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Nr. 11/87

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leich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne- 11 dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands- D einde für das Haushaltsjahr 1985 die Entlastung erteilt.

l altsplan/Haushaltssatzung 1937 beschlossen

! c h Erläuterungen durch den zuständigen Sachbearbeiter der ^andsgemeindeverwaltung Montabaur, Claus Reusch, er- Lg d er Ortsgemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung ine Zustimmung zu der im Entwurf vorgelegten Haushalts­tag bzw. zum Haushaltsplan. Die Haushaltssatzung, die [summarische Zusammenfassung der Einzelansätze des [ushaltsplanes darstellt, weist folgende Ansätze auf:

[waltungshaushalt

Lahmen/Ausgaben. . je 684.000,-- DM

Uögenshaushalt:

jahmen/Ausgaben. je 421.000,- DM

idite sind nicht veranschlagt.

|e Steuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverän- und betragen:

idsteuer A. 220 %

jsteuer B. 240 %

®rbesteuer. 280 %

idesteuer: für den 1. Hund 36,-- DM, für den 2. Hund 64,- d, für jeden weiteren Hund 72,-- DM.

über die Finanzsituation der Gemeinde enthält der rieht zum Haushaltsplan. Hieraus werden auszugsweise ige Informationen zur Kenntnis gegeben:

[blick auf das Haushaltsjahr 1986

i den vorläufigen Berechnungen der Verwaltung schließt [Haushaltsjahr 1986 mit einem Fehlbetrag von ca. 170.000,- ab. Dies begründet sich dadurch, daß kurzfristig zum J ah- ide eingeplante Zuweisungen und Ausbaubeiträge nicht kassenwirksam wurden. Um den Fehlbetrag zu reduzie- ffurde der Haushaltsüberschuß, der ursprünglich der allg. läge zugeführt werden sollte zur Fehlbetragsbegrenzung letzt.

Gesamtschuldenstand zum Jahresende beträgt ca. ,600,-DM. Dies entspricht einer pro Kopf-Verschuldung von ,39 DM. ihalt 1987 altungshaushalt

Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt gegenüber dem |ahrum 72.000,- DM. Dies wird ausschließlich durch den lahmenzuwachs im Sektor »Steuer, allg.ZuWeisungen und Umlagen« bedingt. Konkret werden Mehreinnahmen er- t bei der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, demGemein- iteil an der Einkommenssteuer sowie bei den Schlüsselzu- gen.

(tiv ist herauszustellen, daß der Anstieg auf der Ausgaben- des Verwaltungshaushaltes unterproportional ist. Dies sich im Vergleich der Überschußbeträge (Zuführungsbe- zum Vermögenshaushalt). Während im Haushaltsjahr eine Zuführung von 26.000,- DM möglich war, wird nach 'orausberechnungen für das Jahr 1987 eine Zuführung von 'V DM einkalkuliert.

üungsmaßstab für die finanzielle Leistungsfähigkeit ei- emeinde ist die sog. »freie Finanzspitze«. Für das Jahr wurde hier ein Überschußbetrag von 48.000,- DM ermit-

ügenshauehalt

Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich auf TO,- DM. Dieser Betrag liegt um 814.000,-- DM unter dem neu des Vorjahres. Für folgende Vorhaben stehen Haus­mittel zur Verfügung:

ädurchgrünung. 10.000,-DM

iderwegebau. 10.000,- DM

büsse für Dorferneuerungsmaßnahmen . . 2.500,- DM

iderwerb beim Ausbau der K 170 . 16.000,--DM

pbau der Bürgersteige im Bereich

un ^ Abschnitt. 120.000,-- DM

äßenbeleuchtungserweiterung. 6.000,- DM

""rovon Geräten . 10.000,-DM

,' au des Geräteplatzes. 36.000,-- DN

wnrungzur allgemeinen Rücklage. 35.934,- DM

g von Krediten an Bund. 1.298,- DM

^g von Krediten an den Kreditmarkt . . . 5.268,-- DM leklung des Soll-Fehlbetrages 1986 . . . 170.000,- DM Gierung all dieser Ausgaben soll durch die nachfolgen­den erfolgen:

Ä iräge K 170 . 60.000,-DM

aßungs-und Ausbaubeiträge K 169 . . 169.00,-DM

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3. Erschließungs- u.Ausbaubeiträge

»Im Wiesengrund« . 17.000,- DM

4. Zuweisung des Landes zum Ausbau der K 170 71.000,- DM

5. Zuweisung des Landes zum Ausbau

der Bürgersteige im Bereich der K 169 . 14.000,- DM

6. Einnahmen aus der Veräußerung von

Geschäftsräumen. . 15.000-DM

7. Einnahmen aus der Veräußerung

von Grundstücken. 41.000-DM

8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 54.00o|- DM

Ausblick 1988 1990

Die Ortsdurchgrünung, die Zuschüsse für Dorferneuerungs­maßnahmen ,die Straßenbeleuchtungserweiterung, der Stra­ßenbau im Ortsgebiet, der Wirtschaftswegebau, die Erschlie­ßung von neuen Baugebieten sowie der Bau einer Lagerhalle sind bislang die Maßnahmen, diein den kommenden Jahren ihre Verwirklichung finden sollen.

Die Finanzierung dieser Vorhaben kann als gesichert gelten, wenn auch in 1988 eine Neu Verschuldung einkalkuliert werden muß.

Oberelbert

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1987 vom 5.3.1987

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBl. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurchdieKreisverwaltungMontabaurals Aufsichtsbe­hörde vom 25.2.1987 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf

684.000,- DM

in der Ausgabe auf

684.000,- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf

421.000,- DM

in der Ausgabe auf

421.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

0,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 36,00 DM

für den zweiten Hund 64,00 DM

für jeden weiteren Hund 72.00 DM

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben (§ 24 Abs. 2 GemO).

5430 Montabaur, 25. Febr.1987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (s.) Im Aufträge: Meckel

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.3.1987 bis 25.3.1987 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Oberelbert, 5.3.1987 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert (S.) Weyand, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter

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