Montabaur
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Öffentl. bekonntmachungen
Straßenbauamt Diez
öffentliche Bekanntmachung
Planungsarbeiten für Straßenbauvorhaben; Vorarbeiten Grundstücken
auf
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Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz, Castorhof 2 in Kobfc schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die tyj c spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruchnol vor Ablauf dieser Frist bei den angeführten Behörden eingea gen ist.
Uber den Widerspruch entscheidet die StraßenverwaltJ Rheinland-Pfalz.
Der Abgabetermin ist auf Dienstag, den 5. Mai 87 um li.oofl festgelegt. Die Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen und bis zu diesem Zeitpunkt im Büro des ArchiteH abzugeben. Mit dem Arbeitsbeginn ist Ende Juni 87 zurechi
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1986 und des Entlastungsbeschk des Verbandsgemeinderates vom 19.3.1987 der Verband) meinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM |
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 16.264.224,97 4.222.746,38 20.476.97l| + neue Haushalts
einnahmereste 0,-- 1.973.800,- 1.973,8(M
./.Abgang alter
Kasseneinnahmen 17.606,12 0,- 17.605,1]
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 16.236.619,86 6.196.646,38 22.433.16l
16.238.660,- 4.636.840,32 20.776.401 0,- 1.795.252,67 1.796.261
Soll-Ausgaben 4- neue Haush. ausgaber.
./. Abgang alter Haush.Ausgaber. 0,- 136.646,61 1365
./. Abgang alter
Kassenausgaber. 1.940,15 o,- 1.9‘
Summe bereinigte Soll-Ausgaben 16.236.619,85 6.196.546,38 22.433.161
Das Straßenbauamt Diez beabsichtigt im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur in der Gemeinde D aubach und Horbach
zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit verschiedene Planungsmaßnahmen durchzuführen. Um die Vorhaben ordnungsgemäß ausführen zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit sofort bis ca. September 1987
Vorarbeiten durchgeführt werden und zwar Vermessungsarbeiten für Befliegung.
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 14. Mai 1986 Verbandgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
Die von der Maßnahme betroffenen Grundstücke sind in einem bei der Verbandsgemeinde offenliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. Landesstraßengesetz (LStrG) die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten verpflichtet, siezudulden(§ 16 aFStrG bzw. § 4a LStrG). Die Vorarbeiten können durch Beauftragte des Straßenbauamtes Diez durchgeführt werden.
Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Duldungsanordnung kann gemäß §§ 69/70 der Ver- waltungsgerichtsordnung(VwGO) vom 21.1.1960 (BGBl. I. Seite 17) innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Straßenbauamt Diez, Weiherstr. 23 in 6252 Diez/1, oder bei der
II. Entlastungsbeschluß Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungspri ausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung ( bandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung ■»] Jahr 1986 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei ein Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sini hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Gleicf wird dem Bürgemeister und den Beigeordneten der Verbal meinde Montabaur für die Jahresrechnung der Verbal meinde Montabaur für das Jahr 1986 gemäß § 114 Abs. Kj Entlastung erteilt.
III.
öffentliche Auslegung ,
Die Haushaltsrechnung mit dem RechenschaftsbericM| zur Einsichtnahme vom 6.4.1987 -14.4.1987 während darf meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zinu®f öffentlich aus.
Montabaur, 25.3.1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur In Vertretung:
(S.) Reusch, I. Beigeordneter
I
öffentliche Ausschreibung
Die Verbands gemeinde Montabaur schreibt für den StadtJ Montabaur-Elgendorf den Neubau einer Friedhofshalle öffl lieh aus. Zur Ausschreibung gelangen die Zimmer- und Dal deckerarbeiten (einschließlich der Klempnerarbeiten) Firn die an der Ausschreibung interessiert sind, können die Unk gen gegen eine Schutzgebühr von 20,- DM im Architektur! D.Intra, Fürstenweg 6, 643 Montabaur, Tbl. 02602/4774, a dem.
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