lungJlq-A «§ 9
^^^Wtiefenmäßige Begrenzung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden r 50tn festgesetzt.
r ' 505f slDie §§ 10 und 11 werden ersatzlos aufgehoben, die Numerie- VOr2y ’ nnta de f nachfolgenden §§ ändert sich entsprechend.
§3
QjHöhe der einmaligen Beiträge gemäß §8 Absatz 1 wird jeweils r Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur fest- tzt.
§4
;e Satzungsänderung tritt rückwirkend am 1.1.1985 in Kraft. Artikel 2 §1
atzung über die Entwässerung der Grundstücke und den An-
_juB an dieöffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässe-
surigssatzung - vom 30.06.1975, geändert durch Satzung vom 07.03-1979 wird wie folgt geändert:
1 § 2
1 f 11 Abs. 2 erhält folgende Neufassung:
P (2ji)ie Verbandsgemeinde ist Eigentümer der Anschlußleitung
bi^ur Grundstücksgrenze; sie läßt diese hersteilen, erneuern,
ändern, unterhalten und ggf. beseitigen.«
2 , 6'11 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:
'»(^|Der Verbandsgemeinde sind Aufwendungen für die zweite und jede weitere Grundstücksanschlußleitung, soweit sie innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes verlegt wird, in Form eines Pauschalbetrages zu ersetzen.
irs zahl DerlVerbandsgemeinde sind die Aufwendungen für Änderungs- ’ und Unterhaltungsmaßnahmen an Grundstücksanschlußleitun- eweiM gen, die von dem Grundstückseigentümer, dinglich Nutzungsbe- ^ rechtigten oder Betriebsinhaber verursacht oder veranlaßt werden,; in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen.
_3 JrT§ 17 Abs. 5 werden die Worte »bis zum Eintritt in das Gebäu- durch die Worte »bis zur Grundstücksgrenze« ersetzt.
§3
DB^öhedes Pauschalbetrages gemäß Art.2§2Nr.2Satz 1 wird jemils in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur festgesetzt.
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Dieäe Satzungsänderung tritt am 1.1.1987 in Kraft.
543Q Montabaur, 03.02.1987 i.vjteusch, 1. Beigeordneter
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HINWEIS:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO-vom 14.12.1973(GVBI. S. 419), BS20 20-1, wird auf folgenles hingewiesen:
Ein® Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse Abs. 1 GemO)
b) dte Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ver- ban|sgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- serjffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön- nen*. gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. landsgemeinde Montabaur ■1987, i.V. Reusch, I. Beigeordneter iel)
Satzung
zuKBestimmung des Zeitpunkts für die Anwendung des Kom- juna labgabengesetzes (KAG) auf laufende Entgelte der Ab- itrWWSS^toseitigung der Verbandsgemeinde Montabaur
vom 03.02.1987
jS® r Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeinde- ioßflädf<pnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 46 Abs. 1 Satz 3 desiKommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung be- AbfluS$r&° SSen ' ^ bekanntgemacht wird:
3 KAÖf" § ^
Das Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 05.05.1986 ist für die lautenden Entgelte der Abwasserbeseitigung erstmals auf Ansprüche des Jahres 1988 anzuwenrtan
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§2
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5430 Montabaur, 03.02.1987 i.V. Reusch, I. Beigeordneter
HINWEIS:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), BS 20 20-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)
und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verbandsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung derTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. Verbandsgemeinde Montabaur 03.02.1987, i.V. Reusch, I. Beigeordneter (Siegel)
Pie Verwaltung informiert
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Manöver der Bundeswehr
Im Bereich der Montabaurer Höhe
Im Bereich der Montabaurer Höhe (Koppel) findet in der Zeit vom 10.02. -19.02.1987 eine Truppenübung statt. Zum Einsatz kommen max. Radfahrzeuge. Es handelt sich hierbei um eine Feldübung des ersten Fernmelderegimentes 12 aus Karlsruhe. Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.
Manöver der Stationierungsstreitkräfte ZurZeit finden im Raum Biedenkopf/Kirchheim/Gackenbach/Eh- ringshausen/Weilburg/Nentershausen/Lahnstein/Lorch/Bern- kastel/Mayen/Bendorf/Westerburg/Herborn/Biedenkopf eine Felddienstübung der Stationierungsstreitkräfte statt. Insgesamt nehmen an dieser Übung 1.900 Soldaten (davon 400 Allierte) teil. Zum Einsatz kommen Räder- und Kettenfahrzeuge sowie Hubschrauber. Außenlandungen der Hubschrauber sind vorgesehen.
Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.
Änderung der Badezeiten im Hallenbad Montabaur
Am 02.02.1987 begannen die Schwimmkurse im Hallenbad Montabaur. Somit ändert sich die Badezeit wie folgt: vormittags Reinigung und Schulbad
von 13.30 - 18.30 Uhr nur Schwimmunterricht von 18.30 - 20.00 Uhr Bundeswehr
von 20.00 - 21.00 Uhr Vereinsbad
Am 18.02.1987 (Mittwoch) findet eine kleine, lustige Fastnachtsfete für Kinder und Jugendliche, von 14.00 bis 18.00 Uhr statt. Mit Spiel, Spaß und toller Karnevalsmusik wird Frau Wuth, Pädagogin und Animateurin allen Teilnehmern versuchen, ein unvergeßliches Fest zu bieten.
Groß und klein sind herzlich eingeiaden.
Lustige, humorvolle Badekostüme können natürlich auch getragen werden.

