«tabaur
Seite 5
•' Nr. 20/87
II.
Ständige Behörde für die Durchführung der Volkszählung 1987 in Rheinland-Pfalz ist das Statistische Landesamt in Bad Ems. ({örtlichen Aufgaben zur Durchführung der Volkszählung 1987 nimmt im Gebiet der Verbandsgemeinde die von der Verbandsge- jde Montabaur eingerichtete VZ-Erhebungstelle wahr.
Ijjät räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt und hat ihren Sitz in
den Diensträumen Rathaus-Altbau, 3. Stock, Tel.02602/126.192.
III.
gjöVZ-ErhebungsstellesetztzurDurchführungderErhebungehrenamtlicheZähler ein, die ab dem 18. Mai 1987 mit dem Austeilen ((Erhebungsvordrucke und weiterer Informationsunterlagen an die Auskunftspflichtigen beginnen. Die Zähler wurden über ihre (übte und Pflichten belehrt sowie auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung auch solcher Erkenntnisse jftlich verpflichtet, die gelegentlich der Zählertätigkeit gewonnen werden, je Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zählertätigkeit.
jdw Ausübung ihrer Zählertätigkeit haben sich die Zähler auszuweisen. Die Erhebungsstelle stattet hierzu jeden Zähler mit u nachfolgend als Muster abgebildeten Zählerausweis aus.
Die Auskunftspflichtigen können die Hilfe der Zähler in Anspruch nehmen und die in den Erhebungsvordrucken enthaltenen Fragen mündlich beantworten und von ihnen eintragen lassen.
Werden die Auskünfte schriftlich erteilt, sind die ausgefüllten Erhebungsvordrucke
-unverzüglich dem Zähler auszuhändigen oder in verschlossenem Umschlag zu übergeben,
-innerhalb einer Woche bei der Erhebungsstelle abzugeben oder mittels Volkszählungsbrief (den der Zähler bereithält) dorthin zu übersenden.
[VOLKSZÄHLUNG 1987
Zähler-Ausweis Nr.
ICieKr Ausweis ist nur gültig in Verbindung Inldnem Personalausweis* Reisepaß . :
|Herr/Frau
Gültig bis:
Ifomcund Vorname (n)
■Straße» Haus-Nr.
Dienstsiegel
t Zähler(in) der Erhebungsstelle
Unterschrift
IV.
Auskunftspflichtig sind 1. bei der Volks- und Berufszählung: a) alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, auch für bderjährige Haushaltsmitglieder. Für volljährige Haushaltsmitglieder, die wegen einer Behinderung selbst nicht Auskunft gellkönnen, ist jedes andere auskunftspflichtige Haushaltsmitglied auskunftspflichtig.
iGemeinschafts- und Anstaltsunterkünften ist der Leiter der Einrichtung auskunftspflichtig für Personen, die wegen einer Be- ■derung oder wegen Minderjährigkeit selbst nicht Auskunft geben können. Die Auskunftspflicht für Dritte erstreckt sich auf «Sachverhalte, die dem Auskunftspflichtigen bekannt sind. Sie entfällt, wenn die Auskünfte durch eine Vertrauensperson erteilt nen;
lin Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften:
lrLeiter der Einrichtung hinsichtlich der Gesamtzahl der Personen und der Zahl der Personen, die dort ihre alleinige Wohnung
r.
ö’ *7- I
• m
M
■beider Gebäudezählung: der Eigentümer oder der Verwalter;
■beider Wohnungszählung: die Wohnungsinhaber, ersatzweise die zu Nummer 2 Genannten; jbei der Arbeitsstättenzählungrdie Inhaber oder Leiter der Arbeitsstätten und Unternehmen.
/
V.
ibereEinzelheitenregelt das Gesetz über die Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung(Volkszählungs gell 1987) vom 08. November 1986 (BGBl. S. 2078) i.V.m der Landesverordnung zur Durchführung des Volkszählungsgesetzes 1987 11 24. Juni 1986 (GVB1. S. 180) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Dienstsiegel) Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
pucherzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10u.Konrad-Adenauer-Platz 8,montags, mittwochs bis ags von 8.00 bis 12.00 Uhr,dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.
isprechanschlUsse der Verbandsgemeindeverwaltung 02602/126-0 (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß über Anrufbe- worter unter Nr. 02602/126. Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr.Possel-Dölken (02602/126.100) RDienstschluß 02602/126.184). I.Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur Reusch 02602/126.101 (nach Dienstschluß "W2/126.187). Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
®hionsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
*tender Verbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500 017 (BLZ 57051001). Nassauische Sparkasse Montabaur t*3000 212 (BLZ 510 500 15), Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006 03 F500100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).

