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lungJlq-A «§ 9

^^^Wtiefenmäßige Begrenzung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden r 50tn festgesetzt.

r ' 505f slDie §§ 10 und 11 werden ersatzlos aufgehoben, die Numerie- VOr2y nnta de f nachfolgenden §§ ändert sich entsprechend.

§3

QjHöhe der einmaligen Beiträge gemäß §8 Absatz 1 wird jeweils r Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur fest- tzt.

§4

;e Satzungsänderung tritt rückwirkend am 1.1.1985 in Kraft. Artikel 2 §1

atzung über die Entwässerung der Grundstücke und den An-

_juB an dieöffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässe-

surigssatzung - vom 30.06.1975, geändert durch Satzung vom 07.03-1979 wird wie folgt geändert:

1 § 2

1 f 11 Abs. 2 erhält folgende Neufassung:

P (2ji)ie Verbandsgemeinde ist Eigentümer der Anschlußleitung

bi^ur Grundstücksgrenze; sie läßt diese hersteilen, erneuern,

ändern, unterhalten und ggf. beseitigen.«

2 , 6'11 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:

'»(^|Der Verbandsgemeinde sind Aufwendungen für die zweite und jede weitere Grundstücksanschlußleitung, soweit sie inner­halb des öffentlichen Verkehrsraumes verlegt wird, in Form eines Pauschalbetrages zu ersetzen.

irs zahl DerlVerbandsgemeinde sind die Aufwendungen für Änderungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Grundstücksanschlußleitun- eweiM gen, die von dem Grundstückseigentümer, dinglich Nutzungsbe- ^ rechtigten oder Betriebsinhaber verursacht oder veranlaßt wer­den,; in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen.

_3 JrT§ 17 Abs. 5 werden die Worte »bis zum Eintritt in das Gebäu- durch die Worte »bis zur Grundstücksgrenze« ersetzt.

§3

DB^öhedes Pauschalbetrages gemäß Art.2§2Nr.2Satz 1 wird jemils in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Monta­baur festgesetzt.

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Dieäe Satzungsänderung tritt am 1.1.1987 in Kraft.

543Q Montabaur, 03.02.1987 i.vjteusch, 1. Beigeordneter

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HINWEIS:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO-vom 14.12.1973(GVBI. S. 419), BS20 20-1, wird auf fol­genles hingewiesen:

Ein® Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse Abs. 1 GemO)

b) dte Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ver- ban|sgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- serjffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön- nen*. gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. landsgemeinde Montabaur 1987, i.V. Reusch, I. Beigeordneter iel)

Satzung

zuKBestimmung des Zeitpunkts für die Anwendung des Kom- juna labgabengesetzes (KAG) auf laufende Entgelte der Ab- itrWWSS^toseitigung der Verbandsgemeinde Montabaur

vom 03.02.1987

jS® r Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeinde- ioßflädf<pnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 46 Abs. 1 Satz 3 desiKommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung be- AbfluS$r&° SSen ' ^ bekanntgemacht wird:

3 KAÖf" § ^

Das Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 05.05.1986 ist für die lautenden Entgelte der Abwasserbeseitigung erstmals auf An­sprüche des Jahres 1988 anzuwenrtan

jngfli

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft.

5430 Montabaur, 03.02.1987 i.V. Reusch, I. Beigeordneter

HINWEIS:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), BS 20 20-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)

und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ver­bandsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung derTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. Verbandsgemeinde Montabaur 03.02.1987, i.V. Reusch, I. Beigeordneter (Siegel)

Pie Verwaltung informiert

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Manöver der Bundeswehr

Im Bereich der Montabaurer Höhe

Im Bereich der Montabaurer Höhe (Koppel) findet in der Zeit vom 10.02. -19.02.1987 eine Truppenübung statt. Zum Einsatz kom­men max. Radfahrzeuge. Es handelt sich hierbei um eine Feld­übung des ersten Fernmelderegimentes 12 aus Karlsruhe. Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Manöver der Stationierungsstreitkräfte ZurZeit finden im Raum Biedenkopf/Kirchheim/Gackenbach/Eh- ringshausen/Weilburg/Nentershausen/Lahnstein/Lorch/Bern- kastel/Mayen/Bendorf/Westerburg/Herborn/Biedenkopf eine Felddienstübung der Stationierungsstreitkräfte statt. Insgesamt nehmen an dieser Übung 1.900 Soldaten (davon 400 Allierte) teil. Zum Einsatz kommen Räder- und Kettenfahrzeuge sowie Hub­schrauber. Außenlandungen der Hubschrauber sind vorgese­hen.

Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Änderung der Badezeiten im Hallenbad Montabaur

Am 02.02.1987 begannen die Schwimmkurse im Hallenbad Montabaur. Somit ändert sich die Badezeit wie folgt: vormittags Reinigung und Schulbad

von 13.30 - 18.30 Uhr nur Schwimmunterricht von 18.30 - 20.00 Uhr Bundes­wehr

von 20.00 - 21.00 Uhr Vereinsbad

Am 18.02.1987 (Mittwoch) findet eine kleine, lustige Fastnachts­fete für Kinder und Jugendliche, von 14.00 bis 18.00 Uhr statt. Mit Spiel, Spaß und toller Karnevalsmusik wird Frau Wuth, Päda­gogin und Animateurin allen Teilnehmern versuchen, ein unver­geßliches Fest zu bieten.

Groß und klein sind herzlich eingeiaden.

Lustige, humorvolle Badekostüme können natürlich auch getra­gen werden.