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der Nachbargemeinde Neuhäusel zum Sport- i tzbau an der Mehrzweckhalle bestätigt i ^ nm ehr auch offiziell - durch einstimmigen Beschluß • hat sich jjjrRatzum gemeinsamen Bau einer Sportanlage an der Augst- Schule erklärt.
ährend die Verbandsgemeindeverwaltung damit begonnen I hat den Grunderwerb im Auftrag der Ortsgemeinden zu täti- ' wurden die Kostenanteile, die nach der Mitbeteiligung der I febandsgemeinde den beiden Gemeinden verbleiben, mit jeweils 50 % festgelegt.
1 1987 keine Teilnahme an der Aktion: »Unser Dorf soll schöner I «erden»
■ Die ungleich große Anzahl von Baustellen
I. Ausbau der G artenstraße, -
I. Ausbau des Dorfplatzes mit Tbilettenanlage-
I.Verlegung von Breitband- und Stromkabel- 1 r letztlich ausschlaggebend für die Ratsentscheidung, in die- ijeui Jahr auf eine Tfeilnahme an der Aktion »Unser Dorf soll Lhöner werden« zu verzichten.
J BaugrundstUcke im Baugebiet »Maiheckelchen« müssen Idurch private Schmutzwasserpumpen entwässert werden lAbgelehnt hat der Rat die Forderung der Planungsbahörde, zu Lasten der Gemeinde einen Höhenplan zur Festlegung der Ent- Lässerungsmöglichkeit der BaugrundstUcke im Plangebiet Maiheckelchen« erstellen zu lassen.
(Nachdem ohnehin feststeht, daß lediglich 3 Baugrundstücke lur durch eine Schmutz wasserpumpe an den Kanal an geschlossen werden können, sah sich der Rat außerstande, weitere ungleich hohe Kosten für die Höhenmessungen zu investieren. Diese Höhenermittlungen dienen letztlich vorwiegend der Kanalisation dieses Baugebietes, oppelhauebebauung im »Nörrenpfad« zugelassen ber derzeitigen Bauwirtschaft Rechnung tragend, sowie in Anlehnung an bereits vorhandene Gebäude.stimmte der Rat mehr- leitlich Anträgen zu, die abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Errichtung von zwei Doppelwohnhäu- |em zulassen.
flilmmerich, Ortsbürgermeister
Eitelborn
öffentliche Bekanntmachung
bie nächste Ratssitzung findet am
pnerstag, dem 26. März 1987,19,30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses
patt.
Zuordnung:
Öffentlicher Tbil:
Verabschiedung des Haushaltsplanes, der Haushaltssatzung für das Jahr 1987 und den Investitionsplan der Gemeinde.
Neufassung der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde
Auswahl der Straßenbeleuchtungsanlage für die Garten- ätraße
Erhebung von Vorausleistungen auf den Äusbaubeitrag in der Gartensraße J agdpachtangelegneheiten
Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde wegen der Straßenoerflächenentwässerung (Änderung der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung)
Verschiedenes, Bekanntgaben etc.
[Nichtöffentlicher Teil:
Vergabe der Arbeiten zum Neubau einer gemeindlichen milettenanlage
Vergabe der Arbeiten zum Ausbau des Dorfplatzes Bauangelegenheiten |11 Eitelbom, 16.3.87 pmerich, Ortsbürgermeister
ktionssitzung F.W.G.: Dienstag, 24.3.1987, 19.30 Uhr Sit- gssaal
foioMsltzung CDU: Montag, 23.3.1987,19.30 Uhr Gemeinpaus,
Eitelborn/Neuhäusel
gWenschaft Eitelborn/Neuhäusel
Lur W0Ch ’ dem 16 - A P ril 1987,19.00 Uhr findet im Gemein-
Lu .klbom eine Versammlung der Jagdgenossenschaft
flWnlNeuhäusel statt.
pordnung:
ykäwahl des Jagd Vorstandes
2. Verschiedenes.
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstücksei- d * e klagbare Grundstücke innerhalb des gemein- schaftlichen Jagdbezirkes Eitelborn/Neuhäusel besitzen. Be- jagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut noch eingefriedet sind.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen. Besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen ist.
Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Hümmerich, J agdvorsteher
Kadenbach
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am
Mittwoch, 26. März 1987 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.2.1987 (öffentlicher Tfeil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan/die Haushaltssatzung 1987
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungsund Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen (1.Änderung)
4. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.2.1987 (nichtöffentlicher Tbil)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zum Bau des Kindergartens
3. Verschiedenes
6411 Kadenbach, 16.3.1987 Karbach, Ortsbürgermeister
Bürgerversammlung in Kadenbach öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Kadenbach am
Donnerstag, 2. April 1987, 20.00 Uhr in der Gaststätte »Zum Westerwald« statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters Uber aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des I. Beigeodneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tfeilnahme an der Bürgerversammlung eingoladen.
Kadenbach/Montabaur, 16.3.1987
Ortsgemeinde Kadenbach Verbandsgemeinde Montabaur Karbach, Ortsbürgermeister Dr.Possel-Dölken, Bürgerm.
öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straße »Zum Mühlenberg« in Kadenbach
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß dem Beschluß des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 06.10.1986 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bi9
Zum Mühlenberg Freiherr-v.-Stein-Str.-Ende Wendehammer Als Tfeg der Verkehr 9 übergabe gilt der 1.9.1986. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach
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