Montabaur
Seite 8
„Nr. 16 /87
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Zahnärztlicher Sonntagsdienst Samstag/Sonntag, 18./19.4.87, Ostern Dr. Günther,Bismarckstr. 32, Bad Marienberg Dr. Karl-Josef Baldus, Bergborn 1, Westerburg Dr. Döhn, Im Silbertal 15, Höhr-Grenzh.
Dr. Karl-Heinz Schmidt, Lahnstr. 16, Montabaur
Montag, 20.4.1987 Ostern
Dr. Rick, Albrechtstr. 7, Bad Marienberg,
Dr. Wulf, Hauptstr. 48a, Rennerod,
Dr, Köberer, Bruchweg 8, Selters Dr. Fuchs, Bahnhofstr. 63, Montabaur Apothekendienst Elbertgemeinden:
Elbert-Apotheke, Niederelbert
Fortsetzung von Seite 6
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02661/6244
02663/8636
02624/7298
02602/2600
02661/1677
02664/346
02626/5777
02602/4700
02602/4075
TuS Ahrbach
Die Fußballer des TUS Ahrbach haben über Ostern einige Nach- holspiele vor sich.
Bereits am Mittwoch, dem 16. April um 18.30 Uhr muß die I. Mannschaft in Dernbach antreten.
Am Ostersamstagmüssen beide Seniorenmannchaften ran. Um
13.30 Uhr findet das Spitzenspiel der Kreisliga D zwischen unserer II. Mannschaft und dem Tabellenführer aus Girod/Kleinholbach statt. Bei einem Siegunserer Mannschaft wäre die Meisterschaft wieder offen. Anschließend trifft um 15.30 Uhr die I. Mannschaft auf den SC Alemannia Dreikirchen.
Am Ostermontag geht es weiter um 13.00 Uhr mit der Begegnung: ThS Ahrbach II - SV Otzingen II. Um 15.00 Uhr kommt es dann zum Hit seit der Kreisliga B zwischen dem Tabellenführer SV Hundsangen und unserer I. Mannschaft.
Heiligenroth
SV Heiligenroth e.V.
Vorschau: Samstag, 18.4.87 (Oster samstag)
15.30 Uhr Heiligenroth - Niedererbach II.
Montag, 20.4.87 (Ostermontag)
15.00 Uhr Elbert I - Heiligenroth.
Es handelt sich um die Neuansetzung des ausgefallenen Pokalspieles der 3. Kreispokälrunde.
Das Spiel findet auf dem Sportplatz in Oberelbert statt.
Eitelborn
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Jahr 1987 vom 8.4.87.
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 3.4.1987 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im VERMOGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.689.000,- DM 1.689.000,- DM
1.217.000,- DM 1.217.|)00," DM
77.500,- DM 293.500,- DM
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 vH
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 V H
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Geraeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 48,00 DM, für den zweiten Hund 72,00 DM für jeden weiteren Hund 96,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Dienach § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pf^ vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tbilen der H aushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelbora für das Haushaltsjahr 1987 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von293.600,-DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von77.500,- DM , 6430 Montabaur, 3.4.1987
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A. gez. Wirth I
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1987 bis I 30.4.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus J in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Eitelbora, den 8.4.1987 OrtsgemeindeverwaltungEitelbom(S.) Hümmerich, Ortsbgm,i
Hinweis: Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge-J meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der| öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnuns der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen könl nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oderderl Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland] Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletztf geändert durch das Landesgesetz vom 16.3.1983 (GVBL S. 31||
Kadenbach
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentlich! Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Kadenbach vom 31.3.1981 Der Ortsgemeinderat Kadenbach hat aufgrund des § 24 derGef meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§42 Aba 11, 18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 def Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschloß sen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KAI Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentliche! Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG,! KAVO).
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Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstttcksflttche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Gn stücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60m festgele^
§4
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.6.1986 in Kraft]
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von A| baubeiträgen vom 16 . 7.1983 außer Kraft. Soweit eine Beitry pflicht aufgrund früherer Satzungen entstanden ist, gi 96 weiter.
Kadenbach, 31.3.1987 (S.) Karbach, Ortsbürgerm^
Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung' Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBl. S. ] 2020-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über .
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ ^ ,
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b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzung®] Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahresn ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter
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