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Montabaur

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Nr. 15 /

Öffenti bekanntmachungen

B 255 - Umgehung Boden - Niederahr - Oberahr und Ettinghausen

hier: Vermessungs- und Baugrunderkundungsarbeiten

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Vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn wird ein Bediensteter un- res Amtes bzw. der durch uns beauftragten Firma die direkt troffenen unmittelbar unterrichten.

Entstehen durch die Vermessungs- und Baugrunderkundvmi arbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberecht ten unmittelbare Vermögensnachteile, wird gern. § 16 a Ab des FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet. Seitens des StraOenneubauamtes Vallendar erfolgt die Ei Schädigung aufgrund von Gutachten. Kommt eine Einis über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt dien» Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbau! hörde die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind a Beteiligten zu hören.

Sofern Betroffene gegen die vorgesehenen Arbeiten Einwäi vorzutragen haben, werden diese gebeten, sich spätestens t Wochen nach dem Ibrmin der öffentlichen Bekanntmachiü schriftlich gegenüber dem Straßenneubauamt Vallendar, ] lenstr. 9,5414 Vallendar, zu äußern. Hierbei wird ortsabwe den Eigentümern die Bestellung eines Vertreters für ihreGn Stücksangelegenheiten zugemutet.

Die Arbeiten werden von einer durch das Straßenneub» Vallendar beauftragten Firma durchgeführt.

Der Leiter des Straßenneubaua Vallendar, gez. (

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Hallenbad Montabaur bied für alle Schwimmfreundq einen besonderen Servic

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Das Straßenneubauamt Vallendar beabsichtigt, für die geplan­te Umgehung der Bundesstraße 255 in aa. Abschnitt »Vorarbei­ten« gern. § 16a Bundesfemstraßengesetz (FStrG) durchzufüh­ren. Hierbei ist vorgesehen, Vermessungs- und Baugrunderkun­dungsarbeiten durchzuführen.

Hierbei ist es erforderlich, daß in der Zeit vom April 1987 bis etwa Oktober 1987 diese Vorarbeiten durchgeführt werden.

Diese Arbeiten sind vorgesehen in folgenden Gemarkungen: Bo­den und Moschheim (siehe Planausschnitt).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Durchfüh­rung aller vorgenannten Arbeiten Einzelheiten der geplanten Baumaßnahme, wie z.B. die Inanspruchnahmeeinzelner Grund­stücke für die eigentliche Baudurchführung, nicht erkennen las­sen.

Für Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundes­fernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 01.10.1974 (BGBl. I, S. 2413) in § 16 a Abs. 1 fest, daß Eigentümer und son­stige Nutzungsberechtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung zu dulden haben.

Gemäß § 16 a Abs. 2 des FStrG wird hiermit die Absicht, Vorar­beiten durchzuführen, den Eigentümern oder sonstigen Nut­zungsberechtigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben.

Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstagabend, 14,, 16. und] April 1987, bietet das Hallenbad Montabaur allen infci ten Schwimmfreunden die Möglichkeit, ihre Schwimmt«^ unter Anleitung fachkundiger Helfer zu verbessern.

Mit freundlicher Unterstützung des DLRG, Ortsgruppe! tabaur, werden ausgebildete Mitglieder des DLRG als] sprechpartner an ag. lägen, abends von 19.00 bis 21.001 und im Becken Ratschläge, Vorführungen und Anleiti über Schwimmtechnik und -Stile geben.

Alle G äste sind herzlich eingeladen, regen Gebrauch von d Angebot zu machen.

Hallenbad geschlossen An Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag ist das Hai bad geschlossen.

Wohnung für Asylantenfamilie gesucht]

Das Sozialamt der Verbandsgemeinde Montabaur sucht fl Unterbringung einer libanesischen Asylantenfamilie (Ehe! mit 6 Kindern) zum 23.04.1987 eine Unterkunft. 1 Wenn Sie uns eine Wohnung vermieten können, setzen Siel bitte umgehend mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns! rend der Dienstzeiten unter folgenden Tblefon-Nr.: 126-1] 126-162.

Hunde auf den Friedhöfen

Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß Hm ter ihre Tiere nicht frei und unbeaufsichtigt auf dem Fried! gelände herumlaufen lassen dürfen. Das Friedhofsgeläwj auch kein geeigneter Ort zum Spaziergang bzw.Gassi g" mit dem Vierbeiner.

DieHinterlassenschaften der Tiere sindnicht nur aufd

zelnen Grabstätten und Wegen imangebracht, es ist aui Grabstätteninhaber unzumutbar, die Verunreinigung® 5 fernen.

Verbandsgemeindeverwalti _

- Friedhofsv

Oie Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag u. Druck Linus Wittich, 6410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41,1 TfelefonO 26 24 I 10 6-0. Tfelex 869502 mgirm- Verantwortlich für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatL DM 2.30 bei Ortszuatellung-taE'- durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten.

BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen ...

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