Montabaur
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J - O Öfcntl Bekanntmachungen j
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Wassergeld und Kanalgebühren
Rest 1986 und I.Quartal 1987 sind fällig
Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß
am
16.3.1987
die Restbeträge 1986 sowie die Abschläge für das I. Quartal 1987 fällig waren.
Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei B ankabbuchern wird die 1. Rate und der Restbetrag 1986 in den nächsten lägen durch Lastschriftverfahren eingezogen. 5430 Montabaur, 17.3.1987 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter
Nr. 12/87
Alle Mütter können also warten, bis sie ihr persönliches Antragsformular von der Post ins Haus geliefert bekommen oder bis sie aufgerufen werden. Die Auszahlung der Kindererzie- hungsleistung geht dann einfacher und schneller.
Nur über 80 jährige Mütter sollten schon jetzt Geburtsurkunden besorgen
Die über 80jährigen Mütter können allerdings • dies empfiehlt die LVA Rheinland-Pfalz - schon jetzt zu Hause nachsehen, ob sie die notwendigen Urkunden (beglaubigte Abschrift des Geburt seintrags, Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder des Kindes) besitzen. Die Geburt der Kinder muß nämlich durch standesamtli- che Urkunden nachgewiesen werden. Vielfach sind diese Urkunden im Stammbuch der Familie zu finden. Mütter, die keine Urkunden haben, sollten zunächst in der Familie danach fragen, Sind auch in der Familie keine Urkunden vorhanden oder zu b e . schaffen, sollten sie beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes besorgt werden. In Fällen, in denen dies nicht möglich oder mit Schwierigkeiten verbunden ist, hilft das Standesamt am Wohnsitz der Mutter weiter.
Bodennutzungshaupterhebung und Agrarberichterstattung 1987
Ende März/Anfang April 1987 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung und die Agrarberichterstattung 1987 durch.
Die Erhebungen, die durch Rechtsvorschrift angeordnet sind, beziehen sich auf die
Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs-, Kultur- und Fruchtarten '
- Besitz Verhältnisse an der landwirtschaftlich genutzten Fläche und Pachtpreise
• personelle Ausstattung der Betriebe ■ Erwerbs- und Unterhaltsquellen
- Hofnachfolge.
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird nur ein Tbil der Sachverhalte total, der Rest in zufällig ausgewählten Stichprobenbetrieben erhoben.
Auskunftspflicht besteht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sowie für Betriebeunter lha Betriebsfläche und Gesamtflächen unter 1 ha einschließlich der Betriebe ohne landwirtschaftlich genutzte Fläche, deren natürliche Erzeugniseinheiten mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha genutzter Fläche entsprechen. Ferner gehören zum Erhebungsbereich alle Flächen, auf denen Reben, Obst, Gemüse, Zierpflanzen oder Baum- schulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden.
Die Daten der einzelnen Betriebe unterliegen der Geheimhaltung und werden geschützt. Eine Weiterleitung oder Auswertung, zum Beispiel zu steuerlichen Zwecken, ist nicht statthaft. Auskunftsverweigerungen sowie die nicht rechtzeitige Auskunftserteilung stellen nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Information zur Rentenversicherung
Ab Oktober 1987 Leistungen für Kindererziehung fUr 80jährige und ältere Mütter
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, daß Mütter, die am 31. Dezember 1986 mindestens 80 Jahre alt waren (Jahrgang 1906 und früher), ab Oktober 1987 für jedes ihrer lebend geborenen leiblichen Kinder ca. 27,00 DM monatlich von der Rentenversicherung erhalten sollen. Dies gilt auch für Mütter, die keine Rente beziehen.
Jetzt noch keine Anträge stellen
Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz mitteilt, brauchen die berechtigten Mütter, z. Zt. noch keine Anträge zu stellen. Sie können abwarten:
— Mütter, die eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, erhalten das Antragsformular von der Rentenrechnungsstelle der Deutschen Bundespost etwa ab Juli 1987 zugesandt.
— Mütter, die keine Rente beziehen, werden zu gegebener Zeit öffentlich darüber informiert, welche Stellen die Antragsformulare ausgeben.
Mutter der Geburtsjahrgänge 1907 bis 1920 werden später einbezogen
Die LVA teilt weiterhin mit, daß die Mütter der Geburtsjahrgänge 1907 bis 1920 in den nächsten Jahren ebenfalls in diese Regelung einbezogen werden (1. Oktober 1988: Jahrgänge 1907 bis 1911; 1 . Oktober 1989: Jahrgänge 1912 bis 1916; 1 . Oktober 1990: Jahrgänge 1917 bis 1920). Mütter der Geburtsjahrgänge ab 1907 sollten jetzt noch nicht zu den Standesämtern gehen, um fehlende Urkunden zu beschaffen. Diese Mütter werden gebeten, damit erst ab Oktober 1987 zu beginnen, j
Beratung:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachbearbeiter I Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, ILStock, Zimmer 21, 'Ifelefon: | 02602/126.156, möglichst nach vorheriger 'Ibrminvereinba-j rung. I
Darüber hinaus bietet die Bundesversicherungsanstalt für An-1 gestellte, Berlin, sowie die Landesversicherungsanstalt I Rheinland-Pf alz, Speyer, einen weitergehenden Beratungsser-J vice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.1 Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vor l spräche unmittelbar Informationen abgerufen werden. I
Ein Abruf ist jedochnur dann möglich, wenn Ihr Versicherungs-I Verlaufkonto bereits »geklärt« ist. I
Sollten Sie bisher noch keinen »Versicherungsverlauf« von Ih-I rem Rentenversicherungsträger erhalten haben, so ist davoal auszugehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den I Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandsge-I meindeverwaltung - Versicherungsamt-. Der zuständige Sachl bearbeiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschall fung fehlender Nachweise behilflich. I
Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben pnd deren! Versicherungskonto geklärt ist, erhalten unmittelbar bei Ml Vorsprache eine Rentenberechnung. I
Sollten Sie selbst nicht vorsprechen können, können die An künfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Au« Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlam einer Vollmacht unbedingt erforderlich. ■
Das gilt auch für EhegattenI I
Sprechtage: ■
1) Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: ■
An jedem 1. Montag im Monat, von 08.30 Uhr bis 12.00 UhrwH von 13.30 Uhr -16.00 Uhr. ■
2) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz: ■
In der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 UhrW« 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr -16.00 Uhr.
3) Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ■ Versicherung«
amt: .■
Montags • freitags von 08.00 • 12.00 Uhr, dienstags zusäü»»« von 16.00 -18.00 Uhr. ■
FUr die Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitte einen min vereinbaren. (Tbl. Verbandsgemeindeverwaltung M»« baur, 02602/126.156). ■
Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, II.Stock, Zim®*^ 21, durchgeführt.

