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MontabayL

Nr. 7/87

nas letzte Schaubild gibt Aufschluß darüber, inwieweit die Stadt in der Lage war, bzw. sein wird, die Investitionen aus eigenen Mitteln bestreiten oder ggf. unter Einbeziehung von Kreditmitteln zu finanzieren. Ergänzend hierzu wird noch darauf hingewiesen daß der Zeitige, d.h.-der für das Ende des Jahres 1986 errechnete Gesamtschuldenstand 11.588.000,- DM beträgt. Dies entspricht einer Koof-Verschuldung von 1.077,15 DM. Zum Ende des Haushaltsjahres 1987 ist eine Verringerung der Nettoverschulduna auf 11 561 000,- DM - Pro-Kopf-Verschuldung 1.074,64 DM - vorausberechnet).

Entscheidungen des Stadtrates zur Fortführung der Bebau- Planverfahren »Altstadt III« und »Altstadt I - Erweiterung« 7r Erläuterung der o.a. Planentwürfe nahm der mit der Planung beauftragte Ingenieur Dr. Schirmacher an der Sitzung des Stadt- i a m 29.01.1987 teil. Die Aussagen des Ingenieurs sowie die Lchlußvorschläge der Verwaltung bildeten die Grundlage für Lende Entscheidungen:

L * Bebauungsplanverfahren »Altstadt III« wurde zunächst über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung entschieden. Hierzu lagen ins- oesamt vier Einzeleingaben vor, über die im Detail beschlossen [wurde. Auch zu zwei Eingaben, die im Rahmen des Anhörverfah- rens der Träger öffentlicher Belange vorgebracht wurden, bezog der Rat Stellung. In Fortführung des Verfahrens wurde alsdann beschlossen, unter Einbeziehung der zuvor getroffenen Ent­scheidungen die planungsrechtlichen Festsetzungen neu zu fas­sen. Letztlich wurde noch nach dem formellen Zustimmungsbe- schiuB die Offenlage des Bebauungsplanes gern. § 2 a Abs. 6 BBauG beschlossen. Der Zeitraum, während dem die Planausle­gungerfolgt, wird durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben.

Während der Planbereich für den Bebauungsplan »Altstadt III« sichmitRegelungen fürdie vorhandene Bebauung befaßt (dieses liet wird begrenzt durch die Klostergasse, Kirchstraße, Straße und Hospitalstraße) beinhaltet der iBebauungsplanentwurf »Altstadt I - Erweiterung«, über den der [Rat anschließend entschied, die Ausweisung des Bereiches zwi- ichenWilhelm-Mangels-Straße und Biergasse als Sondergebiet, gemäß den Aussagen des planenden Architekten ist in diesem «reich eine Tiefgarage im Untergeschoß und eine mehrge- «hossige Bauweise in den Obergeschossen vorgesehen. Um ei- Anpassung an die umgebende Bebauung zu erhalten, soll die Geschossigkeit für das zu errichtende Geschäftshaus abgestuft |estgelegt und darüber hinaus mindestens zu 25 % für eine Wohn- «bauung vorgesehen werden.

In Fortführung des formellen Verfahrens nahm der Rat zunächst {Stellung zu einer vom Landesamt für Denkmalpflege im Rahmen nesAnhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange vorgetrage- jien Anregung und beschloß alsdann, den Bebauungsplan derge­stalt zu ändern, daß eine unterschiedliche Geschossigkeit ver- pindlioh festgesetz wird. Konkret wurde festgelegt, an der IVIIhelm-Mangels-Straße, und zwar zur Nachbarbebauung His- ben/Nassauische Sparkasse hin, eine zwingend dreigeschossige Bauweise und in Fortsetzung der Wilhelm-Mangels-Straße eine Eweigeschossigkeit festzusetzen.lm Bereich der Biergasse wird eine Bebauung bis zu zwei Geschossen ermöglicht. Alsdann er- Jklärteder Stadtrat die Zustimmung zu dem vorgelegten und erläu­terten Bebauungsplanentwurf.

r nächster Verfahrensschritt steht nun die Planoffenlage ge- t>äß § 2 a Abs. 6 BBauG an. Die Frist der Offenlage wird durch ge­äderte öffentliche Bekanntmachung noch zur Kenntnis gege­ben.

[lotizen zu weiteren Beschlüssen des Stadtrates n Fortsetzung der öffentlichen Sitzung traf der Rat noch folgende Entscheidungen:

I) Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« pm Antrag der jeweiligen Grundstückseigentümer entspre- Ijiend erweiterte der Rat durch Beschluß die überbaubaren prundstücksflächen für die Flurstücke Nr. 2093/6 und 2101/8, [Iur8. Es handelte sich dabei um die Grundstücke Elgendorfer jtraße 51 und Ruhrstraße 2-6. Die überbaubaren Flächen werden ''nördlichen Bereich der Grundstücke bis auf 9 m an die Elgen- Jorfer Straße bzw .die Straße »Grubenfeld« herangeführt; im west- >nen Bereich verbleibt eine Abstandsfläche von 12 m zur Ruhr- jtraße.)

UHirtausschiebung des Beginns der Sperrzeit für das Tanzlo- »Schloßkeller« abgeiehnt

Per Betreiber des Tanzlokals »Schloßkeller« richtete an die Ver- |.ng den Antrag, den Beginn der Sperrzeit täglich auf 3.00 Uhr l'nauszuschieben. Durch einstimmigen Beschluß lehnte der

I w k - iesen Antra 9 ab )

|) Wahl eines neuen Mitgliedes für den SoziaiausschuB dingt durch Wohnsitzwechsel schied ein Mitglied des Sozial- psschusses aus dem benannten Gremium aus.

Zur Vervollständigung des Ausschusses wurde daher die Wahl ei­nes Nachfolgers erforderlich. Das Vorschlagsrecht oblag der CDU-Fraktion. Einstimmig wurde vom Stadtrat Frau Rosemarie Paffhausen in diesen Ausschuß gewählt).

d) Überprüfung geeigneter Maßnahmen zur Verkehrsberuhi­gung im Schulzentrum

(Die SPD-Fraktion stellte den Antrag, im Gebiet des Schulzen­trums (Wöifchesbitzstraße/Mons-Tabor-Straße/Humbachstra- ße/Humboldtstraße) zur Sicherung der Schüler verkehrsberuhi­gende Maßnahmen einzurichten. In der aufgrund dieses Antra­ges im Rat geführten Diskussion erklärten Vertreter der CDU- Fraktion, sie hielten es für erforderlich, zunächst Aussagen dar­über zu erhalten, wann die Baumaßnahme im Kreuzungsbereich Elgendorfer Straße/von Bodelschwingh-Straße sowie die »West- umgehunp« ausgeführt würden. Diese Maßnahmen würden Ein­fluß nehmen auf die Verkehrssituation im Schulzentrum. Seitens der SPD-Fraktion wurde erklärt, man halte es auch ohne Einbezie­hung der vorgenannten Straßenbaumaßnahmen für an der Zeit, über geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich des Schulzentrums nachzudenken. Zum Abschluß der Diskus­sion kam der Rat überein, an die Verwaltung den Auftrag zu rich­ten, bis März 1987 eine gutachtliche Stellungnahme über sich an­bietende verkehrsberuhigte Maßnahmen abzugeben. Bis zu die­ser Zeit sollen auch zur Darlegung der Notwendigkeit von ver­kehrsberuhigten Maßnahmen Radarkontrollen durchgeführt wer­den).

e) Installation einer Schließanlage für das neu zu errichtende Behinderten-WC beschlossen

(Die FWG-Fraktion stellte den Antrag, die neu zu errichtende Behinderten-WC-Anlage- diese soll am Parkplatz Kalbswiese er­richtet werden - mit einer Schließanlage zu versehen, und zwar entsprechend einem vom Club der Behinderten, Darmstadt, vor­geschlagenen Verfahren. Demnach werden z.B. Behinderten­WCs auf den Autobahnraststätten mit einem einheitlichen Schloß versehen. Jeder Behinderte kann gegen Einzahlung von 15,-DM und einer Kopie seines Ausweises einen Schlüssel erhalten. Nach Auffassung der FWG-Fraktion könnte mit diesem Verfahren wirksam einer Zerstörung der Toilettenanlage entgegengewirkt werden. Vor Ausführung dieser Maßnahme soll - so der Antrag der FWG-Fraktion- die Angelegenheit mit den entsprechenden Clubs oder Verbänden in der Stadt Montabaur erörtert und nähere Infor­mationen über Kosten und den organisatorischen Ablauf einge­holt werden. Diesem Antrag entsprach der Rat einstimmig.

Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates von Montabaur vom 3. Februar 1987

Zuschuß nach den Richtlinien der Stadt für Fassadenfreile­gung bewilligt

Durch einstimmigen Beschluß bewilligte der Haupt- und Finanz­ausschuß einen Zuschuß für die Fassadenrenovierung eines Hauses im Bereich des Hinteren Rebstockes. Gefördert wird die Freilegung von Fachwerk und die Verwendung von Denkmal­schiefer. Hier gewährt die Stadt einen Zuschuß in Höhe des U nter- schiedsbetrages zwischen dem Preis für Kunstschiefer und Denkmalschiefer, um die Gebäudeeigentümer dazu zu motivie­ren, Denkmalschiefer, der in seinem Ausssehen dem Naturschie­fer entspricht, zu verwenden.

Freiwillige Feuerwehr Eschelbach übernimmt die Wartung und Pflege des Grillplatzes

Die Einrichtungen des Grillplatzes in Eschelbach wurden in der Vergangenheit häufig mutwillig zerstört. Derfür die Überwachung des Platzes zuständige Revierbeamte war nicht in der Lage, die­sen Auswüchsen entgegenzuwirken, weil der Grillplatz am Rande des Forstreviers liegt und der Revierbeamte in einer anderen Ge­meinde wohnt. Zu diesem Hintergrund bemüht man sich bereits seit längerem darum, einen Platzwart für den Grillplatz zu finden. Mit der Freiwilligen Feuerwehr Eschelbach wurde nun Überein­kunft erzielt, daß diese die Wartung und Instandhaltung der Ein­richtungen ebenso wie die Überwachung des Betriebes auf dem Platz gegen ein geringes Pauschalentgelt, das in die Feuerwehr­kasse fließt, übernimmt.

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