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der Nachbargemeinde Neuhäusel zum Sport- i tzbau an der Mehrzweckhalle bestätigt i ^ nm ehr auch offiziell - durch einstimmigen Beschluß hat sich jjjrRatzum gemeinsamen Bau einer Sportanlage an der Augst- Schule erklärt.

ährend die Verbandsgemeindeverwaltung damit begonnen I hat den Grunderwerb im Auftrag der Ortsgemeinden zu täti- ' wurden die Kostenanteile, die nach der Mitbeteiligung der I febandsgemeinde den beiden Gemeinden verbleiben, mit je­weils 50 % festgelegt.

1 1987 keine Teilnahme an der Aktion: »Unser Dorf soll schöner I «erden»

Die ungleich große Anzahl von Baustellen

I. Ausbau der G artenstraße, -

I. Ausbau des Dorfplatzes mit Tbilettenanlage-

I.Verlegung von Breitband- und Stromkabel- 1 r letztlich ausschlaggebend für die Ratsentscheidung, in die- ijeui Jahr auf eine Tfeilnahme an der Aktion »Unser Dorf soll Lhöner werden« zu verzichten.

J BaugrundstUcke im Baugebiet »Maiheckelchen« müssen Idurch private Schmutzwasserpumpen entwässert werden lAbgelehnt hat der Rat die Forderung der Planungsbahörde, zu Lasten der Gemeinde einen Höhenplan zur Festlegung der Ent- Lässerungsmöglichkeit der BaugrundstUcke im Plangebiet Maiheckelchen« erstellen zu lassen.

(Nachdem ohnehin feststeht, daß lediglich 3 Baugrundstücke lur durch eine Schmutz wasserpumpe an den Kanal an geschlos­sen werden können, sah sich der Rat außerstande, weitere un­gleich hohe Kosten für die Höhenmessungen zu investieren. Diese Höhenermittlungen dienen letztlich vorwiegend der Ka­nalisation dieses Baugebietes, oppelhauebebauung im »Nörrenpfad« zugelassen ber derzeitigen Bauwirtschaft Rechnung tragend, sowie in An­lehnung an bereits vorhandene Gebäude.stimmte der Rat mehr- leitlich Anträgen zu, die abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Errichtung von zwei Doppelwohnhäu- |em zulassen.

flilmmerich, Ortsbürgermeister

Eitelborn

öffentliche Bekanntmachung

bie nächste Ratssitzung findet am

pnerstag, dem 26. März 1987,19,30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses

patt.

Zuordnung:

Öffentlicher Tbil:

Verabschiedung des Haushaltsplanes, der Haushaltssat­zung für das Jahr 1987 und den Investitionsplan der Ge­meinde.

Neufassung der Ausbaubeitragssatzung der Ortsge­meinde

Auswahl der Straßenbeleuchtungsanlage für die Garten- ätraße

Erhebung von Vorausleistungen auf den Äusbaubeitrag in der Gartensraße J agdpachtangelegneheiten

Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde wegen der Stra­ßenoerflächenentwässerung (Änderung der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung)

Verschiedenes, Bekanntgaben etc.

[Nichtöffentlicher Teil:

Vergabe der Arbeiten zum Neubau einer gemeindlichen milettenanlage

Vergabe der Arbeiten zum Ausbau des Dorfplatzes Bauangelegenheiten |11 Eitelbom, 16.3.87 pmerich, Ortsbürgermeister

ktionssitzung F.W.G.: Dienstag, 24.3.1987, 19.30 Uhr Sit- gssaal

foioMsltzung CDU: Montag, 23.3.1987,19.30 Uhr Gemein­paus,

Eitelborn/Neuhäusel

gWenschaft Eitelborn/Neuhäusel

Lur W0Ch dem 16 - A P ril 1987,19.00 Uhr findet im Gemein-

Lu .klbom eine Versammlung der Jagdgenossenschaft

flWnlNeuhäusel statt.

pordnung:

ykäwahl des Jagd Vorstandes

2. Verschiedenes.

Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstücksei- d * e klagbare Grundstücke innerhalb des gemein- schaftlichen Jagdbezirkes Eitelborn/Neuhäusel besitzen. Be- jagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder be­baut noch eingefriedet sind.

Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt wer­den. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene voll­jährige Person vertreten lassen. Besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepart­ner eingetragen ist.

Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Per­son vereinigen.

Hümmerich, J agdvorsteher

Kadenbach

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am

Mittwoch, 26. März 1987 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.2.1987 (öffentlicher Tfeil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts­plan/die Haushaltssatzung 1987

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruch­nahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs­und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Ge­meindestraßen und -wegen (1.Änderung)

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.2.1987 (nichtöffentlicher Tbil)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar­beiten zum Bau des Kindergartens

3. Verschiedenes

6411 Kadenbach, 16.3.1987 Karbach, Ortsbürgermeister

Bürgerversammlung in Kadenbach öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Kadenbach am

Donnerstag, 2. April 1987, 20.00 Uhr in der Gaststätte »Zum Westerwald« statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters Uber aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des I. Beigeodneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tfeilnahme an der Bürgerversammlung eingoladen.

Kadenbach/Montabaur, 16.3.1987

Ortsgemeinde Kadenbach Verbandsgemeinde Montabaur Karbach, Ortsbürgermeister Dr.Possel-Dölken, Bürgerm.

öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straße »Zum Mühlenberg« in Kadenbach

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) ge­mäß dem Beschluß des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 06.10.1986 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bi9

Zum Mühlenberg Freiherr-v.-Stein-Str.-Ende Wendehammer Als Tfeg der Verkehr 9 übergabe gilt der 1.9.1986. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach

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