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Montabaur

Seite 8

Nr. 16 /87

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Zahnärztlicher Sonntagsdienst Samstag/Sonntag, 18./19.4.87, Ostern Dr. Günther,Bismarckstr. 32, Bad Marienberg Dr. Karl-Josef Baldus, Bergborn 1, Westerburg Dr. Döhn, Im Silbertal 15, Höhr-Grenzh.

Dr. Karl-Heinz Schmidt, Lahnstr. 16, Montabaur

Montag, 20.4.1987 Ostern

Dr. Rick, Albrechtstr. 7, Bad Marienberg,

Dr. Wulf, Hauptstr. 48a, Rennerod,

Dr, Köberer, Bruchweg 8, Selters Dr. Fuchs, Bahnhofstr. 63, Montabaur Apothekendienst Elbertgemeinden:

Elbert-Apotheke, Niederelbert

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02661/6244

02663/8636

02624/7298

02602/2600

02661/1677

02664/346

02626/5777

02602/4700

02602/4075

TuS Ahrbach

Die Fußballer des TUS Ahrbach haben über Ostern einige Nach- holspiele vor sich.

Bereits am Mittwoch, dem 16. April um 18.30 Uhr muß die I. Mannschaft in Dernbach antreten.

Am Ostersamstagmüssen beide Seniorenmannchaften ran. Um

13.30 Uhr findet das Spitzenspiel der Kreisliga D zwischen un­serer II. Mannschaft und dem Tabellenführer aus Girod/Klein­holbach statt. Bei einem Siegunserer Mannschaft wäre die Mei­sterschaft wieder offen. Anschließend trifft um 15.30 Uhr die I. Mannschaft auf den SC Alemannia Dreikirchen.

Am Ostermontag geht es weiter um 13.00 Uhr mit der Begeg­nung: ThS Ahrbach II - SV Otzingen II. Um 15.00 Uhr kommt es dann zum Hit seit der Kreisliga B zwischen dem Tabellenfüh­rer SV Hundsangen und unserer I. Mannschaft.

Heiligenroth

SV Heiligenroth e.V.

Vorschau: Samstag, 18.4.87 (Oster samstag)

15.30 Uhr Heiligenroth - Niedererbach II.

Montag, 20.4.87 (Ostermontag)

15.00 Uhr Elbert I - Heiligenroth.

Es handelt sich um die Neuansetzung des ausgefallenen Pokal­spieles der 3. Kreispokälrunde.

Das Spiel findet auf dem Sportplatz in Oberelbert statt.

Eitelborn

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Eitelborn für das Jahr 1987 vom 8.4.87.

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 3.4.1987 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im VERMOGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.689.000,- DM 1.689.000,- DM

1.217.000,- DM 1.217.|)00," DM

77.500,- DM 293.500,- DM

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 vH

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 V H

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Geraeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 48,00 DM, für den zweiten Hund 72,00 DM für jeden weiteren Hund 96,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Dienach § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pf^ vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tbilen der H aushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitel­bora für das Haushaltsjahr 1987 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von293.600,-DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von77.500,- DM , 6430 Montabaur, 3.4.1987

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A. gez. Wirth I

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1987 bis I 30.4.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus J in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Eitelbora, den 8.4.1987 OrtsgemeindeverwaltungEitelbom(S.) Hümmerich, Ortsbgm,i

Hinweis: Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge-J meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der| öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnuns der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen könl nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oderderl Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland] Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletztf geändert durch das Landesgesetz vom 16.3.1983 (GVBL S. 31||

Kadenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentlich! Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Kadenbach vom 31.3.1981 Der Ortsgemeinderat Kadenbach hat aufgrund des § 24 derGef meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§42 Aba 11, 18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 def Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschloß sen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KAI Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentliche! Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG,! KAVO).

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Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstttcksflttche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Gn stücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60m festgele^

§4

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.6.1986 in Kraft]

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von A| baubeiträgen vom 16 . 7.1983 außer Kraft. Soweit eine Beitry pflicht aufgrund früherer Satzungen entstanden ist, gi 96 weiter.

Kadenbach, 31.3.1987 (S.) Karbach, Ortsbürgerm^

Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung' Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBl. S. ] 2020-1, wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über .

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ ^ ,

1 GemO) und !

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzung®] Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahresn ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter

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