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fotabaur

Seite 13

Nr. 19/87

Simmern

IVUjterstJchung landwirtschaftlicher Zugmaschinen .nächste TÜV-Uberprüfung landwirtschaftlicher Zugma- Lj-pn findet am

Mittwoch, 27. Mai 1987,8.00 Uhr n Gemeindeplatz am Schulhof statt.

«Besitze 1- von landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die eine mrüfung ihrer Fahrzeuge vornehmen lassen wollen,werden Jen, zu o.g. Zeitpunkt sich dort einzufinden. sFahrzeuge sind vorher gründlich zu reinigen.

CDU-Ortsverband Simmern (Kreisvorsitzende der CDU-Frauenvereinigung und Kandi- Ljfür den Landtag Ulla Schmidt spricht in Simmern. (CDU-Ortsverband Simmern lädt Sie recht herzlich zu die- teanstaltung am Dienstag, dem 12. Mai, 20.00 Uhr in die astätte Walter Wirges ein.

Gackenbach

öffentliche Bekanntmachung

(nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet

Donnerstag, 14. Mai 1987 um 19.30 Uhr ngsort: Gasthof Peter Schneider, Gackenbach, tsordnung:

(ffentliche Sitzung:

[Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des [Ortsgemeinderates vom 6.3.1987 (öffentlicher Tteil)

[Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Ände- [rung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Inan- [spruchnahme von Gemeindestraßen für [Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen [sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenent- Iwässerung von Gemeindestraßen und -wegen (1. Ände- (rung)

[Stellungnahme zum Schreiben des Kultur- und Heimat- Ivereins Buchfinkenland wegen der Inanspruchnahme ei- [neslfeilstückes des Trimm-dich-Pfades als Zufahrtsweg [zum Erdablagerungsplatz u.a.

[ Berichterstattung über die Absprachen zur Nutzung [des neuen und ehemaligen Ablagerungsplatzes- IBeratung und Beschlußfassung über die Anschaffung der Straßenleuchten für den Bereich Halfterweg und Al- [te Hohl

(Beratung über den Antrag der AGJ auf Bereitstellung (von Plakatierungsflächen in der Gemeinde (Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußan- (trag des Zweigvereins Buchfinkenland (Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von (Zuschüssen entsprechend den bestehenden Richtlinien (für Jugendfahrten u.ä. (Anwendbarkeit der Zuschuß- (richtlinien bei Antragstellung durch die Kirchengemein- (deund Pfarrämter)

Nichtöffentliche Sitzung:

(Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des

(Ortsgemeinderates vom 6.3.1987 (nichtöffentlicher Tfeil)

(Grundstücksangelegenheit

(Verschiedenes

I Gackenbach, 4.5.87

pni, Ortsbürgermeister

Erdablagerungen unter der Hochspannungsleitung der RWE

l^ablagerungen, die zur Zeit aus dem Bereich der Gemein- w unter der Hochspannungsleitung der RWE

vorgenommen werden, haben zu verschiedenen Reaktionen in der Gemeinde geführt. Deshalb sei zur Klarstellung auf die Vor­geschichte und die Entstehung kurz verwiesen.

Um für die Bürger im Bereich des Buchfinkenlandes die Abfuhr von Erdaushub bis nach Moschheim mit sehr hohen Kosten zu vermeiden, war nach einem gemeinsamen Standort in den drei Gemeinden gesucht worden. Nach mehreren Besprechungen mit der Kreisverwaltung war als geeigneter Standort die unter der Hochspannung gelegene Fläche ausgesucht worden.

Nachdem sich der Gemeinderat mit der Absicht der Gemeinde zur Schaffung einer Ablagerungsstelle befaßt und auch das RWE und die Forstverwaltung zugestimmt hatten, genehmigte die Kreis Verwaltung mit Datum vom 1. Oktober 1986 diese Ab­lagerungsstelle.

Da der Weg zur Ablagerungsstelle bei regelmäßigem Befahren durch schwere Lkws nicht den Anforderungen entsprach und die Übernahme dieser Kosten durch die Bauwilligen unange­messen gewesen wäre, konnte mit der Baufirma Kilian, die in Horbach gerade ein Bauvorhaben ausführte, vereinbart werden, daß die Zuwegungen befahrbar, der bituminös befestigte Wirt­schaf tsweg wieder hergestellt wird und außerdem für jeden cbm noch ein Betrag an die Gemeinde zu zahlen ist. Mit dieser Lö­sungkonnte sowohl ein für die Gemeinde günstiges Ergebnis er­zielt werden und gleichzeitig auch die selbstverständliche Hilfe geleistet werden, die bei uns unter den drei Gemeinden üblich ist.

Horbach

Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 23.04.1987

Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Ver­bandsgemeinde Montabaur zugestimmt Nach Erläuterung über Inhalt und Zweck der angestrebten Än­derung durch den Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Mon­tabaur Piwowarsky stimmte der Ortsgemeinderat einstimmig dem Abschluß einer Vereinbarung zur Änderung der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Ge­meindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseiti­gungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflä- chenentwasserung von Gemeindestraßen und -wegen zu. Die an­gestrebte Änderung beinhaltet zum einen die Neufestlegungei- nes Abrechnungsmodus für die Berechnung des Straßen­oberflächenentwässerungsanteils und zum anderen die Erhöhung des Kostenanteiles für die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten. Der geänderte Abrechnungsmaßstab für den Straßenoberflächenentwässerungsanteil soll rückwir­kend zum 01.01.1987 Anwendung finden.

Die Erhöhungder Kostenbeteiligung an den Bewirtschaftungs­und Unterhaltungskosten für die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen soll zum 01.01.1988 in Kraft tre­ten.

Gleichlautende ÄnderungsVereinbarungen liegen auch den übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur vor und wurden zum Großteil von diesen gleichfalls befürwortet.

Verlegung einer Stromleitung zum Friedhof Der Ortsgemeinderat beschloß, die derzeit andauernden Arbei­ten zur Verlegung von Postversorgungsleitungen dazu zu nut­zen, um eine Stromversorgungsleitung zum Friedhof zu verle­gen. Diese Leitung kann in die Kabeltrasse, die im Auftrag der Post ausgehoben wurde, mitverlegt werden und erlaubt es mit­hin, kostengünstig einen Stromanschluß zum Friedhof zu verle­gen.

Ausf Uhrungsart zum Ausbau von zwei Seitenstraßen der Schul­straße festgelegt

Bereit s in der vorangegangenen Sitzung des Ortsgemeinderates am 02.04.1987 entschied dieser, die Schulstraße von der Kreis­straße bis einschließlich zum Grundstück Sanner auszubauen. Hierzu wurde festgelegt, den Fahrbahnbereich mit Bitumen zu befestigen. Offen blieb noch die Frage, in welcher Art und Weise die in die Schulstraße einmündenden zwei Seitenstraßen befe­stigt werden sollen. Weitgehende Übereinstimmung bestand bereits darin, diese mit Verbundsteinpflaster zu befestigen. Nach Begutachtung von in Betracht; kommenden Mustern ent­schied der Rat nunmehr,diese beiden Seitenstraßen mit brau­nem und anthrazitfarbenem Verbundsteinpflaster auszubauen.