteren Klage darüber geführt, daßL mehreren Pferdekoppeln in der Gemarkung Hübingen der Eli trozaun kurzgeschlossen bzw. die Eingangsgatter von Uni kannten geöffnet wurden. Es ist wohl allen klar, daß ausbrechl de Pferde eine große Gefahr darstellen können. Deshalb bitlj wir darum, diesen gefährlichen Unfug zu unterlassen. Hoffmann, Ortsbürgermeister
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Goldene Hochzeit in Hübingen
Am 06. Juni 1987 feiern die Eheleute Karl und Paula Kas] geb. Noll, das Fest der Goldenen Hochzeit. Zu diesem Jubiläi gratuliert die Ortsgemeinde im Namen aller Einwohner rei herzlich. Wir wünschen dem Jubelpaar für die weitere Zukuafl alles Gute.
Zur offiziellen Feier sind alle Vereine und Bürger um 20.001 Freitag, den 05.06.1987, vor dem Haus des Jubelpaares rei herzlich eingeladen.
S. Hoffmann, Ortsbürgermeis
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Horbach
MGV »Cäcilia« Horbach
Dienächste Chorprobe findet am Freitag, dem 06. Juni 1987, i 18.30 Uhr statt. Direkt anschließend fahren wir zum Komm nach Dreikirchen (schwarzer Anzug, PKW).
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EISBACHGEMEINDEN
Großholbach
Verlegung der Bürgerin eistersprechstunde
)ie Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Gr( tolbach fällt am Donnerstag, 11.06.1987 aus. Diese wird ersa reise verlegt auf Freitag, 12. Junil987,16.00 bis 18.00 Uhr.lJ ntsprechende Beachtung wird gebeten. , Bl „
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