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Montabaur

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J - O Öfcntl Bekanntmachungen j

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Wassergeld und Kanalgebühren

Rest 1986 und I.Quartal 1987 sind fällig

Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß

am

16.3.1987

die Restbeträge 1986 sowie die Abschläge für das I. Quartal 1987 fällig waren.

Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen.

Bei B ankabbuchern wird die 1. Rate und der Restbetrag 1986 in den nächsten lägen durch Lastschriftverfahren eingezogen. 5430 Montabaur, 17.3.1987 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter

Nr. 12/87

Alle Mütter können also warten, bis sie ihr persönliches An­tragsformular von der Post ins Haus geliefert bekommen oder bis sie aufgerufen werden. Die Auszahlung der Kindererzie- hungsleistung geht dann einfacher und schneller.

Nur über 80 jährige Mütter sollten schon jetzt Geburtsurkun­den besorgen

Die über 80jährigen Mütter können allerdings dies empfiehlt die LVA Rheinland-Pfalz - schon jetzt zu Hause nachsehen, ob sie die notwendigen Urkunden (beglaubigte Abschrift des Ge­burt seintrags, Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder des Kindes) be­sitzen. Die Geburt der Kinder muß nämlich durch standesamtli- che Urkunden nachgewiesen werden. Vielfach sind diese Urkun­den im Stammbuch der Familie zu finden. Mütter, die keine Ur­kunden haben, sollten zunächst in der Familie danach fragen, Sind auch in der Familie keine Urkunden vorhanden oder zu b e . schaffen, sollten sie beim Standesamt des Geburtsortes des Kin­des besorgt werden. In Fällen, in denen dies nicht möglich oder mit Schwierigkeiten verbunden ist, hilft das Standesamt am Wohnsitz der Mutter weiter.

Bodennutzungshaupterhebung und Agrarberichterstattung 1987

Ende März/Anfang April 1987 führt das Statistische Landes­amt die Bodennutzungshaupterhebung und die Agrarbericht­erstattung 1987 durch.

Die Erhebungen, die durch Rechtsvorschrift angeordnet sind, beziehen sich auf die

Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs-, Kultur- und Fruchtarten '

- Besitz Verhältnisse an der landwirtschaftlich genutzten Fläche und Pachtpreise

personelle Ausstattung der Betriebe Erwerbs- und Unterhaltsquellen

- Hofnachfolge.

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird nur ein Tbil der Sachverhalte total, der Rest in zufällig ausgewählten Stich­probenbetrieben erhoben.

Auskunftspflicht besteht für land- und forstwirtschaftliche Be­triebe ab 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt wer­den sowie für Betriebeunter lha Betriebsfläche und Gesamtflä­chen unter 1 ha einschließlich der Betriebe ohne landwirtschaft­lich genutzte Fläche, deren natürliche Erzeugniseinheiten mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen land­wirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha genutzter Fläche entsprechen. Ferner gehören zum Erhebungsbereich alle Flä­chen, auf denen Reben, Obst, Gemüse, Zierpflanzen oder Baum- schulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden.

Die Daten der einzelnen Betriebe unterliegen der Geheimhal­tung und werden geschützt. Eine Weiterleitung oder Auswer­tung, zum Beispiel zu steuerlichen Zwecken, ist nicht statthaft. Auskunftsverweigerungen sowie die nicht rechtzeitige Aus­kunftserteilung stellen nach dem Gesetz eine Ordnungswidrig­keit dar.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Information zur Rentenversicherung

Ab Oktober 1987 Leistungen für Kindererziehung fUr 80jährige und ältere Mütter

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, daß Müt­ter, die am 31. Dezember 1986 mindestens 80 Jahre alt waren (Jahrgang 1906 und früher), ab Oktober 1987 für jedes ihrer le­bend geborenen leiblichen Kinder ca. 27,00 DM monatlich von der Rentenversicherung erhalten sollen. Dies gilt auch für Müt­ter, die keine Rente beziehen.

Jetzt noch keine Anträge stellen

Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz mitteilt, brauchen die berechtigten Mütter, z. Zt. noch keine An­träge zu stellen. Sie können abwarten:

Mütter, die eine Rente von der gesetzlichen Rentenversiche­rung beziehen, erhalten das Antragsformular von der Ren­tenrechnungsstelle der Deutschen Bundespost etwa ab Juli 1987 zugesandt.

Mütter, die keine Rente beziehen, werden zu gegebener Zeit öffentlich darüber informiert, welche Stellen die Antragsfor­mulare ausgeben.

Mutter der Geburtsjahrgänge 1907 bis 1920 werden später ein­bezogen

Die LVA teilt weiterhin mit, daß die Mütter der Geburtsjahrgän­ge 1907 bis 1920 in den nächsten Jahren ebenfalls in diese Rege­lung einbezogen werden (1. Oktober 1988: Jahrgänge 1907 bis 1911; 1 . Oktober 1989: Jahrgänge 1912 bis 1916; 1 . Oktober 1990: Jahrgänge 1917 bis 1920). Mütter der Geburtsjahrgänge ab 1907 sollten jetzt noch nicht zu den Standesämtern gehen, um fehlende Urkunden zu beschaffen. Diese Mütter werden ge­beten, damit erst ab Oktober 1987 zu beginnen, j

Beratung:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachbearbeiter I Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, ILStock, Zimmer 21, 'Ifelefon: | 02602/126.156, möglichst nach vorheriger 'Ibrminvereinba-j rung. I

Darüber hinaus bietet die Bundesversicherungsanstalt für An-1 gestellte, Berlin, sowie die Landesversicherungsanstalt I Rheinland-Pf alz, Speyer, einen weitergehenden Beratungsser-J vice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.1 Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vor l spräche unmittelbar Informationen abgerufen werden. I

Ein Abruf ist jedochnur dann möglich, wenn Ihr Versicherungs-I Verlaufkonto bereits »geklärt« ist. I

Sollten Sie bisher noch keinen »Versicherungsverlauf« von Ih-I rem Rentenversicherungsträger erhalten haben, so ist davoal auszugehen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den I Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandsge-I meindeverwaltung - Versicherungsamt-. Der zuständige Sachl bearbeiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschall fung fehlender Nachweise behilflich. I

Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben pnd deren! Versicherungskonto geklärt ist, erhalten unmittelbar bei Ml Vorsprache eine Rentenberechnung. I

Sollten Sie selbst nicht vorsprechen können, können die An künfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Au« Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlam einer Vollmacht unbedingt erforderlich.

Das gilt auch für EhegattenI I

Sprechtage:

1) Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:

An jedem 1. Montag im Monat, von 08.30 Uhr bis 12.00 UhrwH von 13.30 Uhr -16.00 Uhr.

2) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

In der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 UhrW« 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr -16.00 Uhr.

3) Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Versicherung«

amt: .

Montags freitags von 08.00 12.00 Uhr, dienstags zusäü»»« von 16.00 -18.00 Uhr.

FUr die Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitte einen min vereinbaren. (Tbl. Verbandsgemeindeverwaltung M»« baur, 02602/126.156).

Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, II.Stock, Zim®*^ 21, durchgeführt.